Nizza-Klassifikation (Marken)
Die Nizza-Klassifikation ist ein System zur Klassifizierung von Waren und Dienstleistungen für Anmeldungen von Unionsmarken (UM). Sie umfasst 45 Klassen.
Die Klassen 1 bis 34 der Nizza-Klassifikation sind für Waren bestimmt, die Klassen 35 bis 45 für Dienstleistungen. Für jede Klasse gibt es eine Klassenüberschrift, die allgemeine Informationen über die Art der Waren oder Dienstleistungen enthält. Beispielsweise lautet die Klassenüberschrift für Klasse 25 „Bekleidungsstücke, Schuhwaren, Kopfbedeckungen" und die für Klasse 15 „Musikinstrumente".
Jede Klasse enthält einen Satz von Begriffen innerhalb dieser Klasse, mit denen die durch die Anmeldung einer Unionsmarke zu schützenden Waren oder Dienstleistungen näher definiert werden. Bei der Angabe der Waren und Dienstleistungen in einer Unionsmarkenanmeldung sollten Anmelder unbedingt die Begriffe der Nizza-Klassifikation verwenden, um Verzögerungen im Eintragungsverfahren zu vermeiden, die sonst dadurch entstehen würden, dass die übermittelten Begriffe übersetzt werden müssen. Durch die Verwendung dieser allgemeinen Begriffe verbessern sich auch die Suchmöglichkeiten in den UM-Datenbanken, was wiederum zu einer größeren Transparenz führt.
Die Nizza-Klassifikation kann mithilfe von TMclass durchsucht werden. Hierbei handelt es sich um ein interaktives Suchtool, das in allen EU-Amtssprachen sowie in Chinesisch, Japanisch, Koreanisch, Russisch und Türkisch verfügbar ist.
Es sei darauf hingewiesen, dass das ursprüngliche Verzeichnis der in einer Unionsmarkenanmeldung enthaltenen Waren und Dienstleistungen nur beschränkt, nicht aber erweitert werden kann. Das heißt, Sie können der ursprünglich eingereichten Anmeldung keine Waren, Dienstleistungen oder Klassen hinzufügen.
Zum Zeitpunkt der Anmeldung können Sie eine beliebige Anzahl von Klassen angeben; die Anmeldegebühr (850 EUR) deckt allerdings nur eine Klasse ab. Wenn Sie mehrere Klassen wählen, wird für jede zusätzliche Klasse eine Gebühr fällig.