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EUIPO
Schützen Sie Ihre Marken und Geschmacksmuster in der Europäischen Union

Schützen Sie Ihr geistiges Eigentum in der Europäischen Union.


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Beschwerdekammern

„Wir setzen uns dafür ein, die Rolle der Beschwerdekammern als exzellente, effektive, kohärente und moderne Streitbeilegungsstelle für geistiges Eigentum zu festigen.“
João Negrão (Präsident der Beschwerdekammern)

Die Beschwerdekammern sind für die Entscheidung über Beschwerden gegen erstinstanzliche Entscheidungen des EUIPO sowohl in Marken- als auch in Geschmacksmusterangelegenheiten zuständig. Die Entscheidungen der Beschwerdekammern können vor dem Gericht angefochten werden; gegen die Urteile des Gerichts können vor dem Europäischen Gerichtshof Rechtsmittel eingelegt werden. Die Beschwerdekammern sind unabhängig und in ihren Entscheidungen nicht weisungsgebunden.

 

Verordnung

Die Beschwerdekammern unterliegen der DVUM. Sie gilt für die Bearbeitung von Beschwerden sowohl nach der Marken- als auch unter der Geschmacksmusterverordnung.

Verfahrensordnung

Die Verfahrensordnung besteht aus umfassenden Verfahrensregeln, die für alle Beschwerdeverfahren vor den Beschwerdekammern gelten, sowohl für Unionsmarken als auch für eingetragene Gemeinschaftsgeschmacksmuster.

 

Präsidium

Das Präsidium ist für die Regeln und die Organisation der Beschwerdekammern zuständig, einschließlich der Verteilung der Mitglieder auf die einzelnen Kammern und der Festlegung der Regeln für die Zuweisung der Beschwerdesachen an die jeweiligen Kammern. Mitglieder des Präsidiums sind der Präsident der Beschwerdekammern, der den Vorsitz führt, sowie die Vorsitzenden der Kammern und Kammermitglieder, die jedes Kalenderjahr von sämtlichen Kammermitgliedern (mit Ausnahme des Präsidenten und der Vorsitzenden der Beschwerdekammern) gewählt werden.

Darüber wird jedes Jahr vom Präsidium entschieden. Gegenwärtig gibt es vier Kammern, die ausschließlich mit Beschwerden im Zusammenhang mit Marken befasst sind, und eine Kammer für Beschwerden im Zusammenhang mit Geschmacksmustern. Darüber hinaus kann auch die Große Kammer über alle Beschwerden im Hinblick auf Marken und Geschmacksmuster befinden.

Beschlüsse des Präsidiums

 

Mitglieder der Beschwerdekammern

Der Präsident der Beschwerdekammern wird vom Rat der Europäischen Union ernannt. Der Präsident ist für Management- und Organisationsfragen zuständig und Vorsitzender des Präsidiums sowie der Großen Kammer. Die Vorsitzenden der Beschwerdekammern werden ebenfalls vom Rat der Europäischen Union ernannt. Sie sind für Management- und Organisationsfragen innerhalb ihrer jeweiligen Kammern und für die Ernennung des Berichterstatters in den einzelnen Beschwerdesachen zuständig. Die Mitglieder der Beschwerdekammern werden vom Verwaltungsrat des Amtes ernannt.

 

Aktionsplan der Beschwerdekammern 2021-2026

Die Erbringung qualitativ hochwertiger Marken- und Geschmacksmusterdienstleistungen für Unternehmen, die die Ergebnisse ihrer Investitionen in Innovation schützen möchten, ist von entscheidender Bedeutung und ein Ziel des Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO). In diesem Zusammenhang spielen die Beschwerdekammern durch die Bereitstellung unabhängiger, effektiver und professioneller Mittel zur Streitbeilegung eine Schlüsselrolle innerhalb des Systems des geistigen Eigentums.

Vor diesem Hintergrund ist der Aktionsplan 2021‑2026 der Beschwerdekammern ein interner Fahrplan, in dem die Richtung vorgegeben wird, die die Kammern in den kommenden Jahren einschlagen, wie sie ihre künftigen Herausforderungen bewältigen und insbesondere zum SP2025 beitragen werden. Daher zielt der Plan darauf ab, die Tätigkeiten der Beschwerdekammern weiterzuentwickeln, indem er eine Reihe von Initiativen vorstellt, die in den nächsten fünf Jahren zur Umsetzung einer neuen Vision für die Beschwerdekammern als exzellente, effektive, kohärente und moderne Streitbeilegungsstelle für geistiges Eigentum ergriffen werden sollen.

