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EUIPO
Schützen Sie Ihre Marken und Geschmacksmuster in der Europäischen Union

Schützen Sie Ihr geistiges Eigentum in der Europäischen Union.

Ideas Powered for Business SME Fund

Aufruf zur Einreichung von Vorschlägen – GR/001/21 (Ideas Powered for Business SME Fund)

Dieser Aufruf zur Einreichung von Vorschlägen wird von der Europäischen Kommission und dem EUIPO unterstützt.

Dienstleistung 1 – Vorabdiagnose von Rechten des geistigen Eigentums (IP Scan): Diese Dienstleistung kann Ihnen bei Entscheidung helfen, welche Rechte des geistigen Eigentums Sie beantragen, wie Sie Ihr Portfolio an Rechten des geistigen Eigentums entwickeln – wenn Sie bereits Inhaber von eingetragenen Rechten sind – und wie Sie Ihre Strategie für die Zukunft planen können.

Dienstleistung 2 – Anmeldegebühren für Marken und Geschmacksmuster: Wenn Sie erwägen, eine Marke oder ein Geschmacksmuster auf EU- oder regionaler (in den Benelux-Ländern) bzw. nationaler Ebene eintragen zu lassen.

 

Zur Unterstützung der Anmeldung kann jedes KMU eine Finanzhilfe von maximal 1500 EUR in Form einer Gebührenerstattung erhalten.

Dies ist eine Initiative des EUIPO-Programms „Ideas Powered for Business“ mit Unterstützung durch die Europäische Kommission und in Zusammenarbeit mit den nationalen und regionalen Ämtern für geistiges Eigentum der EU.

Auf dieser Seite:

 

Aufruf zur Einreichung von Vorschlägen

Wir empfehlen Ihnen dringend, die offiziellen Informationen über diesen Aufruf zur Einreichung von Vorschlägen durchzulesen, bevor Sie Ihr Antragsformular einreichen. Diese können Sie im Kästchen unten herunterladen. Bitte denken Sie beim Antrag für dieses Programm daran, dass Ihr Unternehmen der offiziellen Definition für ein kleines bzw. mittleres Unternehmen entsprechen muss.

Sollten Sie unsicher sein, lesen Sie den Benutzerleitfaden der Europäischen Kommission zur Definition von KMU (verfügbar in allen EU-Sprachen).

 

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Bitte beachten Sie, dass die maßgebliche Informationsquelle die englischsprachige Fassung ist. Im Falle eines Widerspruchs zwischen den übersetzten Fassungen und der englischsprachigen Fassung hat letztere Vorrang.

 

BERICHTIGUNG 

Die Berichtigung bezieht sich auf die Hinzufügung eines neuen Zeitfensters für Anträge, das im Oktober vom 1. Oktober 2021 bis zum 31. Oktober 2021 laufen wird.

Die detaillierten Anpassungen an der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen werden in der Berichtigung dargelegt.

 

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Bitte beachten Sie, dass die maßgebliche Informationsquelle die englischsprachige Fassung ist. Im Falle eines Widerspruchs zwischen den übersetzten Fassungen und der englischsprachigen Fassung hat letztere Vorrang.

 

Wir empfehlen Ihnen außerdem, sich mit den untenstehenden Dokumenten vertraut zu machen, bevor Sie einen KMU-Fonds-Antrag stellen und das Antragsverfahren starten:

 

 

Ehrenwörtliche Erklärung Anzeigen Verbergen

Mit dieser Erklärung wird sichergestellt, dass alle Begünstigten die Vorschriften erfüllen und dass sie sich nicht in einer Lage befinden, die sie vom Erhalt einer EU-Finanzhilfe ausschließen würde (z. B. Konkurs).

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Liste der Pauschalbeträge/Gebühren nach EU-Land für beide Dienstleistungen Anzeigen Verbergen

Diese Liste kann in den verschiedenen Fenstern unterschiedlich sein. Jede Aktualisierung dieser Liste wird hier bekannt gegeben. Daher ist es für Antragsteller sehr wichtig, regelmäßig diese Liste einzusehen.

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Vorlage der Entscheidung über die Finanzhilfe Anzeigen Verbergen

Die Entscheidung über die Finanzhilfe erfolgt durch das Amt (Finanzhilfebeschluss), daher ist zur Information für die Antragsteller ein Musterbeschluss einsehbar.

