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Anmeldung von Geschmacksmustern – Tipps und bewährte Vorgehensweisen

Wir haben eine Reihe von Tipps für Sie zusammengestellt, damit Sie bei der Anmeldung eines eingetragenen Gemeinschaftsgeschmacksmusters Fehler vermeiden können, die in Mängeln resultieren.

Mängel können sich aus formalen Fehlern ergeben, etwa wenn Sie die Zahlung versäumen oder die Abbildungen Ihres Geschmacksmusters bestimmte Anforderungen an die Eintragung nicht erfüllen. Formale Fehler lassen sich oft leicht vermeiden; wir haben die Erfahrung gemacht, dass derartige Fehler in erster Linie in drei bestimmten Phasen der Online-Anmeldung auftreten.

 

Hochladen von Ansichten

1. Alle Ansichten müssen ein und dasselbe Geschmacksmuster wiedergeben.

In diesem Beispiel hat der Nutzer zwei Ansichten von Stühlen mit unterschiedlichen Merkmalen als dasselbe Geschmacksmuster, Geschmacksmuster 1, eingereicht. Die Ansichten geben nicht dasselbe Geschmacksmuster wieder und können daher nicht akzeptiert werden.

Geschmacksmuster 1 / Ansicht 1

Geschmacksmuster 1 / Ansicht 2

Geschmacksmuster 1 / Ansicht 1

Geschmacksmuster 2 / Ansicht 1

Falsch

Unterschiedliche Merkmale haben ein unterschiedliches Erscheinungsbild zur Folge und müssen deshalb als getrennte Geschmacksmuster eingereicht werden.

 

Im nachstehenden Beispiel hat der Nutzer dieselben zwei Stühle als getrennte Geschmacksmuster – Geschmacksmuster 1 und Geschmacksmuster 2 – eingereicht, die daher akzeptiert werden können.

Richtig

Jede der vorstehenden Ansichten gibt ein anderes Geschmacksmuster wieder. Unterschiedliche Geschmacksmuster können in einer Sammelanmeldung* zusammengefasst werden. Jedes Geschmacksmuster könnte durch mehrere Ansichten (bis zu 7) wiedergegeben werden.

* Eine Sammelanmeldung ist eine Anmeldung, die mehrere Geschmacksmuster enthält. Eine Sammelanmeldung ist günstiger als die Einreichung einzelner Geschmacksmuster in getrennten Anmeldungen.

 

2. Zusätzliche Elemente, die nicht Teil des Geschmacksmusters sind, wie Erläuterungen, Nummern oder Pfeile, sollten nicht enthalten sein.

Falsch

Geschmacksmusteransicht mit Text, Symbolen und Angaben.

Richtig

Geschmacksmusteransicht für sich allein hochgeladen. Zusätzliche Informationen können im Beschreibungsfeld hinzugefügt werden.

 

3. Das Geschmacksmuster muss auf neutralem Hintergrund wiedergegeben werden.

Falsch

Auf dem Bild sind nicht zum Geschmacksmuster gehörende Gegenstände zu sehen.

Richtig

Das Geschmacksmuster hat einen neutralen Hintergrund.

 

4. Jede Abbildung darf nur eine Ansicht des Geschmacksmusters zeigen.

Falsch

Zwei Geschmacksmusteransichten in derselben Abbildung.

Richtig

Eine Ansicht pro Abbildung.

 

5. Ist das Geschmacksmuster farbig, muss diese Farbe in jeder Ansicht identisch sein.

Falsch

Dasselbe Erzeugnis in verschiedenen Farben gilt nicht als dasselbe Geschmacksmuster.
Die Kombination farbiger und schwarz-weißer Ansichten ist ebenfalls nicht zulässig.

 

Richtig

Die Geschmacksmusteransichten zeigen durchgängig dieselbe Farbe.

 

6. Vergrößerte Ansichten müssen als getrennte Abbildungen hochgeladen werden.

Falsch

Vergrößerte Ansicht in derselben Abbildung.

Richtig

Vergrößerte Ansicht als separate Abbildung.

 

7. Visuelle Verzichtserklärungen müssen durchgängig in allen Ansichten, in denen die Verzichtserklärung erscheint, dargestellt werden.

