Auf dieser Seite finden Sie die Verordnungen, die das Unionsmarkensystem regeln, sowie die EU-Richtlinie zur Angleichung der Rechtsvorschriften der EU-Mitgliedstaaten über die Marken.
Ferner enthält sie Links zu früheren Fassungen der einschlägigen Rechtstexte und andere Ressourcen.
Gemäß Artikel 123 UMV und Artikel 80 GGV benennen Mitgliedstaaten nationale Gerichte, die die ihnen durch die Verordnungen zugewiesenen Aufgaben wahrnehmen. Die Namen der Unionsmarken- und Gemeinschaftsgeschmacksmustergerichte werden der Kommission von den Mitgliedstaaten übermittelt und im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Hier die neueste Veröffentlichung der am 5.10.2020 (2020/C 327/06) von der Kommission im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichten Aufstellungen der Unionsmarken- und Gemeinschaftsgeschmacksmustergerichte. |