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EUIPO
Schützen Sie Ihre Marken und Geschmacksmuster in der Europäischen Union

Schützen Sie Ihr geistiges Eigentum in der Europäischen Union.

Verfahrensschritte eingetragene
Geschmacksmuster

Was kann als Gemeinschaftsgeschmacksmuster eingetragen werden?

Beispiele für Geschmacksmusteranmeldungen

Ein Staubsauger, ein Beispiel für Geschmacksmusteranmeldungen

Staubsauger

Nummer des Geschmacksmusters: 003305929-0002

Ein Gartenhaus, ein Beispiel für Geschmacksmusteranmeldungen

Gartenhäuser

Nummer des Geschmacksmusters: 002068585-0003


Vor der Anmeldung eines Geschmacksmusters sollten Sie drei Aspekte berücksichtigen:


Erfüllt Ihr Geschmacksmuster die Voraussetzungen für die Eintragung?

Ein Geschmacksmuster dient dem Schutz der Erscheinungsform eines Erzeugnisses und ist untrennbar mit einem Erzeugnis verbunden. Ohne Erzeugnis kann kein Schutz bestehen.

Jeder industrielle oder handwerkliche Gegenstand – einschließlich Verpackungen, grafischer Symbole und Schrifttypen – zählt als Erzeugnis. Teile von Erzeugnissen, die man zerlegen und wieder zusammensetzen kann, können ebenfalls geschützt werden.

Farben an sich, reine Wortelemente und Klänge sind Beispiele für Dinge, die nicht als Geschmacksmuster gelten können, da sie nicht die Erscheinungsform eines Erzeugnisses darstellen. Sie kommen jedoch möglicherweise für den Markenschutz infrage.

Lebende Organismen und Konzepte kommen aus dem gleichen Grund ebenfalls nicht infrage – auch nicht für den Markenschutz.

Zudem sollte Ihr Geschmacksmuster den Regeln der öffentlichen Ordnung und der guten Sitten entsprechen. Geschmacksmuster, die Gewalt oder Diskriminierung auf der Grundlage von Geschlecht, Rasse oder ethnischer Herkunft, Religion oder Glauben, Behinderung, Alter oder sexueller Ausrichtung darstellen oder fördern, werden zurückgewiesen.

Ist Ihr Geschmacksmuster neu?

Laut der Geschmacksmusterverordnung muss ein Geschmacksmuster – unabhängig davon, ob es ein eingetragenes oder ein nicht eingetragenes Gemeinschaftsgeschmacksmuster ist – neu sein und Eigenart aufweisen.

Neuheit

Ein Geschmacksmuster ist neu, wenn kein identisches Geschmacksmuster zuvor offenbart wurde. Wenn sich zwei Geschmacksmuster nur in unwesentlichen Einzelheiten unterscheiden, werden sie trotzdem als identisch angesehen.

Eigenart

Ein Geschmacksmuster weist Eigenart auf, wenn der beim informierten Benutzer erweckte Gesamteindruck sich von dem anderer, älterer Geschmacksmuster unterscheidet.

Ist Ihr Geschmacksmuster richtig und genau dargestellt?

Der Zweck der grafischen Wiedergabe ist die Darstellung aller Merkmale des angemeldeten Geschmacksmusters. Es liegt in Ihrer alleinigen Verantwortung, sicherzustellen, dass die Merkmale Ihres Geschmacksmusters möglichst ausführlich dargestellt sind.

Daher ist es wichtig, die Wiedergabe Ihres Geschmacksmusters sorgfältig zu erstellen. Die Qualität der Wiedergabe ist für den Geschmacksmusterschutz von größter Wichtigkeit.

In der Praxis bedeutet dies, dass die Qualität der grafischen Wiedergabe eine Verkleinerung oder Vergrößerung Ihres Geschmacksmusters auf eine Größe von maximal 8 cm x 16 cm für die Eintragung im Register für Gemeinschaftsgeschmacksmuster und für die Veröffentlichung im Blatt für Gemeinschaftsgeschmacksmuster erlauben muss.

Ansichten

Sie können bis zu zehn verschiedene Ansichten als Wiedergabe Ihres Geschmacksmusters einreichen, sieben geschützte Ansichten und drei nicht geschützte Ansichten. Es können verschiedene Ansichten wie Draufsicht, Vorder-/Seiten-/Rückansicht, Schnittdarstellung, Perspektivansicht oder Explosionsdarstellung hochgeladen werden. Bei unserer Online-Geschmacksmusteranmeldung können Sie zum Herunterladen die „Drag & Drop"-Funktion und sowohl 3-D- als auch statische Bilder verwenden. Achten Sie darauf, dass sich die Ansichten auf das gleiche Geschmacksmuster beziehen und einen sichtbaren Teil des Geschmacksmusters darstellen.

Wenn Sie ein komplexes Erzeugnis anmelden – d. h. ein Erzeugnis, das aus mehreren austauschbaren Bauteilen besteht, die ein Zerlegen und eine Wiedermontage erlauben –, so muss dieses in mindestens einer Ansicht in der montierten Form dargestellt sein. Das Gleiche gilt für einen Satz von Gegenständen, wie z. B. ein Schachbrett mit zugehörigen Schachfiguren oder einen Bestecksatz.

Farben

Die Sätze von Wiedergaben eines Geschmacksmusters können entweder in Schwarz-Weiß oder in Farbe vorgelegt werden. Es ist nicht zulässig, die Farbarten zu mischen, indem beispielsweise für ein und dasselbe Geschmacksmuster drei Ansichten in Schwarz-Weiß und vier in Farbe eingereicht werden.

