Mithilfe des Formulars für internationale Anmeldungen (IA) können registrierte Nutzer einen Antrag auf eine internationale Markenanmeldung über das Madrider System, das von der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) verwaltet wird, stellen. Die internationale Anmeldung kann auf der Grundlage bestehender Unionsmarken (UM), Unionsmarkenanmeldungen (UMA) oder einer Kombination aus beidem erfolgen.
In diesem Abschnitt wird erläutert, wie eine internationale Anmeldung auf der Grundlage einer oder mehrerer UM bzw. UMA einzureichen ist.
Das Formular ist in 23 EU-Amtssprachen verfügbar.
Zeichen
Ihr Zeichen
Ihr Aktenzeichen sollte aus bis zu 30 alphanumerischen Zeichen bestehen; dabei ist das lateinische Alphabet zu verwenden: a-z, A-Z, 0-9. Bitte verwenden Sie keine Leerzeichen.
Dieses Aktenzeichen dient nur Ihren internen Zwecken. Wenn Sie Fragen zu Ihrem Antrag haben, geben Sie bitte das amtliche EUIPO-Aktenzeichen an.
Sprachen
EUIPO-Sprache
Hierbei handelt es sich um die Sprache, die Sie für Ihre Einreichung der internationalen Anmeldung beim EUIPO gewählt haben. Wird nach Auswahl einer UM in e-Search ein Antrag auf internationale Anmeldung gestellt, enthält dieses Feld automatisch die erste Sprache der Marke. Die Sprache kann in jede der 23 EU-Amtssprachen geändert werden, in denen eine Anmeldung eingereicht werden kann.
WIPO-Sprache
Hierbei handelt es sich um die Sprache, in der Ihre Anmeldung bei der WIPO eingereicht wird. Diese kann nur Englisch, Französisch oder Spanisch sein.
Sprache des Schriftverkehrs mit dem EUIPO
Sie können wählen, ob Sie als Sprache Ihres Schriftverkehrs mit dem EUIPO die EUIPO-Sprache oder die WIPO-Sprache verwenden möchten.
Sprache des Schriftverkehrs mit der WIPO
Sie können hier zwischen den drei Sprachen des Madrider Protokolls wählen: Englisch, Französisch oder Spanisch.
Übersetzungen
Übersetzungen sind nur erforderlich, wenn die Anmeldung in einer anderen Sprache als den Sprachen des Madrider Protokolls (Englisch, Französisch, Spanisch) eingereicht werden soll.
Wählen Sie die zweite Option – d. h. Der Anmelder stellt eine Übersetzung der Liste der Waren und Dienstleistungen und der Wortbestandteile in der WIPO-Sprache bereit –, müssen Sie ggf. folgende Angaben in der WIPO-Sprache machen:
Geltend gemachte Farben, Farbenangabe, Markenbeschreibung, Transliteration der Marke, Ausschlüsse.
Angaben der Basis-UM(A) und der internationalen Marke
Eine internationale Anmeldung kann auf einer oder mehreren UM(A) beruhen. In diesem Abschnitt können Sie entweder direkt die ID-Nummer der UM(A) eingeben oder aber die Basis-UM(A), auf dessen Grundlage die internationale Anmeldung eingereicht werden soll, in der e-Search-Datenbank des EUIPO suchen. Das System wird Ihnen die grundlegenden Angaben des ausgewählten Elements anzeigen, und nach Einfügen in das Formular werden die Angaben der internationalen Marke mit den betreffenden Angaben aus der Marke ausgefüllt und entsprechend angezeigt.
Benannte Vertragsparteien
Hinzufügen — Sie können in das Feld „Benannte Vertragsparteien“ so viele Vertragsparteien hinzufügen wie erforderlich.
Wenn Sie die Vereinigten Staaten als Vertragspartei hinzufügen, wird in diesem Abschnitt das Feld „Absicht zur Verwendung der Marke“ angezeigt und Sie können einen Anhang hochladen oder angeben, dass dieser später eingereicht wird.
Löschen — Sie können auch zuvor hinzugefügte Vertragsparteien löschen (dabei werden auch etwaige diesbezügliche Einschränkungen bzw. Einschränkungen in Bezug auf die Vertragspartei(en) entfernt).
Waren und Dienstleistungen
Wählen Sie die Option Die Eintragung wird für die gleichen Waren und Dienstleistungen in der Anmeldung beantragt, sind die Klassennummern und das Verzeichnis der Waren und Dienstleistungen die gleichen wie in der Basis-UM(A) und können nicht geändert werden.
Wählen Sie die Option Die Eintragung wird für die folgenden Waren und Dienstleistungen in der Anmeldung beantragt, können Sie:
- eine oder mehrere Klassen löschen; Um dies zu tun, müssen Sie auf das x-Zeichen oben links von der Klassennummer klicken.
