Gebühren und Zahlungsmodalitäten
Die Höhe der Gebühr richtet sich danach,
- ob die Anmeldung auf elektronischem Wege eingereicht wird;
- ob es sich um eine Unionsindividualmarke, eine Unionskollektivmarke oder eine Unionsgewährleistungsmarke handelt;
- auf wie viele Klassen von Waren und/oder Dienstleistungen sich die Anmeldung bezieht (in der Regel sind zwei Arten von Gebühren zu entrichten: die Grundgebühr und die Klassengebühr).
Der vorläufige Anmeldetag bleibt erhalten, wenn die Grundgebühr und gegebenenfalls die Klassengebühren innerhalb eines Monats nach der Einreichung der Anmeldung entrichtet werden. Wird die Gebühr nicht innerhalb eines Monats entrichtet, bleibt der vorläufige Anmeldetag nicht erhalten.
- die Anmeldegebühr wurde entrichtet;
- mit der Anmeldung wird die Eintragung einer UM beantragt;
- die Anmeldung enthält Angaben, die es erlauben, die Identität des Anmelders festzustellen;
- die Anmeldung enthält eine Wiedergabe der Marke;
- die Anmeldung enthält ein Verzeichnis der Waren oder Dienstleistungen.
Für weitere Erläuterungen siehe die Richtlinien, Teil A, Allgemeine Regeln, Abschnitt 3, Zahlung der Gebühren, Kosten und Preise.
Wenn Sie eine Anmeldung elektronisch einreichen, ist den meisten Nutzern die Zahlung per Kredit- oder Debitkarte zu empfehlen. Für Nutzer, die das Unionsmarkensystem regelmäßig oder häufig nutzen, empfiehlt sich jedoch die Eröffnung eines laufenden Kontos.
Wenn Sie per Banküberweisung bezahlen möchten, verwenden Sie bitte den in der Empfangsbestätigung angegebenen Zahlungscode. Alternativ können Sie auch das vorbereitete Formular verwenden und bei Ihrer Bank einreichen.
Bitte beachten Sie den Abschnitt Gebühren und Zahlungsmodalitäten auf unserer Website.
Die Mindesteinlage beträgt 1 000 EUR. In den Abschnitten Key User Programme und User Area können Sie sich über die Vorteile einer Registrierung und die erforderlichen Schritte informieren.
Siehe auch den Beschluss Nr. EX-21-5 des Exekutivdirektors des Amtes vom 18. September 2017 bezüglich der Zahlungsarten für Gebühren und Entgelte und zur Bestimmung des geringfügigen Betrags einer Gebühr oder eines Entgelts.
Grundsätzlich gilt das Datum des Eingangs der Aufforderung zur Abbuchung als Zahlungstag, selbst wenn das laufende Konto erst zu einem späteren Zeitpunkt belastet wird.
Das Amt empfiehlt häufigen Nutzern nachdrücklich, ein Konto beim EUIPO zu eröffnen.
Bitte informieren Sie sich über die Vorteile einer Registrierung für das Key User Programme.
However, the examiners will deal with the applications and their related communications only when the fee has been paid. If the basic fee is not paid within 1 month from the date the Office received the application, the provisional filing date will be lost.
For more information, see the Guidelines Part A, General Rules, Section 1, Means of Communication, Time Limits.
Further information regarding time limits and deadlines.
Für weitere Informationen über die Gebührenerstattung siehe die Richtlinien, Teil A, Allgemeine Regeln, Abschnitt 3, Zahlung der Gebühren, Kosten und Preise.
Wird die „Gebühr für die Anmeldung in Papierform“ (+150 EUR) innerhalb eines Monats nach der Einreichung der Anmeldung entrichtet, bleibt der ursprüngliche Anmeldetag erhalten. Wird die Gebühr jedoch zu einem späteren Zeitpunkt, aber noch innerhalb der in der Mitteilung festgelegten zweimonatigen Frist entrichtet, wird der Anmeldetag geändert und auf das Datum festgelegt, an dem die volle Gebühr entrichtet wurde.
Das EUIPO empfiehlt Anmeldern nachdrücklich, ihre Waren und Dienstleistungen in das dafür vorgesehene Feld des Online-Anmeldeformulars einzutragen. Ein diesbezügliches Versäumnis zieht zusätzliche Kosten nach sich und stellt einen Mangel dar, der die Bearbeitung Ihrer Marke verzögert. Zudem kann es dazu führen, dass Ihr Anmeldetag geändert wird. Der Waren- und Dienstleistungsersteller kann Sie bei der Zusammenstellung Ihres Verzeichnisses unterstützen.
Weitere Informationen zu den Markengebühren finden Sie im Abschnitt Gebühren und Zahlungsmodalitäten.
Die Fragen und Antworten auf dieser Seite dienen ausschließlich der Information und nicht als rechtlicher Bezugspunkt. Nähere Einzelheiten sind der Verordnung über die Unionsmarke, der Verordnung über das Gemeinschaftsgeschmacksmuster oder den Richtlinien für Unionsmarken / Geschmacksmuster zu entnehmen.
Weitere Informationen über den Umgang des Amtes mit Ihren personenbezogenen Daten sind dem Datenschutzhhinweis zu entnehmen.