Zur Startseite gehen
EUIPO
Schützen Sie Ihre Marken und Geschmacksmuster in der Europäischen Union

Schützen Sie Ihr geistiges Eigentum in der Europäischen Union.

Technische Anforderungen an Anhänge von elektronischen Anmeldungen und Mitteilungen

Hinweis: Offizielle Quelle dieser Informationen ist das Dokument „Nutzungsbedingungen für den Nutzerbereich (User Area)“, das die Anlage zu dem „Beschluss Nr. EX-20-9 des Exekutivdirektors des Amtes vom 3. November 2020 betreffend Mitteilungen durch elektronische Mittel“ bildet.

 

  • Elektronische Anmeldung (E-Filing) einer Unionsmarke

    Wird die Wiedergabe einer Unionsmarkenanmeldung in elektronischer Form übermittelt, muss die elektronische Datei folgende Größe haben:

    • maximale Größe pro Anhang: 2 MB (20 MB für MP4, OBJ, STL und X3D);
    • maximale Gesamtgröße der Anhänge: 20 MB;
    • Beschränkung der Namenslänge von angehängten Dateien: 25 Zeichen.

    Wird die Wiedergabe einer Unionsmarkenanmeldung in elektronischer Form übermittelt, gelten für die elektronische Datei folgende Formate:

    (a) JPEG
    Hierbei handelt es sich um das Standarddateiformat zur Wiedergabe der angemeldeten Marke (verfügbar für alle Arten von Marken mit Ausnahme von Wort- und Multimediamarken), das folgende Standards einhalten sollte:

    • maximale Bildgröße: 2 835 x 2 010 Pixel;
    • Auflösung: mindestens 96 DPI, höchstens 300 DPI;
    • Farbmodus: RGB, Graustufen, SW oder CMYK.

    Bilder werden automatisch auf 250 x 250 Pixel skaliert. Das hochgeladene Bild wird so angezeigt, wie es später in der Eintragungsurkunde erscheint.

    CMYK-Bilder werden mit einer speziellen Konvertierungssoftware umgewandelt, bevor sie als RGB-Bilder angezeigt werden. Bei einigen in RGB-Bilder konvertierten CMYK-Bildern können bestimmte Farben vom Original abweichen. Es empfiehlt sich deshalb, den Farbmodus vor dem Hochladen des Bildes zu ändern, um die Farbqualität beizubehalten.

    (b) MP3:
    Dieses Dateiformat kann für die Anmeldung einer Hörmarke (zusammen mit JPEG) verwendet werden und sollte folgende Anforderungen erfüllen:

    • Abtastrate: 8 kHz für reine Sprachaufnahmen, 11 025 kHz für Klangeffekte und 22,05 kHz oder 44,1 kHz für Musik;
    • Bittiefe: 8 oder 16 Bit;
    • Kanäle: 1 = Mono oder 2 = Stereo.

    (c) OBJ, STL und X3D:
    Diese Dateiformate können für die Anmeldung einer Formmarke verwendet werden.

    Das Dateiformat X3D kann nicht mit Internet Explorer 11 hochgeladen werden.

    (d) MP4:
    Dieses Dateiformat kann für die Anmeldung von Bewegungs-, Multimedia- und Hologrammmarken verwendet werden und sollte folgende Anforderungen erfüllen:

    • ISO-Norm: ISO/IEC 14496‑14:2003 (MPEG‑4 Teil 14);
    • Video-Codecs: MP4 akzeptiert verschiedene Video-Codecs (MPEG‑1, MPEG‑2, MPEG‑4, VP6, VP5, H.263 usw.), empfohlen wird aber die Verwendung des Codecs H.264;
    • Audio-Codecs: MP4 akzeptiert verschiedene Audio-Codecs (MP3, MP2, WMA, WMA Pro, PCM, WAV), empfohlen wird aber die Verwendung des Codecs AAC-LC;
    • Bildrate zwischen 24 und 30 fps;
    • Bitrate zwischen 1 200 und 8 000 kbit/s;
    • Medientypen: Video/MP4, Audio/MP4 und Anwendung/MP4.
  • Elektronische Anmeldung (E-Filing) eines eingetragenen Gemeinschaftsgeschmacksmusters

    Wird die Wiedergabe einer Gemeinschaftsgeschmacksmuster-Anmeldung in elektronischer Form übermittelt, muss die elektronische Datei folgende Größe haben:

    • maximale Größe pro Anhang: 2 MB (20 MB für OBJ, STL und X3D);
    • maximale Gesamtgröße der Anhänge: 20 MB;
    • Beschränkung der Namenslänge von angehängten Dateien: 25 Zeichen.