Der Aktionsplan beinhaltet folgende Ziele:

  • Gewährleistung, dass die Beschwerdekammern in der Lage sind, eine wachsende Zahl immer komplexerer Beschwerdefälle zu bewältigen und zum Vorteil ihrer Nutzer zeitnah qualitativ hochwertige Entscheidungen zu erlassen.
  • Verbesserung der Qualität durch die Entwicklung einer konsequenten und kohärenteren Entscheidungspraxis, die sich weiter an die Rechtsprechung des EuG und des EuGH anlehnt, um den Nutzern ein höheres Maß an Vorhersehbarkeit und Rechtssicherheit in Bezug auf die Arbeit des EUIPO insgesamt zu bieten.
  • Fokussierung auf den zeitnahen Erlass qualitativ hochwertiger Entscheidungen bei gleichzeitig bestehender Rechenschaftspflicht gegenüber öffentlicher Kontrolle. In diesem Zusammenhang besteht eine weitere Herausforderung in der Notwendigkeit, die Transparenz zu erhöhen und die Rechenschaftspflicht bei allen Tätigkeiten der Beschwerdekammern sicherzustellen.
  • Beitrag zur Verbesserung und Ausweitung der Nutzung der alternativen Streitbeilegung beim EUIPO, um den Parteien geeignete Mechanismen und Instrumente für die frühzeitige Nutzung sachkundiger und rascher Lösungen ihrer Konflikte als Mittel zur Unterstützung von Unternehmen, insbesondere KMU, anzubieten.
  • Zusammenarbeit mit externen Partnern, wie Beschwerdestellen nationaler Ämter für geistiges Eigentum, den europäischen und nationalen Gerichten sowie Nutzerverbänden, um einen kontinuierlichen Austausch von Fachwissen und Kenntnissen sowie die weitere Ausweitung gemeinsamer Verfahren im Bereich Marken und Geschmacksmuster zu fördern.

Im Rahmen dieser Ziele sieht dieser fünfjährige Aktionsplan 5 Schwerpunktbereiche und 19 vernetzte Schlüsselinitiativen für Maßnahmen vor, die in enger Zusammenarbeit mit internen und externen Partnern umgesetzt werden sollen.

 

 

 

Produktivität der Beschwerdekammern

 

 

 

Veröffentlichungen der Beschwerdekammern

Jährlicher Überblick über die Rechtsprechung des EuG/EuGH* Einblenden Ausblenden
 
Jährlicher Überblick über die Entscheidungen der Beschwerdekammern* Einblenden Ausblenden
 
Rechercheberichte zur Rechtsprechung der Beschwerdekammern** Einblenden Ausblenden
 
Studien der Beschwerdekammern *** Einblenden Ausblenden


* Die Zusammenfassungen und/oder Kernpunkte dienen lediglich der Information und geben nicht unbedingt den genauen Wortlaut der Entscheidungen/Urteile wieder. Die Hyperlinks bei Verweisen auf Rechtssachen führen zur Datenbank „eSearch-Rechtsprechung“ des Amtes, die Nutzern einfachen Zugang zu Entscheidungen und Urteilen sowie zu allen verfügbaren Übersetzungen bietet.

** Diese Berichte sind das Ergebnis von Diskussionen in den Einheitlichkeitszirkeln und von Treffen der Beschwerdekammern zur allgemeinen Einheitlichkeit und geben die Ansichten zum jeweiligen Datum wieder. Es handelt sich um ein Arbeitsdokument, das keine bindende Wirkung für die Beschwerdekammern hat. Bei Fragen oder Rückmeldungen wenden Sie sich bitte an BoA-CC-Coordination@euipo.europa.eu.

*** Diese Studien geben die Meinungen der Sachverständigen wieder, die die Studien erstellt haben. Ihr Zweck besteht darin, zu informieren und die Marktgegebenheiten sowie die Rechts- und Wirtschaftsvorschriften und -praktiken zu bestimmten Sachverhalten in den Mitgliedstaaten leichter verständlich zu machen. Es sollte keinesfalls der Eindruck entstehen, dass sie die Ansicht der Beschwerdekammern wiedergeben oder bindende Wirkung für die Kammern haben.

 

 

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