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EUIPO
Schützen Sie Ihre Marken und Geschmacksmuster in der Europäischen Union

Schützen Sie Ihr geistiges Eigentum in der Europäischen Union.

Grundsätzliche Fragen

 

Das Unionsmarkensystem besteht darin, dass dem Inhaber der Marke mit einem einzigen Eintragungsverfahren in den 27 Mitgliedstaaten der Europäischen Union ein ausschließliches Recht gewährt wird.
Das Amt empfiehlt, vor der Einreichung einer Unionsmarkenanmeldung die Checkliste auf der Website zu konsultieren.
Weitere Informationen:


Der Anwendungsbereich der Verordnung (EU) 2017/1001 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2017 über die Unionsmarke (UMV) erstreckt sich auf bestimmte Gebiete, die besondere Beziehungen zu den EU-Mitgliedstaaten unterhalten. Das Amt legt zusammen mit der Europäischen Kommission die unionsrechtliche Situation für einige der relevanten Gebiete in der nachstehenden Liste dar.

Teil des Gebiets der EU[1]

Sind nicht Teil des Gebiets der EU[2]

Ålandinseln

Nördlicher Teil Zyperns

Martinique

Färöer

Guadeloupe

Grönland

St.-Martin (FR)

St. Barthélemy

Französisch-Guayana

Neukaledonien

Réunion

Französisch-Polynesien

Azoren

Französische Süd- und Antarktisgebiete

Madeira

Wallis und Futuna

Ceuta und Melilla

St. Pierre und Miquelon

Kanarische Inseln

Aruba

Mayotte

Bonaire

Curação

Saba

St. Eustatius

 

Sint Maarten (NL)

              Bitte beachten Sie: Diese Liste dient lediglich der Information und ist nicht vollständig.



Eine nationale Marke ist nur in dem Mitgliedstaat geschützt, in dem sie eingetragen ist, während eine Unionsmarke ihrem Inhaber ein ausschließliches Recht in allen gegenwärtigen und künftigen EU-Mitgliedstaaten gewährt.
Der Anmelder entscheidet selbst, ob er seine Marke auf nationaler, regionaler, EU- oder internationaler Ebene eintragen lassen möchte.
Weitere Informationen über die Vorteile der Eintragung von Marken in der Europäischen Union.


Inhaber von Unionsmarken können alle natürlichen oder juristischen Personen sein, einschließlich Körperschaften des öffentlichen Rechts.
Hier finden Sie weitere Informationen zur Inhaberschaft.
Konsultieren Sie auch die Prüfungsrichtlinien, Teil B, Prüfung, Abschnitt 2, Formerfordernisse, Punkt 2.1.


Erzeugnis/Ware: jede Art von Artikel, mit dem Handelsaktivitäten realisiert werden können.

Dienstleistung: die Bereitstellung von Leistungen in Übereinstimmung mit menschlichen Bedürfnissen.

Ihre Unionsmarkenanmeldung muss eine Wiedergabe der einzutragenden Marke sowie ein Verzeichnis der Waren und/oder Dienstleistungen beinhalten, die von der Marke erfasst werden sollen (alle für Anmeldungen geltenden Anforderungen sind Artikel 31 UMV zu entnehmen; weiterführende Informationen finden Sie in den Prüfungsrichtlinien, Teil B, Prüfung, Abschnitt 2, Formerfordernisse, Punkt 4).

Für die Erstellung Ihres Verzeichnisses der Waren und Dienstleistungen stellt das EUIPO eine Reihe von Online-Tools zur Verfügung.


Ja, es kann eine nationale Eintragung erworben werden. In der EU besteht ein viergliedriges System für die Eintragung von Marken. Welches Sie davon wählen, hängt von Ihren geschäftlichen Erfordernissen ab.
Weitere Informationen über Marken in der Europäischen Union.


Der Unterschied besteht in ihren wesentlichen Funktionen.
  • Ein Geschmacksmuster dient im Wesentlichen zur Bestimmung der Gestalt eines Erzeugnisses.
  • Eine Marke bezieht sich ebenfalls auf das Erzeugnis (siehe Beispiele). Die Hauptfunktion einer Marke besteht in der Angabe der betrieblichen Herkunft bestimmter Waren und/oder Dienstleistungen.
In seinem Lernportal stellt das EUIPO Kurse zum geistigen Eigentum für Zielgruppen mit unterschiedlichem Wissensstand zur Verfügung.


Ja, eine Marke kann in jeder Phase benutzt werden, auch vor Einreichung der Anmeldung. Die Benutzung garantiert aber nicht die Eintragung der Marke.


