Online-Antragsformular
In diesem Abschnitt wird erklärt, wie die Online-Antragsformulare für Akteneinsicht, Eintragung, Verlängerung, Umwandlung und Wechsel des Vertreters auszufüllen sind.
Auf die Online-Formulare können Sie nur zugreifen, wenn Sie angemeldet sind.
Sie haben mehrere Möglichkeiten, um auf die Formulare zuzugreifen:
- Über die Registerkarte „Online-Dienste" auf der linken Seite der Übersicht („Dashboard") im User Area.
- Über „Online-Dienste" auf der Homepage des EUIPO.
- Über eSearch plus.
- Zugriff auf die Online-Formulare über eSearch plus
Öffnen Sie die Detailansicht der Marke, des Geschmacksmusters oder der internationalen Registrierung, die Sie einsehen möchten, indem Sie auf den Namen in der Kopfzeile klicken.
Navigieren Sie zum Abschnitt „Aktionen und Mitteilungen" und wählen Sie die Unionsmarke (UM), das eingetragene Geschmacksmuster (GGM) oder die internationale Registrierung (IR), nach der Sie suchen.
Sie können die folgenden Online-Antragsformulare öffnen:
- Akteneinsicht
- Eintragung
- Verlängerung
- Wechsel des Vertreters
- Umwandlung
- Sprachen und Eintragungsnummer
Beantragung einer UM oder eines GGM
Betrifft Ihr Antrag eine Unionsmarke (UM) oder ein Geschmacksmuster (GGM), die bzw. das sich noch im Anmeldestadium befindet (also noch nicht eingetragen ist), müssen Sie die erste oder zweite Sprache der Anmeldung verwenden, die wiederum eine der Amtssprachen der Europäischen Union sein muss.Eingetragene UM oder eingetragenes GGM
Betrifft Ihr Antrag eine UM oder ein GGM, die bzw. das bereits eingetragen ist, muss der Antrag in einer der fünf Amtssprachen des EUIPO gestellt werden (Spanisch, Deutsch, Englisch, Französisch oder Italienisch).Anmeldungs-/Eintragungsnummer
Für jeden Eintragungsantrag müssen Sie die Anmeldungs- bzw. Eintragungsnummer(n) des betreffenden gewerblichen Schutzrechts angeben, indem Sie die Nummer(n) entweder importieren oder in dem jeweiligen Abschnitt suchen. Falls Sie Eintragungen beantragen möchten, die beide Arten von gewerblichen Schutzrechten (UM und GGM) betreffen, stellen Sie bitte getrennte Anträge. - Antragsteller
ID-Nummer
Wurde dem Antragsteller vom EUIPO bereits zu einem früheren Zeitpunkt eine ID-Nummer (Identifikationsnummer) zugewiesen, genügt es, diese ID-Nummer zusammen mit dem Namen des Inhabers/Vertreters anzugeben.
Verfügt der Antragsteller nicht über eine ID-Nummer, muss er seinen Namen, seine Anschrift und Nationalität bzw. das Land der Eintragung angeben.Referenznummer (Zeichen)
Hierbei handelt es sich um die persönliche Referenznummer, die der Antragsteller im künftigen Schriftverkehr mit dem EUIPO verwenden möchte. Referenznummern können aus bis zu 30 alphanumerischen Zeichen des lateinischen Alphabets bestehen: a-z, A-Z, 0-9. Bitte verwenden Sie keine Leerzeichen.Bei Anfragen zu Ihrer Marke verwenden Sie jedoch bitte das amtliche Aktenzeichen des EUIPO. Ihre persönliche Referenznummer wird nur in Verbindung mit Ihrem Antrag verwendet, nicht jedoch als Ersatz für die Nummer, die mit der UM bzw. dem GGM in Ihrem Antrag verknüpft ist.
Art des Antragstellers
Der Antragsteller sollte angeben, ob er ein Unternehmen (juristische Person) oder eine natürliche Person ist.Korrespondenzanschrift
Die Korrespondenzanschrift ist nur anzugeben, wenn Sie von der offiziellen Anschrift abweicht. - Rechtsnachfolger oder Berechtigter
Ist der Antragsteller der Rechtsnachfolger oder -inhaber und hat er KEINEN Sitz, Wohnsitz oder Hauptgeschäftssitz oder KEINE tatsächliche und nicht nur zum Schein bestehende gewerbliche oder Handelsniederlassung in der Europäischen Union, muss er einen zugelassenen Vertreter benennen, der in seinem Namen vor dem EUIPO auftritt (siehe die Richtlinien für weitere Einzelheiten).
- Waren und Dienstleistungen
Betrifft ein Eintragungsantrag nur einige der Waren und Dienstleistungen der betreffenden Eintragung oder Anmeldung, geben Sie bitte diejenigen Waren und Dienstleistungen an, die von der Eintragung erfasst werden sollen.
- Unterschrift
Das Online-Formular muss unterzeichnet sein, und der Name des Unterzeichnenden, d. h. des Antragstellers, ist anzugeben. Andernfalls kann das EUIPO den Antrag nicht bearbeiten.
Ist der vom ursprünglichen Inhaber benannte Vertreter auch der Vertreter des Rechtsnachfolgers oder Berechtigten, kann der Vertreter den Antrag sowohl im Namen des ursprünglichen als auch des neuen Inhabers unterzeichnen.