    Wird die Wiedergabe einer Gemeinschaftsgeschmacksmuster-Anmeldung in elektronischer Form übermittelt, gelten für die elektronische Datei folgende Formate:

    (a) JPEG
    Hierbei handelt es sich um das Standarddateiformat zur Wiedergabe des angemeldeten Geschmacksmusters, das folgende Standards einhalten sollte:

    • maximale Bildgröße: 5 000 x 5 000 Pixel;
    • Auflösung: mindestens 72 DPI, höchstens 300 DPI;
    • Farbmodi: CMYK (wird in RGB konvertiert), Graustufen, SW oder RGB;
    • progressive JPEG-Bilder werden in Baseline-Bilder konvertiert;
    • das Hochladen von dynamischen 3D-Ansichten UND weiteren statischen Ansichten unterliegt Beschränkungen.

    (b) OBJ, STL und X3D
    Diese Formate können verwendet werden, um eine dynamische 3D-Ansicht als Zusatzinformation und als Quelle für statische Bilder hochzuladen.

    Das Dateiformat X3D kann nicht mit Internet Explorer 11 hochgeladen werden.

  • Elektronische Einreichungen (E-Filing) in Widerspruchs- und Löschungsverfahren

    Beschränkungen der Dateigröße:

    • maximale Größe pro Anhang: 5 MB;
    • maximale Gesamtgröße der Anhänge: 20 MB;
    • Beschränkung der Namenslänge von angehängten Dateien: 150 Zeichen.

    Zulässige Dateiformate:

    JPEG
    Als Standarddateiformat zu verwenden. Dabei sind folgende Anforderungen zu erfüllen:

    • maximale Bildgröße: 2008 x 2835 Pixel;
    • Auflösung: mindestens 96 DPI, höchstens 300 DPI;
    • nur RGB 8b (kein CMYK);
    • progressive JPEG-Bilder werden nicht unterstützt.

    PDF
    Es werden nur statische PDF-Standarddateien akzeptiert. Es werden keine ausfüllbaren PDF-Formulare und PDF-Dateien mit hinzugefügten Objekten (wie Signaturen, geschwärzter Text, hervorgehobener Text, Pfeile) akzeptiert. Bitte beachten Sie, dass hinzugefügte Objekte beim Hochladen verloren gehen und das Originaldokument ohne diese Objekte anderen Verfahrensbeteiligten offengelegt oder über einen Antrag auf Akteneinsicht öffentlich zugänglich gemacht werden kann.“


    MP3
    Kann nur zur Darstellung von früheren Hörmarken verwendet werden und muss den folgenden Anforderungen genügen:

    • Abtastrate: 8 kHz für reine Sprachaufnahmen, 11,025 kHz für Klangeffekte und 22,05 kHz oder 44,1 kHz für Musik;
    • Bit-Tiefe: 8 oder 16 Bit;
    • Kanäle: 1 = Mono oder 2 = Stereo.

     

  • Sonstige elektronische Einreichungen (zum Einreichen von Anträgen auf Eintragung, Verlängerung, Umwandlung, Einsicht, internationale Anmeldung auf Grundlage einer UM(A) oder einer Beschwerde)

    Beschränkungen der Dateigröße:

    • maximale Größe pro Anhang: 2 MB (20 MB bei elektronischen Beschwerden [e-Appeal]);
    • maximale Gesamtgröße der Anhänge: 20 MB.

    Zulässige Dateiformate:

    MP3
    Als Standarddateiformat zu verwenden. Dabei sind folgende Anforderungen zu erfüllen:

    • Auflösung: mindestens 96, maximal 300 DPI;
    • nur RGB 8b (kein CMYK);
    • progressive JPEG-Bilder werden nicht unterstützt.