Das Unionsmarkenrecht sieht eine „Pflicht“ des Inhabers einer eingetragenen Marke vor, die Marke ernsthaft zu benutzen.
Weiterführende Informationen über den Benutzungsnachweis und die ernsthafte Benutzung sind den Prüfungsrichtlinien, Teil C, Widerspruch, Abschnitt 6, Benutzungsnachweis, Punkt 1.1, Funktion des Benutzungsnachweises zu entnehmen.


Der Schutz einer Unionsmarke wird durch Eintragung erworben. Die Anmeldung einer Unionsmarke berechtigt den Anmelder jedoch dazu, Widerspruch gegen später eingereichte Markenanmeldungen einzulegen, die mit seiner Marke identisch oder dieser ähnlich sind und sich auf identische oder ähnliche Waren und/oder Dienstleistungen beziehen (vgl. die FAQ zum Widerspruch in Abschnitt 8).
Darüber hinaus kann eine Unionsmarkenanmeldung unter anderem der Gegenstand eines Rechtsübergangs, eines dinglichen Rechts sowie von Zwangsvollstreckungen, Insolvenzverfahren und Lizenzen sein. Informationen über Änderungen in Eintragungen sind den Prüfungsrichtlinien, Teil E, Register zu entnehmen.


Nein, es gibt keine Rechtsgrundlage, die eine solche Verwendung zwingend vorschreibt. Dem Inhaber einer Marke steht es jedoch frei, diese Symbole zu verwenden.


Wenn Sie diese Symbole löschen möchten, Ihre Anmeldung aber bereits eingereicht haben, müssen Sie eine Änderung der UM beantragen. Wurde die Marke bereits eingetragen, ist für diese Änderung eine Gebühr in Höhe von 200 EUR zu entrichten.


Um mögliche Konflikte zu vermeiden, ist es wichtig, vor der Anmeldung nach Marken zu suchen. Mithilfe der Online-Tools des Amtes können Sie zwei Datenbanken des EUIPO nach eingetragenen Marken durchsuchen: eSearch plus und TMview.
 


Der Status laufender Anmeldungen kann online über den Nutzerbereich und/oder über eSearch plus verfolgt werden.
Die beim EUIPO eingereichten Anmeldungen werden online in eSearch plus veröffentlicht; diese Datenbank bietet umfassende Informationen über Marken, Geschmacksmuster, Inhaber, Vertreter und Blätter.
Das Eintragungsverfahren umfasst vier Schritte. Weitere Informationen.


Alle Informationen über die Angemessenheit der Verfahrensdauer sind der Dienstleistungscharta des EUIPO zu entnehmen. Das Amt verfasst vierteljährliche Berichte über seine Leistungen im Hinblick auf unterschiedliche Indikatoren und berücksichtigt dabei auch die Angemessenheit der Verfahrensdauer.


Die Eintragung einer Unionsmarke ist 10 Jahre gültig, kann jedoch beliebig oft verlängert werden.
Weitere Informationen über die Verwaltung Ihrer Unionsmarke.




Berichte und Studien zum geistigen Eigentum sind auf der Website der Europäischen Beobachtungsstelle für Verletzungen von Rechten des geistigen Eigentums verfügbar.

Links zu Berichten und Studien zu geistigem Eigentum.


Das EUIPO bemüht sich gemeinsam mit den Ämtern für geistiges Eigentum in der Europäischen Union, internationalen Organisationen und Nutzergruppen um die Harmonisierung der Verfahren und Instrumente innerhalb der Europäischen Union; hierzu wurde ein umfassendes Europäisches Netzwerk für Marken und Geschmacksmuster geschaffen.


Domains werden im Internet verwendet, um einzelne Webseiten zu identifizieren. Jede Domain hat ein Suffix, das sie einer Top-Level-Domain (TLD) zuordnet. Die TLD ist der auf den letzten Punkt folgende Teil der Domain.
Weitere Informationen über die Top-Level-Domain .eu sowie ihre Varianten in anderen Schriften.


Die Fragen und Antworten auf dieser Seite dienen ausschließlich der Information und nicht als rechtlicher Bezugspunkt. Nähere Einzelheiten sind der Verordnung über die Unionsmarke, der Verordnung über das Gemeinschaftsgeschmacksmuster oder den Richtlinien für Unionsmarken / Geschmacksmuster zu entnehmen.

Weitere Informationen über den Umgang des Amtes mit Ihren personenbezogenen Daten sind dem Datenschutzhhinweis zu entnehmen.
 

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