Aufruf zur Einreichung von Vorschlägen GR/001/15
Unterstützung von Maßnahmen zur Sensibilisierung für den Wert geistigen Eigentums und für die Schadwirkungen von Nachahmung und Produktpiraterie
Bereich für Begünstigte
Auf dieser Seite finden Begünstigte, die an einer finanzierten Maßnahme teilnehmen, Informationen und Dokumente zur Umsetzung eines Projekts wie Leitlinien, Berichte, Logos und Vorlagen.
Wie oben bereits erwähnt, wurde der Name des Amtes am 23. März 2016 in Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) geändert. Daher verstehen sich sämtliche Bezugnahmen in den unten aufgeführten Vertragsdokumenten und Leitlinien auf das „Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt" oder das „HABM" als Bezugnahmen auf das „Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum" bzw. das „EUIPO".
Vertragsdokumente
Erfolgreiche Bewerber können zwischen zwei im Wesentlichen genutzten Modellen von Finanzhilfevereinbarungen wählen:
Leitlinien für das Verwaltungs- und Finanzmanagement
Dieses Dokument befindet sich in Anhang VI der Finanzhilfevereinbarung. Es enthält praktische Hinweise zu folgenden Aspekten:
- Wie sollte ich mein Projekt managen?
- Was ist zu tun, wenn sich im Verlauf des Projekts irgendetwas ändert?
- Wie ist das Amt zu kontaktieren?
- Finanzvorschriften
Sichtbarkeit
Begünstigte, die vom EUIPO eine finanzielle Unterstützung erhalten, sind verpflichtet, in allen Informations- und Werbematerialien ein Logo zu zeigen und anzugeben, dass sie Unterstützung durch die jeweilige Finanzhilfevereinbarung erhalten.
Zu verwendendes Logo:
- Schwarz-weiß
- Farbe
- Negatives Schwarz-weiß
- Logos
- Leitlinien und Logos des HABM (gültig bis 23. März 2016)
Hinweis zu Grafikdateiformaten:
- EPS: für die professionelle Verwendung und für Vektorprogramme zu empfehlen
- PNG: Standardbildformat für die allgemeine Verwendung
Berichterstattung
Final Reporting templates are split into two parts:
A word document where you will present your project's objectives & achievements and provide administrative & financial details about the management of your project.
An Excel workbook where you will declare all costs related to your project as well as the request for final payment.
Da der Aufruf zur Einreichung von Vorschlägen nun abgeschlossen ist, stehen alle nachstehenden Dokumente nur noch zu Informationszwecken zur Verfügung.
Der Aufruf zur Einreichung von Vorschlägen umfasst folgende drei Dokumente:
- die Bekanntmachung (im Amtsblatt in allen EU-Amtssprachen veröffentlichte Kurzfassung der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen);
- der eigentliche Aufruf zur Einreichung von Vorschlägen mit den Prioritäten, verwaltungstechnischen Hinweisen und Finanzinformationen (der nur auf Englisch veröffentlicht wird);
- das Antragspaket, bestehend aus allen Dokumenten, die vor Ablauf der im Aufruf angegebenen Frist eingesandt werden müssen (und ebenfalls nur auf Englisch veröffentlicht werden).
1. Bekanntmachung
Bekanntmachung des Aufrufs zur Einreichung von Vorschlägen GR/001/15, wie im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht:
Dieser Aufruf wurde im Amtsblatt mit einer inkorrekten Überschrift veröffentlicht. Auf Seite 2 und 3 sollte die Überschrift wie folgt lauten: „VERWALTUNGSVERFAHREN HARMONISIERUNGSAMT FÜR DEN BINNENMARKT".
Weitere Informationen siehe Berichtigungen Amtsblatt 2015/C 031/09.
2. Aufruf zur Einreichung von Vorschlägen
Nachstehend finden Sie den vollständigen Text des Aufrufs zur Einreichung von Vorschlägen mit Anweisungen zur Einreichung eines Vorschlags. Bitte lesen Sie die Anweisungen sorgfältig durch, bevor Sie die Formulare im Antragspaket ausfüllen.
Aufruf zur Einreichung von Vorschlägen GR-001-15
3. Antragspaket
Nachstehend finden Sie alle Unterlagen, die Sie für die Einreichung eines Vorschlags benötigen:
Fragen & Antworten
Falls Sie weitere Informationen benötigen oder Fragen zum Antragsverfahren haben, wenden Sie sich bitte per E-Mail an diese Adresse: grants@euipo.europa.eu
Die Antworten auf Ihre Fragen werden in dieser Rubrik veröffentlicht. Daher empfehlen wir Ihnen, regelmäßig zu prüfen, ob neue Informationen/Unterlagen vorliegen.
Wie in dem Aufruf angegeben, liegt das letzte Datum, an dem das Amt Erläuterungen herausgibt, 11 Tage vor der Einreichungsfrist.
Aus diesem Grund werden ab dem 20.3.2015 keine Antworten auf Fragen mehr veröffentlicht.