- die in einer Klasse enthaltenen Begriffe ändern. Unter jeder Klassennummer wird entsprechend der Auswahl des Nutzers im Abschnitt Sprachen ein Hinweis angezeigt, welche Sprache für die Begriffe verwendet wurde.
Das Verzeichnis der Waren und Dienstleistungen kann das gleiche sein wie in der Basismarke(n) oder auch weniger umfangreich. Der Schutzumfang der UM(A) kann nie überschritten werden.
Einschränkungen
Hier können Sie Einschränkungen des Waren- und Dienstleistungsverzeichnisses in Bezug auf eine oder mehrere der von Ihnen ausgewählten Vertragsparteien beantragen.
Um eine Beschränkung hinzufügen, klicken Sie auf Beschränkung hinzufügen und wählen Sie die Vertragspartei(en), für die die Beschränkung gelten soll.
Es ist die vollständige beschränkte Liste für die jeweilige(n) Vertragspartei(en) anzugeben, indem alle betreffenden Klassen wie folgt ausgewählt werden:
Klasse hinzufügen → Klasse auswählen → Bearbeiten (falls erforderlich) → Speichern.
Prioritäten
Möchten Sie einen Prioritätsanspruch einer Erstanmeldung für dieselbe Marke, die im Verlauf der letzten sechs Monate eingereicht wurde, geltend machen, so wählen Sie aus dem Drop-Down-Menu „Amt der Anmeldung“ und
- fügen den Anmeldetag und das Aktenzeichen hinzu;
- wählen aus, ob Sie den Prioritätsanspruch für alle Klassen oder nur für einen Teil der Klassen geltend machen möchten.
Wählen Sie die Option „Ausgewählte Klassen“, müssen Sie angeben, für welche Waren und Dienstleistungen der Prioritätsanspruch gelten soll; d. h. Sie haben die Möglichkeit, eine Klasse zu Entfernen oder die enthaltenen Waren und Dienstleistungen zu Ändern.
WIPO-Gebührenberechnung
Sie können die Angaben zur Zahlung der WIPO-Gebühren eingeben. Das EUIPO wird diese Angaben an die WIPO weiterleiten.
Validieren und Einreichen
Hier wird Ihnen die Bestätigungsseite mit allen Anmeldeangaben angezeigt, die Sie in Kürze einreichen wollen. Sie können die Daten vor dem Einreichen nochmals ändern.
Informationen zur Unterschrift sind obligatorisch. Es sind höchstens zwei Unterschriften zulässig. Mit Erteilen der Informationen zur Unterschrift bestätigen Sie, dass Sie die Angaben geprüft haben, das Formular unterschreiben und die Einreichung des Formulars bestätigen möchten.
Im nächsten Schritt wird das Zahlungsfenster angezeigt, in dem Sie die gewünschte Zahlungsweise für die Zahlung der EUIPO-Bearbeitungsgebühr auswählen müssen.
Speichern, Drucken und Zurücksetzen
Sie können das Formular für die internationale Anmeldung in Ihrem „User Area“ „Speichern“. Beim Ausfüllen Ihres Anmeldeformulars können Sie bereits fertiggestellte Abschnitte jederzeit zwischenspeichern, indem Sie die Anmeldung als Entwurf speichern. Klicken Sie in der rechten Spalte des Formulars auf „Entwurf speichern“. Der Entwurf kann aus dem Abschnitt „Entwürfe“ in Ihrem User Area aufgerufen werden.
Mithilfe der Option „Formularangaben in XML speichern“ können Sie die Angaben im XML-Format exportieren und später mithilfe der Option „Angaben aus XML importieren“ wiederverwenden.
Sie können eine Ansicht Ihres Formulars während des Anmeldevorgangs jederzeit „Drucken“.
„Zurücksetzen“ — Wenn Sie Ihre Anmeldung wieder von vorne beginnen möchten, klicken Sie auf die Schaltfläche „Formular zurücksetzen“. Daraufhin werden alle Angaben in den zuvor ausgefüllten Feldern gelöscht.
Zahlungsart und Bestätigung
Die Bearbeitungsgebühren für internationale Anmeldungen können per Kreditkarte, per Banküberweisung oder über ein beim EUIPO geführtes laufendes Konto gezahlt werden. Das EUIPO bietet einen Online-Dienst an, durch den die Kontoinhaber sämtliche Transaktionen und Informationen ihres laufenden Kontos einsehen können.
Hinweis: Wenn Sie per Banküberweisung zahlen möchten, empfehlen wir Ihnen dringend, sich den Zahlungscode zu notieren, damit die Zahlung eindeutig zugeordnet werden kann. Diese Referenz ist in der herunterladbaren Empfangsbestätigung, die Sie am Ende erhalten werden, genannt.
Wenn Sie auf „Zahlung bestätigen“ klicken, wird Ihre Anmeldung eingereicht.