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EUIPO
Schützen Sie Ihre Marken und Geschmacksmuster in der Europäischen Union

Schützen Sie Ihr geistiges Eigentum in der Europäischen Union.

Gebühren und Zahlungsmodalitäten

 

Für die Eintragung einer Unionsmarke ist eine Anmeldung einzureichen. Für jede Anmeldung ist eine einmalige Gebühr zu entrichten.
Die Höhe der Gebühr richtet sich danach,
  • ob die Anmeldung auf elektronischem Wege eingereicht wird;
  • ob es sich um eine Unionsindividualmarke, eine Unionskollektivmarke oder eine Unionsgewährleistungsmarke handelt;
  • auf wie viele Klassen von Waren und/oder Dienstleistungen sich die Anmeldung bezieht (in der Regel sind zwei Arten von Gebühren zu entrichten: die Grundgebühr und die Klassengebühr).
Weitere Informationen über die Gebührenstruktur sind dem Abschnitt Gebühren und Zahlungsmodalitäten auf der Website zu entnehmen. Mithilfe des Gebührenrechners können Sie die genaue Gebühr unter Berücksichtigung der Anzahl der Klassen und der Art der Einreichung berechnen.
Der vorläufige Anmeldetag bleibt erhalten, wenn die Grundgebühr und gegebenenfalls die Klassengebühren innerhalb eines Monats nach der Einreichung der Anmeldung entrichtet werden. Wird die Gebühr nicht innerhalb eines Monats entrichtet, bleibt der vorläufige Anmeldetag nicht erhalten.


Ein Anmeldetag wird zuerkannt, sofern die Anmeldung die folgenden Erfordernisse erfüllt:
  • die Anmeldegebühr wurde entrichtet;
  • mit der Anmeldung wird die Eintragung einer UM beantragt;
  • die Anmeldung enthält Angaben, die es erlauben, die Identität des Anmelders festzustellen;
  • die Anmeldung enthält eine Wiedergabe der Marke;
  • die Anmeldung enthält ein Verzeichnis der Waren oder Dienstleistungen.
Falls eines der vorgenannten Erfordernisse nicht erfüllt ist, wird eine Mängelmitteilung versandt, in der der Anmelder aufgefordert wird, den fehlenden Bestandteil innerhalb von zwei Monaten nach Übermittlung der Mängelmitteilung bereitzustellen. Diese Frist ist nicht verlängerbar. Als Anmeldetag wird das Datum festgelegt, an dem alle Pflichtangaben vorliegen und die Zahlung erfolgt ist.

Für weitere Erläuterungen siehe die Richtlinien, Teil A, Allgemeine Regeln, Abschnitt 3, Zahlung der Gebühren, Kosten und Preise.
 


Zulässige Zahlungsmittel sind in der Regel Banküberweisungen, Abbuchungen von beim Amt geführten laufenden Konten sowie (nur für bestimmte Online-Dienste) Debit- oder Kreditkarten.
Wenn Sie eine Anmeldung elektronisch einreichen, ist den meisten Nutzern die Zahlung per Kredit- oder Debitkarte zu empfehlen. Für Nutzer, die das Unionsmarkensystem regelmäßig oder häufig nutzen, empfiehlt sich jedoch die Eröffnung eines laufenden Kontos.
Wenn Sie per Banküberweisung bezahlen möchten, verwenden Sie bitte den in der Empfangsbestätigung angegebenen Zahlungscode. Alternativ können Sie auch das vorbereitete Formular verwenden und bei Ihrer Bank einreichen.
Bitte beachten Sie den Abschnitt Gebühren und Zahlungsmodalitäten auf unserer Website.


Sie können online ein Konto eröffnen, indem Sie das Formular herunterladen und ausfüllen.

Die Mindesteinlage beträgt 1 000 EUR. In den Abschnitten Key User Programme und User Area können Sie sich über die Vorteile einer Registrierung und die erforderlichen Schritte informieren.
 
Siehe auch den Beschluss Nr. EX-21-5 des Exekutivdirektors des Amtes vom 18. September 2017 bezüglich der Zahlungsarten für Gebühren und Entgelte und zur Bestimmung des geringfügigen Betrags einer Gebühr oder eines Entgelts.


