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EUIPO
Schützen Sie Ihre Marken und Geschmacksmuster in der Europäischen Union

Schützen Sie Ihr geistiges Eigentum in der Europäischen Union.

Voraussetzungen für die Nutzung des Fast-Track-Verfahrens (beschleunigtes Verfahren)

Das EUIPO bietet Anmeldern von Geschmacksmustern die Möglichkeit, ihre Geschmacksmuster schneller eintragen zu lassen. Dieses beschleunigte Anmeldeverfahren bezeichnen wir als Fast-Track-Verfahren.

Sobald die Anmeldung beim EUIPO eingeht, wird sie von unseren Prüfern geprüft. Wenn sie bestimmte Standards erfüllt und keine Mängel angezeigt werden, wird die Anmeldung schneller bearbeitet und Anmelder können ihr Geschmacksmuster innerhalb von zwei Arbeitstagen eintragen lassen.

Weitere Informationen über unsere Dienstleistungsstandards finden Sie in der Dienstleistungscharta des EUIPO auf unserer Qualitätsseite.

 

Was sind die Voraussetzungen für das Fast-Track-Verfahren?

Wenn Sie Ihr Geschmacksmuster im Fast-Track-Verfahren eintragen lassen möchten, müssen Sie lediglich Folgendes tun:

  • Verwenden Sie unser Vier-Schritte-Online-Anmeldeformular;
  • Nutzen Sie DesignClass zur Angabe der Produkte, auf die sich Ihr Geschmacksmuster bezieht;
  • reichen Sie alle relevanten Anhänge ein, wenn Sie eine Priorität in Anspruch nehmen möchten;
  • nehmen Sie die Zahlung der Gebühren über Ihr laufendes Konto oder Ihre Kreditkarte vor;
  • geben Sie die in der EUIPO-Datenbank enthaltenen ID-Nummern an, wenn Sie ein Vertreter sind.
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