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Falls Sie beabsichtigen, Ihren Antrag über einen Vertreter (dritte Person) zu stellen, sollten Sie außerdem die nachstehende Erklärung herunterladen, ausfüllen, unterschreiben und Ihrem Vertreter übermitteln, damit er die Erklärung mit dem Antrag hochladen und in Ihrem Namen einreichen kann.

 

Ehrenwörtliche Erklärung – Vertreter des Antragstellers Einblenden Ausblenden

Vertreter: Jede dritte natürliche oder juristische Person, die von dem KMU ordnungsgemäß bevollmächtigt wurde, das KMU im vorliegenden Verfahren rechtlich zu vertreten, und die das eForm ausfüllt und im Namen des Antragstellers einreicht.

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Zeitplan und Bestimmungen

Die Finanzhilfe kann nur während eines offenen Zeitfensters mithilfe des elektronischen Antragsformulars (eForm) beantragt werden. Außerhalb dieser fünf Zeitfenster gestellte Anträge werden nicht berücksichtigt.

 

  ZEITFENSTER 1 ZEITFENSTER 2 ZEITFENSTER 3 ZEITFENSTER 4 ZEITFENSTER 5 ZEITFENSTER 6
Verfügbare Finanzmittel je Zeitfenster GESCHLOSSEN GESCHLOSSEN GESCHLOSSEN GESCHLOSSEN GESCHLOSSEN GESCHLOSSEN
Beginn des Antragszeitraums 11.1.2021 1.3.2021 1.5.2021 1.7.2021 1.9.2021 1.10.2021
Frist für die Einreichung von Anträgen 31.1.2021 31.3.2021 31.5.2021 31.7.2021 30.9.2021 31.10.2021

Wird die Finanzhilfe gewährt, werden die Antragsteller über die Ergebnisse schriftlich benachrichtigt und erhalten eine Mitteilung über den Finanzhilfebeschluss

Februar - März 2021 April - Mai 2021 Juni - Juli 2021 August - September 2021 Oktober - November 2021 November 2021

 

Wie in Abschnitt 1.5 des Aufrufs zur Einreichung von Vorschlägen angegeben, wurden jedem Zeitfenster vorläufige Mittel zugewiesen. Werden für ein bestimmtes Zeitfenster nicht alle Mittel ausgeschöpft, können diese auf spätere Zeitfenster übertragen werden.

Werden die für ein Zeitfenster veranschlagten Mittel vor Fristlablauf ausgeschöpft, kann das Zeitfenster gegebenenfalls früher als angegeben geschlossen werden. Diese Übersicht wird entsprechend aktualisiert und alle Änderungen berücksichtigen. Wir empfehlen Ihnen, sie regelmäßig zu konsultieren.

 

WICHTIGER HINWEIS: COVID-19 Der vorläufige Zeitplan und die veranschlagten Mittel können unter den gegebenen Umständen im Zusammenhang mit dem COVID-19-Ausbruch nach Bedarf geändert werden.

 

Einreichungsbedingungen

Sie können nur einen Antrag pro Zeitfenster für Dienstleistung 1 (Vorabdiagnose von Rechten des geistigen Eigentums) oder Dienstleistung 2 (Marken- und/oder Geschmacksmusteranmeldung) oder eine Kombination aus beiden einreichen.

Wenn Sie eine Dienstleistung in einem Zeitfenster erhalten und eine weitere in einem nachfolgenden Zeitfenster beantragen möchten, können Sie nicht die gleiche Dienstleistung erneut beantragen. Wenn Sie also zuvor Dienstleistung 1 erhalten haben, können Sie anschließend nur Dienstleistung 2 beantragen. Sie können die gleiche Dienstleistung nicht zweimal beantragen.

Wurde Ihr Antrag in einem Zeitfenster abgelehnt, können Sie dennoch in einem anderen Zeitfenster einen Antrag stellen. Wenn Sie jedoch während eines Zeitfensters mehr als einen Antrag einreichen, werden wir nur den ersten Antrag berücksichtigen. Alle anderen von Ihnen eingereichten Anträge gelten automatisch als unzulässig.

 

Fragen und Antworten

Bei weiteren Fragen zum Einreichungsverfahren, zu den Bedingungen, zum Zeitplan oder zu anderen Punkten im Zusammenhang mit diesem Programm können Sie unser Informationszentrum kontaktieren.

Wir weisen ferner darauf hin, dass wir alle Antworten auf Fragen, die uns von potenziellen Antragstellern zugesendet werden, im Bereich Fragen und Antworten veröffentlichen. Wir veröffentlichen diese Fragen und Antworten, um die Gleichbehandlung aller Antragsteller sicherzustellen, indem alle Zugang zu denselben Informationen erhalten.

