Grundsätzliche Fragen
Das Amt empfiehlt, vor der Einreichung einer Unionsmarkenanmeldung die Checkliste auf der Website zu konsultieren.
Weitere Informationen:
Der Anwendungsbereich der Verordnung (EU) 2017/1001 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2017 über die Unionsmarke (UMV) erstreckt sich auf bestimmte Gebiete, die besondere Beziehungen zu den EU-Mitgliedstaaten unterhalten. Das Amt legt zusammen mit der Europäischen Kommission die unionsrechtliche Situation für einige der relevanten Gebiete in der nachstehenden Liste dar.
Teil des Gebiets der EU[1]
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Sind nicht Teil des Gebiets der EU[2]
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Ålandinseln |
Nördlicher Teil Zyperns |
Martinique |
Färöer |
Guadeloupe |
Grönland |
St.-Martin (FR) |
St. Barthélemy |
Französisch-Guayana |
Neukaledonien |
Réunion |
Französisch-Polynesien |
Azoren |
Französische Süd- und Antarktisgebiete |
Madeira |
Wallis und Futuna |
Ceuta und Melilla |
St. Pierre und Miquelon |
Kanarische Inseln |
Aruba |
Mayotte |
Bonaire |
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Curação |
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Saba |
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St. Eustatius |
Sint Maarten (NL) |
Bitte beachten Sie: Diese Liste dient lediglich der Information und ist nicht vollständig.
[1] Siehe https://ec.europa.eu/regional_policy/en/policy/themes/outermost-regions/ und https://ec.europa.eu/taxation_customs/territorial-status-eu-countries-and-certain-territories_en sowie https://publications.europa.eu/code/en/en-5000500.htm#fn-mf1.
[2] Siehe https://ec.europa.eu/international-partnerships/where-we-work/overseas-countries-and-territories_en und https://ec.europa.eu/taxation_customs/territorial-status-eu-countries-and-certain-territories_en und https://publications.europa.eu/code/en/en-5000500.htm#fn-mf1, sowie in Bezug auf den nördlichen Teil Zyperns https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/ALL/?uri=CELEX:12003T/PRO/10.
Der Anmelder entscheidet selbst, ob er seine Marke auf nationaler, regionaler, EU- oder internationaler Ebene eintragen lassen möchte.
Weitere Informationen über die Vorteile der Eintragung von Marken in der Europäischen Union.
Hier finden Sie weitere Informationen zur Inhaberschaft.
Konsultieren Sie auch die Prüfungsrichtlinien, Teil B, Prüfung, Abschnitt 2, Formerfordernisse, Punkt 2.1.
Dienstleistung: die Bereitstellung von Leistungen in Übereinstimmung mit menschlichen Bedürfnissen.
Ihre Unionsmarkenanmeldung muss eine Wiedergabe der einzutragenden Marke sowie ein Verzeichnis der Waren und/oder Dienstleistungen beinhalten, die von der Marke erfasst werden sollen (alle für Anmeldungen geltenden Anforderungen sind Artikel 31 UMV zu entnehmen; weiterführende Informationen finden Sie in den Prüfungsrichtlinien, Teil B, Prüfung, Abschnitt 2, Formerfordernisse, Punkt 4).
Für die Erstellung Ihres Verzeichnisses der Waren und Dienstleistungen stellt das EUIPO eine Reihe von Online-Tools zur Verfügung.
Weitere Informationen über Marken in der Europäischen Union.
- Ein Geschmacksmuster dient im Wesentlichen zur Bestimmung der Gestalt eines Erzeugnisses.
- Eine Marke bezieht sich ebenfalls auf das Erzeugnis (siehe Beispiele). Die Hauptfunktion einer Marke besteht in der Angabe der betrieblichen Herkunft bestimmter Waren und/oder Dienstleistungen.
Weiterführende Informationen über den Benutzungsnachweis und die ernsthafte Benutzung sind den Prüfungsrichtlinien, Teil C, Widerspruch, Abschnitt 6, Benutzungsnachweis, Punkt 1.1, Funktion des Benutzungsnachweises zu entnehmen.
Darüber hinaus kann eine Unionsmarkenanmeldung unter anderem der Gegenstand eines Rechtsübergangs, eines dinglichen Rechts sowie von Zwangsvollstreckungen, Insolvenzverfahren und Lizenzen sein. Informationen über Änderungen in Eintragungen sind den Prüfungsrichtlinien, Teil E, Register zu entnehmen.
Die beim EUIPO eingereichten Anmeldungen werden online in eSearch plus veröffentlicht; diese Datenbank bietet umfassende Informationen über Marken, Geschmacksmuster, Inhaber, Vertreter und Blätter.
Das Eintragungsverfahren umfasst vier Schritte. Weitere Informationen.
Weitere Informationen über die Verwaltung Ihrer Unionsmarke.
Berichte und Studien zum geistigen Eigentum sind auf der Website der Europäischen Beobachtungsstelle für Verletzungen von Rechten des geistigen Eigentums verfügbar.
Links zu Berichten und Studien zu geistigem Eigentum.
Weitere Informationen über die Top-Level-Domain .eu sowie ihre Varianten in anderen Schriften.
Die Fragen und Antworten auf dieser Seite dienen ausschließlich der Information und nicht als rechtlicher Bezugspunkt. Nähere Einzelheiten sind der Verordnung über die Unionsmarke, der Verordnung über das Gemeinschaftsgeschmacksmuster oder den Richtlinien für Unionsmarken / Geschmacksmuster zu entnehmen.
Weitere Informationen über den Umgang des Amtes mit Ihren personenbezogenen Daten sind dem Datenschutzhhinweis zu entnehmen.