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EUIPO
Schützen Sie Ihre Marken und Geschmacksmuster in der Europäischen Union

Schützen Sie Ihr geistiges Eigentum in der Europäischen Union.

Hilfe zu Online-Diensten

Weitere Informationen über Online-Dienste sind unter den folgenden Themen abrufbar:

Themen

Eine Marke anmelden

Für die Anmeldung einer Unionsmarke stehen zwei Formulare zur Verfügung.

 

Themen

Ein Geschmacksmuster anmelden

Unsere Geschmacksmusteranmeldung gestattet es Ihnen, statische und 3D-Bilder per Drag-and-Drop-Funktion hochzuladen. Sie haben die Auswahl zwischen zwei elektronischen Formaten: dem Vier-Schritte-Formular mit integrierten Anleitungen für das beschleunigte Eintragungsverfahren (Fast Track) oder dem erweiterten Formular für komplexere Anmeldungen.

Bevor Sie Ihre Anmeldung einreichen, können Sie unsere Tipps für die Geschmacksmusteranmeldung und bewährte Praktiken konsultieren und so Fehler in Ihrer Anmeldung vermeiden.


Themen

 

Erläuterung der Formulare:

Um zu entscheiden, welches der Formate Ihren Bedürfnissen am besten entspricht, werfen Sie bitte einen Blick auf die unten aufgeführten Merkmale der verschiedenen Verfahren:

 
Vier-Schritte-Formular Erweitertes Formular
Fast-Track-Anmeldung — ermöglicht die Eintragung Ihres Geschmacksmusters in zwei Tagen oder noch schneller x
Sie können DesignView nach ähnlichen Geschmacksmustern durchsuchen. x
Erzeugnisangabe aus unserer Locarno-Datenbank Erzeugnisangabe aus unserer Locarno-Datenbank oder eigene Erzeugnisangabe
Zahlung per Kreditkarte oder über ein laufendes Konto Zahlung per Kreditkarte, über ein laufendes Konto oder per Banküberweisung
x Sie können andere Geschmacksmuster als Vorlage verwenden.
x Sie können nähere Angaben zu einer Ausstellungspriorität machen.
x Sie können eine Priorität kennzeichnen, die Sie zu einem späteren Zeitpunkt in Anspruch nehmen möchten („Priorität später in Anspruch nehmen").
Wenn eine Priorität in Anspruch genommen wird, müssen dazu Belege eingereicht werden. Sie können eine Priorität auch in Anspruch nehmen, ohne gleichzeitig Belege zu übermitteln (Alternative „Beleg später übermitteln").
x Als eingeloggter Anmelder einen Vertreter importieren und/oder anlegen
Als eingeloggter Vertreter Anmelder importieren und/oder anlegen und weitere Vertreter importieren Als eingeloggter Vertreter Anmelder importieren und/oder anlegen und außerdem weitere Vertreter anlegen
 

Informationen über das Verfahren zur Prüfung von Geschmacksmusteranmeldungen entnehmen Sie bitte unseren Richtlinien.

Goods and Services Builder

Der Goods and Services Builder (Waren- und Dienstleistungsersteller) ist das Referenztool für die Erstellung von Verzeichnissen von Begriffen. In diesem Abschnitt wird erläutert, wie Sie Verzeichnisse von Waren und Dienstleistungen erstellen, bearbeiten und verwalten und so bei Ihrer nächsten elektronischen Anmeldung Zeit sparen können. Es wird Ihnen auch empfohlen, die Harmonisierte Datenbank (HDB) häufiger zu verwenden.

 

Themen

Sonstige Einreichungen

Das Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) stellt eine Reihe von Online-Formularen bereit, mit denen Sie Einsicht in Dokumente betreffend die Anmeldung oder Eintragung einer Unionsmarke (UM) oder eines eingetragenen Gemeinschaftsgeschmacksmusters (GGM) und die Verlängerung einer UM oder eines GGM beantragen können; außerdem können Sie Einträge im Register (Eintragungen) vornehmen. Sie können auch einen Vertreter löschen oder benennen und die Umwandlung einer UM oder einer internationalen Registrierung (IR) online beantragen. Um diese Möglichkeiten nutzen zu können, müssen Sie jedoch eingeloggt sein.

Diese Handlungen sind gebührenpflichtig.

 

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Beglaubigte Kopien überprüfen

Mit dieser Funktion können Sie die Echtheit von online erstellten beglaubigten Abschriften überprüfen.

Geben Sie den auf der beglaubigten Abschrift angegebenen Identifikationscode in das Suchfeld ein und klicken Sie auf die Schaltfläche „Überprüfen". Die Originalausfertigung wird angezeigt.

Hinweis: Bei dem Code wird zwischen Groß- und Kleinschreibung unterschieden.

Diese Funktion steht Ihnen in den folgenden Fällen zur Verfügung:

  • wenn die Anmeldung bereits veröffentlicht wurde;
  • im Falle eines Unionsmarkenanmeldeformulars wenn die Marke nach dem 1.1.2008 angemeldet wurde;
  • im Falle einer Unionsmarkeneintragungsurkunde, wenn die Urkunde nach dem 1.1.2001 ausgestellt wurde;
  • bei beglaubigten Kopien einer Eintragungsurkunde für ein eingetragenes Gemeinschaftsgeschmacksmuster.
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