Unternehmens- und Produktinformationen
Wenn Sie als Rechteinhaber ein Master-Nutzer sind, ist es möglich, einen oder mehrere gesetzliche Vertreter zur Verwaltung des EDB-Kontos hinzuzufügen.
Dazu wählen Sie zunächst Company Information (Unternehmensinformationen), dann Company Details (Unternehmensangaben) und anschließend Update (Aktualisieren).
Über Add a Legal Representative (einen rechtlichen Vertreter hinzufügen) kann ein Rechteinhaber einen oder mehrere gesetzliche Vertreter eingeben, die auf das Unternehmensportfolio Zugriff haben und im Auftrag des Rechteinhabers handeln können, beispielsweise Informationen in die EDB eintragen oder einen Antrag auf Tätigwerden (AFA) der Zollbehörden stellen.
Die gesetzlichen Vertreter werden in der Tabelle Include a Legal Representative (einen rechtlichen Vertreter eingeben) mit Namen, E‑Mail-Adressen und den betreffenden Ländern angezeigt.
Der gesetzliche Vertreter erhält Zugangsdaten, und das Unternehmenskonto wird automatisch mit dem Vertreterkonto verknüpft.
Dazu wählen Sie zunächst Company Information (Unternehmensinformationen), dann Company Details (Unternehmensangaben) und anschließend Update (Aktualisieren).

Über Add a Legal Representative (einen rechtlichen Vertreter hinzufügen) kann ein Rechteinhaber einen oder mehrere gesetzliche Vertreter eingeben, die auf das Unternehmensportfolio Zugriff haben und im Auftrag des Rechteinhabers handeln können, beispielsweise Informationen in die EDB eintragen oder einen Antrag auf Tätigwerden (AFA) der Zollbehörden stellen.
Die gesetzlichen Vertreter werden in der Tabelle Include a Legal Representative (einen rechtlichen Vertreter eingeben) mit Namen, E‑Mail-Adressen und den betreffenden Ländern angezeigt.

Der gesetzliche Vertreter erhält Zugangsdaten, und das Unternehmenskonto wird automatisch mit dem Vertreterkonto verknüpft.
Das Vertreterkonto wird automatisch erstellt, wenn der Vertreter in einem seiner Kundenkonten zum ersten Mal benannt wird.
Über das Vertreterkonto können Sie mit einem einzigen Passwort auf die Konten all Ihrer Mandanten zugreifen. Sie verfügen dann über ein Unternehmensportfolio mit Ihren Mandanten und können verschiedene Konten eingeben. Wenn Sie in der EDB ein Profil angelegt haben, kann ein beliebiger Rechteinhaber Ihr Anwaltsbüro/Unternehmen auswählen und Sie als Vertreter in der EDB benennen.
Über das Vertreterkonto können Sie mit einem einzigen Passwort auf die Konten all Ihrer Mandanten zugreifen. Sie verfügen dann über ein Unternehmensportfolio mit Ihren Mandanten und können verschiedene Konten eingeben. Wenn Sie in der EDB ein Profil angelegt haben, kann ein beliebiger Rechteinhaber Ihr Anwaltsbüro/Unternehmen auswählen und Sie als Vertreter in der EDB benennen.
Der gesetzliche Vertreter in der EDB ist die Person, die das EDB-Konto für den Rechteinhaber verwaltet und in dessen Namen handelt, beispielsweise indem sie Produktinformationen in die EDB einträgt oder einen Antrag auf Tätigwerden (AFA) der Zollbehörden stellt.
Eine der Hauptschwierigkeiten von Durchsetzungsbeauftragten ist das Ermitteln von Rechteinhabern, wenn sie im Zuge einer Zurückhaltung von Waren in der Sprache der Rechteinhaber Kontakt zu diesen aufnehmen müssen. Ein Ansprechpartner ist in der EDB die Kontaktperson des Rechteinhabers für einen bestimmten Mitgliedstaat. Es kann eine Person sein, die sich mit juristischen und technischen Fragen befasst und die Durchsetzungsbeauftragten bei der Ermittlung gefälschter Produkte unterstützt, wenn diese Waren finden, die in Bezug auf die Rechte des geistigen Eigentums (IPR) verdächtig sind.
Die Angabe eines Ansprechpartners in jedem Mitgliedstaat ist zwingend erforderlich, wenn Sie für ein bestimmtes Land einen AFA stellen. Machen Sie hier daher möglichst detaillierte Angaben und halten Sie diese stets auf dem aktuellen Stand.
Eine der Hauptschwierigkeiten von Durchsetzungsbeauftragten ist das Ermitteln von Rechteinhabern, wenn sie im Zuge einer Zurückhaltung von Waren in der Sprache der Rechteinhaber Kontakt zu diesen aufnehmen müssen. Ein Ansprechpartner ist in der EDB die Kontaktperson des Rechteinhabers für einen bestimmten Mitgliedstaat. Es kann eine Person sein, die sich mit juristischen und technischen Fragen befasst und die Durchsetzungsbeauftragten bei der Ermittlung gefälschter Produkte unterstützt, wenn diese Waren finden, die in Bezug auf die Rechte des geistigen Eigentums (IPR) verdächtig sind.
Die Angabe eines Ansprechpartners in jedem Mitgliedstaat ist zwingend erforderlich, wenn Sie für ein bestimmtes Land einen AFA stellen. Machen Sie hier daher möglichst detaillierte Angaben und halten Sie diese stets auf dem aktuellen Stand.