    PDF
    Es werden nur statische PDF-Standarddateien akzeptiert. Es werden keine ausfüllbaren PDF-Formulare und PDF-Dateien mit hinzugefügten Objekten (wie Signaturen, geschwärzter Text, hervorgehobener Text, Pfeile) akzeptiert. Bitte beachten Sie, dass hinzugefügte Objekte beim Hochladen verloren gehen und das Originaldokument ohne diese Objekte anderen Verfahrensbeteiligten offengelegt oder über einen Antrag auf Akteneinsicht öffentlich zugänglich gemacht werden kann.“

    MP3
    Kann nur zur Darstellung von Hörmarken verwendet werden und muss den folgenden Anforderungen genügen:

    • Abtastrate: 8 kHz für reine Sprachaufnahmen, 11,025 kHz für Klangeffekte und 22,05 kHz oder 44,1 kHz für Musik;
    • Bit-Tiefe: 8 oder 16 Bit;
    • Kanäle: 1 = Mono oder 2 = Stereo.

     

  • Sonstige elektronische Übermittlungen und Verfahrensschritte

    Beschränkungen der Dateigröße:

    • maximale Größe pro Anhang: 20 MB;
    • maximale Gesamtgröße der Anhänge: 1 GB (100 MB für Mitteilungen zu einem Widerspruch, zu einer Löschung oder zu einer Beschwerde);
    • Beschränkung der Namenslänge von angehängten Dateien: 20 Zeichen.

    Wenn die Gesamtgröße der Mitteilung mit Anhängen 20 MB übersteigt, erhält das Amt zwar die Anhänge, in der Vorschau werden aber nur die Mitteilung und die endgültige Empfangsbestätigung angezeigt.

    Zulässige Dateiformate:

    JPEG
    Als Standarddateiformat zu verwenden. Dabei sind folgende Anforderungen zu erfüllen:

    • Auflösung: mindestens 96 DPI, höchstens 300 DPI;
    • nur RGB 8b (kein CMYK);
    • progressive JPEG-Bilder werden nicht unterstützt.

    PDF
    Es werden nur statische PDF-Standarddateien akzeptiert. Es werden keine ausfüllbaren PDF-Formulare und PDF-Dateien mit hinzugefügten Objekten (wie Signaturen, geschwärzter Text, hervorgehobener Text, Pfeile) akzeptiert. Bitte beachten Sie, dass hinzugefügte Objekte beim Hochladen verloren gehen und das Originaldokument ohne diese Objekte anderen Verfahrensbeteiligten offengelegt oder über einen Antrag auf Akteneinsicht öffentlich zugänglich gemacht werden kann.“

    MP3
    Es sind Standard-MP3-Dateien zu verwenden. Dabei sind folgende Anforderungen zu erfüllen:

    • Abtastrate: 8 kHz für reine Sprachaufnahmen, 11,025 kHz für Klangeffekte und 22,05 kHz oder 44,1 kHz für Musik;
    • Bit-Tiefe: 8 oder 16 Bit;
    • Kanäle: 1 = Mono oder 2 = Stereo.

    Das Anhängen von MP3-Dateien ist nur bei folgenden elektronischen Vorgängen in Zusammenhang mit Widerspruchsverfahren zulässig:

    • Vorlage zusätzlicher Tatsachen;
    • Benutzungsnachweis;
    • Einreichung sonstiger Dokumente.

    MP4
    Es sind Standard-MP4-Dateien zu verwenden. Dabei sind folgende Anforderungen zu erfüllen:

    • ISO-Norm: ISO/IEC 14496‑14:2003 (MPEG‑4 Teil 14);
    • Video-Codecs: MP4 akzeptiert verschiedene Video-Codecs (MPEG‑1, MPEG‑2, MPEG‑4, VP6, VP5, H.263 usw.), empfohlen wird aber die Verwendung des Codecs H.264;
    • Audio-Codecs: MP4 akzeptiert verschiedene Audio-Codecs (MP3, MP2, WMA, WMA Pro, PCM, WAV), empfohlen wird aber die Verwendung des Codecs AAC-LC;
    • Bildrate zwischen 24 und 30 fps;
    • Bitrate zwischen 1 200 und 8 000 kbit/s;
    • Medientypen: Video/MP4, Audio/MP4 und Anwendung/MP4.

     

    Das Anhängen von MP4-Dateien ist nur bei folgenden elektronischen Vorgängen in Zusammenhang mit Widerspruchsverfahren zulässig:

    • Vorlage zusätzlicher Tatsachen;
    • Benutzungsnachweis;
    • Einreichung sonstiger Dokumente.

     

This site uses cookies to offer you a better browsing experience, including for anonymized analytics. Find out more on how we use Cookies.