Der wichtigste Vorteil eines laufenden Kontos besteht darin, dass Sie fristgebundene Verfahrensanträge wie Widersprüche oder Beschwerden noch am letzten Tag der vorgeschriebenen Frist einreichen können. Bei ausreichender Deckung des laufenden Kontos gilt die Zahlung als an diesem Tag getätigt.
Grundsätzlich gilt das Datum des Eingangs der Aufforderung zur Abbuchung als Zahlungstag, selbst wenn das laufende Konto erst zu einem späteren Zeitpunkt belastet wird.
Das Amt empfiehlt häufigen Nutzern nachdrücklich, ein Konto beim EUIPO zu eröffnen.

Bitte informieren Sie sich über die Vorteile einer Registrierung für das Key User Programme.


Die Abbuchung erfolgt sofort, wenn Sie über ein laufendes Konto verfügen und die Option „Jetzt abbuchen“ auswählen. Wenn Sie erst am Ende der einmonatigen Frist bezahlen möchten, müssen Sie die Option „Später abbuchen“ auswählen. Falls Sie Ihre Anmeldung bereits eingereicht haben, verwenden Sie in den elektronischen Mitteilungen bitte die vorgesehene Funktion für die Aufforderung zur Abbuchung (nur für Inhaber eines laufenden Kontos); bitte geben Sie die Anmeldungsnummer an und dass Ihr laufendes Konto sofort belastet werden soll.


One month from the date you filed the application.

However, the examiners will deal with the applications and their related communications only when the fee has been paid. If the basic fee is not paid within 1 month from the date the Office received the application, the provisional filing date will be lost.

For more information, see the Guidelines Part A, General Rules, Section 1, Means of Communication, Time Limits.
Further information regarding time limits and deadlines.


Nein, als Anmeldetag gilt aber nicht mehr der Tag des Eingangs Ihrer Anmeldung, sondern das Datum des Zahlungseingangs.


Nein, die Akte wird geschlossen und Sie müssen eine vollkommen neue Anmeldung einreichen.


Nein, die Gebühr für die Unionsmarke wird mit der Anmeldung fällig, und fällig gewordene Gebühren werden nicht erstattet.
Für weitere Informationen über die Gebührenerstattung siehe die Richtlinien, Teil A, Allgemeine Regeln, Abschnitt 3, Zahlung der Gebühren, Kosten und Preise.


Wenn Sie ein zusätzliches Verzeichnis aufnehmen, erhalten Sie unabhängig davon, ob Sie es als Anlage zu Ihrer Online-Anmeldung hinzufügen oder am selben Tag per Fax übermitteln, eine schriftliche Mitteilung mit der Aufforderung, die Gebühr für die Anmeldung in Papierform zu entrichten (+150 EUR). Das zusätzliche Verzeichnis der Waren und Dienstleistungen gilt somit als nicht eingereicht, bis die „Gebühr für die Anmeldung in Papierform“ bezahlt wurde. Besonders relevant ist dies für Anmelder, die in ihrer Online-Anmeldung keine Waren und Dienstleistungen auswählen oder hinzufügen, da sie den Anmeldetag ihrer Marke insgesamt verlieren könnten.
Wird die „Gebühr für die Anmeldung in Papierform“ (+150 EUR) innerhalb eines Monats nach der Einreichung der Anmeldung entrichtet, bleibt der ursprüngliche Anmeldetag erhalten. Wird die Gebühr jedoch zu einem späteren Zeitpunkt, aber noch innerhalb der in der Mitteilung festgelegten zweimonatigen Frist entrichtet, wird der Anmeldetag geändert und auf das Datum festgelegt, an dem die volle Gebühr entrichtet wurde.
Das EUIPO empfiehlt Anmeldern nachdrücklich, ihre Waren und Dienstleistungen in das dafür vorgesehene Feld des Online-Anmeldeformulars einzutragen. Ein diesbezügliches Versäumnis zieht zusätzliche Kosten nach sich und stellt einen Mangel dar, der die Bearbeitung Ihrer Marke verzögert. Zudem kann es dazu führen, dass Ihr Anmeldetag geändert wird. Der Waren- und Dienstleistungsersteller kann Sie bei der Zusammenstellung Ihres Verzeichnisses unterstützen.

Weitere Informationen zu den Markengebühren finden Sie im Abschnitt Gebühren und Zahlungsmodalitäten.


Die Fragen und Antworten auf dieser Seite dienen ausschließlich der Information und nicht als rechtlicher Bezugspunkt. Nähere Einzelheiten sind der Verordnung über die Unionsmarke, der Verordnung über das Gemeinschaftsgeschmacksmuster oder den Richtlinien für Unionsmarken / Geschmacksmuster zu entnehmen.

Weitere Informationen über den Umgang des Amtes mit Ihren personenbezogenen Daten sind dem Datenschutzhhinweis zu entnehmen.
 

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