Kurierdienst oder Einschreiben
Nachverfolgung Ihrer Schriftstücke
Das Amt ist nicht in der Lage, Auskünfte über per Post versandten Schriftverkehr zu erteilen.
Wenn Sie eine Empfangsbestätigung für ein Schriftstück wünschen, das per Kurierdienst oder Einschreiben versandt wurde, schreiben Sie uns bitte eine E-Mail mit folgenden Angaben:
- Absendedatum (sollte mindestens eine Woche zurückliegen)
- Name des Absenders (Name und Anschrift, möglichst vollständig)
- Referenznummer des Kurierdiensts oder des Einschreibens
- Art des versandten Schriftstücks (Anmeldung einer Unionsmarke oder eines Gemeinschaftsgeschmacksmusters, Widerspruch usw.)
Bitte berücksichtigen Sie, dass die Zustelldauer vom Ursprungsland und weiteren Faktoren abhängt (also zwischen 4 und 15 Tage betragen kann).