Derzeit können alle EU-Zollbehörden auf die EDB zugreifen. Außerdem haben einige Polizeibehörden bereits Zugang zur EDB, so z. B. das Europäische Polizeiamt (Europol) und das Europäische Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF). Die Zahl der Polizeikräfte, die das Tool nutzen, nimmt stetig zu.
Da es möglich sein muss, mit den Rechteinhabern Kontakt aufzunehmen, haben alle Durchsetzungsbehörden, die in der EDB registriert sind, Zugang zu den allgemeinen Unternehmensdaten; denn dieser Bereich ist standardmäßig für sie einsehbar.
Unter den Angaben zum Produkt (Produktportfolio) finden sich detaillierte und sensible Produktinformationen. Diese sind per PINsafe geschützt und müssen für die Durchsetzungsbehörden aktiv freigegeben werden, damit sie von diesen eingesehen werden können.
In einem Fenster werden Ihnen alle Durchsetzungsbehörden angezeigt, die auf die EDB zugreifen. Hier können Sie gezielt angeben, welcher Durchsetzungsbehörde Sie Einsicht in Ihre hochgeladenen Produktinformationen gewähren möchten. Wenn alle Behörden, die die EDB nutzen, Zugriff erhalten sollen, markieren Sie das Kästchen Select All (Alle auswählen).
Das EUIPO hat keinen Zugriff auf die Informationen, die von den Rechteinhabern hochgeladen werden. Das EDB-Team hingegen kann Statistiken zum Inhalt des Tools abfragen.
Da es möglich sein muss, mit den Rechteinhabern Kontakt aufzunehmen, haben alle Durchsetzungsbehörden, die in der EDB registriert sind, Zugang zu den allgemeinen Unternehmensdaten; denn dieser Bereich ist standardmäßig für sie einsehbar.
Unter den Angaben zum Produkt (Produktportfolio) finden sich detaillierte und sensible Produktinformationen. Diese sind per PINsafe geschützt und müssen für die Durchsetzungsbehörden aktiv freigegeben werden, damit sie von diesen eingesehen werden können.

In einem Fenster werden Ihnen alle Durchsetzungsbehörden angezeigt, die auf die EDB zugreifen. Hier können Sie gezielt angeben, welcher Durchsetzungsbehörde Sie Einsicht in Ihre hochgeladenen Produktinformationen gewähren möchten. Wenn alle Behörden, die die EDB nutzen, Zugriff erhalten sollen, markieren Sie das Kästchen Select All (Alle auswählen).

