Mediation
Ein Schiedsverfahren ist ein Verfahren, bei dem das Gesetz von einer Schiedsperson angewandt wird, um einen Streitfall zwischen den Parteien beizulegen. Die Entscheidung wird von der Schiedsperson als dem Entscheidungsträger getroffen. Es handelt sich dabei um ein rechtsbasiertes Verfahren, während Mediation ein auf Interessen basierendes Verfahren ist. Während bei einem Schiedsverfahren nur das Recht berücksichtigt und angewandt wird, werden bei einer Mediation die weitergehenden Interessen der Parteien berücksichtigt (insbesondere die Geschäftsinteressen).
Weitere Informationen über Mediation.
Informationen über Regeln für die Mediation.
Weitere Informationen über Regeln für die Mediation.
Der Antrag auf Mediation muss von beiden Seiten unterzeichnet werden oder es muss daraus auf andere Weise ersichtlich sein, dass die Zustimmung der anderen Partei eingeholt wurde. Das Beschwerdeverfahren wird dann bis zum Ausgang des Mediationsverfahrens ausgesetzt.
Weitere verfügbare Informationen über Mediation.
Weitere Informationen finden Sie im Dokument Beschwerdekammern des EUIPO, Mediation, Anweisungen für die Parteien.
Weitere Informationen finden Sie im Dokument Beschwerdekammern des EUIPO, Mediation, Anweisungen für die Parteien.
Wenn die Mediation in den Geschäftsräumen des EUIPO in Brüssel abgehalten wird, fällt eine Verwaltungsgebühr an, mit der die Reise-, Übernachtungs- und Aufenthaltskosten der Mediatoren abgedeckt werden.
Weitere Informationen über Mediationsverfahren und Gebühren.
Weitere Informationen über Regeln für die Mediation.
Hinsichtlich der Kosten bzw. Verwaltungsgebühren verwenden Sie das Formular für die Mediation in Brüssel und senden dieses (oder gleichwertige Informationen) an den Mediator.
Weitere Informationen über die Verwaltungsgebühren in Verbindung mit der Mediation finden Sie im Beschluss Nr. Ex-11-04 des Präsidenten des Amts vom 1. August 2011.
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Weitere Informationen über Mediation.
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In den meisten Fällen wird die Mediation in den Räumlichkeiten des EUIPO in Alicante abgehalten und die Parteien kommen entweder allein oder in Begleitung ihrer Rechtsvertreter. Die Mediation dauert normalerweise einen Tag und umfasst abwechselnd gemeinsame Sitzungen (d. h. Sitzungen, bei denen der Mediator und die Parteien zusammen anwesend sind) und Einzelsitzungen (d. h. Sitzungen, bei denen der Mediator die Parteien jeweils getrennt und allein trifft). Ziel der gemeinsamen Sitzung ist es, eine Liste der zu lösenden Fragen auszuarbeiten, während in den Einzelsitzungen diese Fragen näher erörtert werden und versucht wird, mögliche Lösungen und Kompromisse zu erarbeiten.
Alle Informationen, die dem Mediator bei den Einzelsitzungen zur Verfügung gestellt werden, sind vertraulicher Art und dürfen der anderen Partei nicht ohne vorherige ausdrückliche Genehmigung mitgeteilt werden. Die Verfahren werden in der Regel im Rahmen weiterer gemeinsamer Sitzungen und mit der Ausarbeitung einer Streitbeilegungsvereinbarung abgeschlossen. Der Fall geht dann zurück an die Beschwerdekammer, der der Fall ursprünglich zugewiesen wurde; diese trifft eine förmliche Entscheidung und stellt den Abschluss des Beschwerdeverfahrens fest.
Weitere Informationen finden Sie im Dokument Beschwerdekammern des EUIPO, Mediation, Anweisungen für die Parteien.
Nähere Informationen dazu finden Sie unter Regeln für die Mediation.
Weitere Informationen finden Sie im Dokument Beschwerdekammern des EUIPO, Mediation, Anweisungen für die Parteien.
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