 

So können Sie teilnehmen

Wir empfehlen dringend, nicht bis zum letzten Moment mit der Zusendung des Formulars zu warten, da die zuerst eingehenden Anträge Vorrang erhalten.

 

 



 

 

 

Ergebnisse, Benachrichtigungen und wie die Auszahlung zu beantragen ist

Nach Annahme des Vergabebeschlusses für jedes Zeitfenster werden Sie individuell über die Ergebnisse der Bewertung informiert.

Die formelle Mitteilung über unsere Entscheidung wird per E-Mail an die Kontaktpersonen gesendet, die im Formular angegeben sind. Daher liegt es in Ihrer Verantwortung, die richtige(n) E-Mail-Adresse(n) Ihrer Kontaktperson(en) anzugeben.

  • Wird Ihrem Antrag nicht entsprochen, nennen wir die Gründe für die Ablehnung in der Benachrichtigungs-E-Mail.
  • Wird Ihrem Antrag entsprochen, erhalten Sie eine Bestätigung der Finanzhilfegewährung und einen Anhang mit dem von EUIPO ordnungsgemäß unterzeichneten Finanzhilfebeschluss.

Werden Sie über die Finanzhilfegewährung benachrichtigt, so sind Sie Begünstigter des Programms (KMU-Fonds). Die Finanzhilfegewährung wird an dem Tag wirksam, an dem wir Sie benachrichtigen, und enthält alle Ihnen durch das Programm auferlegten Pflichten.

 

Nach Erhalt einer positiven Entscheidung haben Sie 30 Tage Zeit, um:

  • eine Vorabdiagnose von Rechten des geistigen Eigentums zu beantragen. Die Vorabdiagnose von Rechten des geistigen Eigentums kann bei den nationalen Ämtern beantragt werden, die diese Dienstleistung anbieten.
  • eine Marke oder ein Geschmacksmuster anzumelden und die entsprechenden Gebühren zu entrichten. Marken und Geschmacksmuster können bei einem der nationalen Ämter für geistiges Eigentum der EU (nationale Ebene), beim Benelux-Amt für geistiges Eigentum (Belgien, Niederlande und Luxemburg; regionale Ebene) oder bei uns im EUIPO (für alle Mitgliedstaaten der EU) angemeldet werden.

 

Antrag auf Auszahlung durch uns

Nach Abschluss der Dienstleistung(en) müssen die Begünstigten über den im Finanzhilfebeschluss aufgeführten Link einen elektronischen Auszahlungsantrag einreichen.

Die Zahlung erfolgt vorbehaltlich der Genehmigung der im Antrag enthaltenen Informationen und Dokumente innerhalb eines Monats, und die Begünstigten werden entsprechend per E-Mail benachrichtigt.

 

Checkliste für Antragsteller

Bitte prüfen Sie vor Einreichung Ihres Antrags, ob Sie alle folgenden Fragen mit „Ja“ beantworten können:

Ja Nein

Ist Ihr Unternehmen ein kleines bzw. mittleres Unternehmen mit Sitz in der Europäischen Union?
 
Haben Sie vor Ausfüllen des Antragsformulars den Aufruf zu Einreichung von Vorschlägen gelesen?
 
Kennen Sie die Bankverbindung Ihres Unternehmens und haben Sie einen Kontoauszug (Beispiel) mit folgenden Angaben: Unternehmensname als Kontoinhaber, IBAN (Beispiele) und BIC-/SWIFT-Code?
 
Haben Sie die MwSt.-Bescheinigung Ihres Unternehmens?
 
Wissen Sie, welche der im Aufruf genannte(n) Dienstleistung(en) Sie beantragen möchten (Dienstleistung 1/Dienstleistung 2 oder beide)?
 
Wissen Sie, welche Rechte des geistigen Eigentums (Marken und/oder Geschmacksmuster) Sie anmelden möchten (Dienstleistung 2)?
 
Sind Sie sich vollumfänglich bewusst, dass Sie diese Dienstleistungen nicht beantragen können, wenn Sie bereits EU-Finanzhilfen für die gleichen Dienstleistungen (auch teilweise) erhalten haben?
 

Wenn Sie alle diese Fragen mit „Ja“ beantworten können, gehen Sie zum Antragsformular (in den entsprechenden Zeitfenstern):

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