Manchmal möchten Nutzer ein bestimmtes Element eines Erzeugnisses eintragen lassen. In diesem Fall bieten sich visuelle Verzichtserklärungen an, in denen das Element, das nicht eingetragen werden soll, ausgeschlossen wird.

Falsch

Die visuelle Verzichtserklärung erscheint nicht durchgängig in jeder Ansicht.

 

Richtig

Verschiedene Ansichten, in denen die visuelle Verzichtserklärung durchgängig erscheint.

 

8. Wenigstens eine Ansicht muss einen Artikelsatz oder ein komplexes Erzeugnis in seiner Gesamtheit zeigen.

Falsch

Keine Gesamtansicht des Artikelsatzes oder des komplexen Erzeugnisses.

 

Richtig

Ein Satz korrekt gezeigter Artikel, einschließlich Gesamtansicht.

 

9. Die Angabe des Erzeugnisses muss mit der Wiedergabe des Geschmacksmusters übereinstimmen.

In diesem Beispiel hat der Nutzer die Ansicht eines Stuhls mit einer falschen Erzeugnisangabe eingereicht. „Verzierung“ kann zur Eintragung von Mustern, jedoch nicht von Stühlen verwendet und daher nicht akzeptiert werden.

Falsch

Die Angabe des Erzeugnisses stimmt nicht mit der hochgeladenen Ansicht des Geschmacksmusters überein. Dieses Geschmacksmuster sollte mit der Erzeugnisangabe „Stühle“ in Klasse 06.01 eingereicht werden.

Richtig

Die Angabe des Erzeugnisses stimmt mit der hochgeladenen Ansicht des Geschmacksmusters überein.

 

10. Die Angabe des Erzeugnisses sollte eindeutig genug sein, um eine Klassifizierung in eine Klasse und Unterklasse der Locarno-Klassifikation zu ermöglichen.

Falsch

Die Geschmacksmusterangabe ist für eine Klassifizierung nicht eindeutig genug.

Richtig

Die Funktion des Erzeugnisses sowie Klasse und Unterklasse sind eindeutig angegeben.



 

Inanspruchnahme der Priorität

Jeder, der ein nationales, internationales oder Gemeinschaftsgeschmacksmuster angemeldet hat, genießt hinsichtlich der Anmeldung als Gemeinschaftsgeschmacksmuster für dieses Geschmacksmuster ein Prioritätsrecht von sechs Monaten nach Einreichung der ersten Anmeldung.

Das Prioritätsrecht hat die Wirkung, dass für die Bestimmung des Vorrangs von Rechten der Prioritätstag als Tag der Anmeldung des Geschmacksmusters gilt.

  • Priorität kann nur auf der Grundlage einer früheren Anmeldung eines Geschmacks- oder Gebrauchsmusters in Anspruch genommen werden.
  • Bei der früheren Anmeldung muss es sich um eine erste Anmeldung handeln.
  • Bei dem Inhaber der früheren Anmeldung und dem Anmelder des Gemeinschaftsgeschmacksmusters muss es sich um dieselbe Person handeln.
  • Innerhalb von drei Monaten nach dem Datum der Inanspruchnahme der Priorität ist eine beglaubigte Abschrift der früheren Anmeldung vorzulegen.
  • Wenn die frühere Anmeldung nicht in einer der fünf Sprachen des Amtes abgefasst ist, sollte der Anmelder eine Übersetzung vorlegen.
 

Antrag auf Aufschiebung

Bei Einreichung einer Gemeinschaftsgeschmacksmusteranmeldung können Sie beantragen, dass die Bekanntmachung für einen Zeitraum von bis zu 30 Monaten aufgeschoben wird. Das Geschmacksmuster wird daher vertraulich behandelt, bis Sie zu seiner Offenbarung bereit sind. Falls Sie sich gegen die Bekanntmachung des Gemeinschaftsgeschmacksmusters entscheiden, erlischt die Eintragung nach der 30-monatigen Aufschiebungsfrist.

  • Bitte beachten Sie, dass eine Aufschiebung nur zum Zeitpunkt der Anmeldung beantragt werden kann.
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