Das EUIPO hat keinen Zugriff auf die Informationen, die von den Rechteinhabern hochgeladen werden. Das EDB-Team hingegen kann Statistiken zum Inhalt des Tools abfragen.
Sie müssen nicht jedes einzelne Produkt Ihres Unternehmens hochladen. In der EDB kann sich ein „Produkt“ auf eine Bandbreite von Produkten mit vergleichbaren Merkmalen beziehen, die mit demselben Recht des geistigen Eigentums geschützt sind und ähnliche Logistik- und Vertriebskanäle besitzen (hier werden „Produktfamilien“, Größen, farbliche Unterschiede, ähnliches Aussehen usw. erfasst). Sie können unter derselben Produktbezeichnung unterschiedliche Fotos hinzufügen.
Außerdem können Sie Ihre Produkte über das Feld „Kategorie“ klassifizieren. Mithilfe der Einteilung in Kategorien können Sie ähnliche Produkte zusammenfassen und nach diesen in der Tabelle „Produktportfolio“ filtern. Die Einteilung in Kategorien ist darüber hinaus bei der Funktion zur gleichzeitigen Bearbeitung mehrerer Produkte (multiple edition functionality) nützlich, denn Sie können alle Produkte einer bestimmten Kategorie aktualisieren.
Außerdem können Sie Ihre Produkte über das Feld „Kategorie“ klassifizieren. Mithilfe der Einteilung in Kategorien können Sie ähnliche Produkte zusammenfassen und nach diesen in der Tabelle „Produktportfolio“ filtern. Die Einteilung in Kategorien ist darüber hinaus bei der Funktion zur gleichzeitigen Bearbeitung mehrerer Produkte (multiple edition functionality) nützlich, denn Sie können alle Produkte einer bestimmten Kategorie aktualisieren.

Die Maximalgröße von Dokumenten und Bildern/Videos beträgt 1,5 MB. Der Dateiname darf höchstens 100 Zeichen lang sein.
Es ist sehr wichtig, dass Sie unter den Unternehmensdaten Ihre Produkte aus dem Produktportfolio mit den Rechten des geistigen Eigentums (IPR) verknüpfen, die im IPR-Portfolio enthalten sind (für den Antrag auf Tätigwerden (Application for Action, AFA) der Zollbehörden zwingend erforderlich).
Rufen Sie dazu das Produktportfolio auf und wählen Sie das entsprechende Produkt aus. Klicken Sie dann auf View IPR related to this Product (die diesem Produkt zugehörigen IPR ansehen) und anschließend auf Add new Intellectual Property Rights to the Product (Neue Rechte des geistigen Eigentums hinzufügen).
Wählen Sie die zugehörigen Rechte des geistigen Eigentums aus Ihrem IPR-Portfolio (das Sie zuvor über TMview und DesignView für Ihre Marken und Geschmacksmuster in die EDB hochgeladen haben) oder aus anderen Rechten des geistigen Eigentums (Patente, geografische Angaben, Urheberrechte usw.) aus.
Rufen Sie dazu das Produktportfolio auf und wählen Sie das entsprechende Produkt aus. Klicken Sie dann auf View IPR related to this Product (die diesem Produkt zugehörigen IPR ansehen) und anschließend auf Add new Intellectual Property Rights to the Product (Neue Rechte des geistigen Eigentums hinzufügen).

Wählen Sie die zugehörigen Rechte des geistigen Eigentums aus Ihrem IPR-Portfolio (das Sie zuvor über TMview und DesignView für Ihre Marken und Geschmacksmuster in die EDB hochgeladen haben) oder aus anderen Rechten des geistigen Eigentums (Patente, geografische Angaben, Urheberrechte usw.) aus.