Hintergrund

Die Wiedergabe auf dem Geschmacksmuster ist auf neutralem Hintergrund darzustellen. Das Geschmacksmuster sollte klar vom Hintergrund unterscheidbar sein.

Identifikatoren

Wenn Sie bestimmte Teile des Geschmacksmusters hervorheben möchten, um zu zeigen, dass Sie nur einen spezifischen Teil beanspruchen oder dass Sie einen bestimmten Teil des Geschmacksmusters ausdrücklich nicht beanspruchen, können Sie einen der folgenden Identifikatoren verwenden:

  • Gestrichelte Linien zur Bezeichnung von Elementen, für die kein Schutz beansprucht wird
  • Abgrenzungen zur Umrandung von Merkmalen des Geschmacksmusters, für die Schutz beansprucht wird
  • Farbschattierungen und unscharfe Bereiche, um mehrere Merkmale vom Schutz auszunehmen
  • Bruchlinien, um anzuzeigen, dass die genaue Länge des Geschmacksmusters nicht beansprucht wird

In den Ansichten der Geschmacksmuster dürfen keine erläuternden Text- oder Wortelemente oder zusätzliche Symbole verwendet werden.

Geschmacksmusterdefinition

Geschmacksmusterschutz ist ein wichtiger Vermögenswert für Unternehmen jeder Größe, nicht nur für größere Unternehmen.

Die Untersuchungen des EUIPO zeigen, dass kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die eigene Geschmacksmuster haben, 17 % höhere Einnahmen pro Arbeitnehmer verzeichnen als KMU, die keine Rechte an geistigem Eigentum besitzen.

Geschmacksmuster sind in der Europäischen Union klar definiert:

„Die Erscheinungsform eines Erzeugnisses oder eines Teils davon, die sich insbesondere aus den Merkmalen der Linien, Konturen, Farben, der Gestalt, Oberflächenstruktur und/oder der Werkstoffe des Erzeugnisses selbst und/oder seiner Verzierung ergibt“.

Artikel 3 der Geschmacksmusterverordnung

 

Beispiele für Geschmacksmuster.

Fast jeder industrielle oder handwerkliche Gegenstand kann für den Geschmacksmusterschutz infrage kommen (mit Ausnahme von Computerprogrammen).

Suche nach einem Beispiel für Produktverpackungen

Produktverpackungen

RCD 002710731-0001
Suche nach einem Beispiel für ein Erzeugnis bzw. einen Satz von Erzeugnissen

Ein Erzeugnis bzw. ein Satz von Erzeugnissen

RCD 002490193-0001
Suche nach einem Beispiel für zusammengesetzte Erzeugnisse

Zusammengesetzte Erzeugnisse

RCD 000408166-0001
Suche nach einem Beispiel für Teile von Erzeugnissen

Teile von Erzeugnissen

RCD 229752-0001
 
Suche nach einem Beispiel für Computersymbole

Computersymbole

RCD 003001494-0002
Suche nach einem Beispiel für Schrifttypen

Schrifttypen

RCD 004007441-0016
Suche nach einem Beispiel für Zeichnungen und Kunstwerke

Grafische Gestaltungen

RCD 004547370-0002
 
Suche nach einem Beispiel für Aufmachungen

Aufmachungen

RCD 002213793-0001
Suche nach einem Beispiel für Verzierungen

Verzierungen

RCD 001446066-0009
Suche nach einem Beispiel für Web-Design

Web-Design

RCD 003465632-0001
 

Ein wenig Theorie

Geistiges Eigentum

Das dem geistigen Eigentum zugrunde liegende Konzept ist einfach und besteht schon seit langer Zeit. Überall treffen wir auf geistiges Eigentum.

Gedanken und Ideen allein zählen noch nicht als geistiges Eigentum; vielmehr werden Innovationen und Schöpfungen als geistiges Eigentum definiert und geschützt.

  • Marken zeigen dem Verbraucher die Herkunft von Erzeugnissen an.
  • Geschmacksmuster geben an, wie Erzeugnisse aussehen.
  • Urheberrechte gelten für künstlerische Werke wie Bücher, Musik, Gemälde, Skulpturen oder Filme.
  • Patente schützen technische Erfindungen auf allen Gebieten der Technik.

Rechte an geistigem Eigentum belohnen die Urheber und ermöglichen es jedem, diese Errungenschaften zu nutzen.

 

Der IP-Netzplan: Designer liefern häufig neue Ideen, um etwas Neues, Nützliches und Einzigartiges zu machen. Laden Sie diese Karte herunter – zur Unterstützung bei der Eintragung Ihrer Rechte.


Eine Anpassung des Liniennetzplan-Konzepts zur Darstellung der Zeitabläufe der verschiedenen Verfahren im Bereich des geistigen Eigentums

 

Weitere Ressourcen zu geistigem Eigentum

 

Der Weg zur Eintragung

Wenn Sie Inhaber eines eingetragenen Geschmacksmusters sind, erhalten Sie und Ihre Wettbewerber einen eindeutigen Hinweis darauf, was entworfen wurde und wann. Der Geschmacksmusterschutz kann auf bis zu 25 Jahre verlängert werden und zu einem repräsentativen Vermögenswert für Ihr Unternehmen werden. Ihr Geschmacksmuster ist Ihre IP-Signatur.

 

Ein gutes Geschmacksmuster erzeugt einen Mehrwert. Durch die Eintragung als Gemeinschafts-
geschmacksmuster nimmt es eine konkrete Form an.

 

Das Anmeldeformular umfasst die folgenden drei wichtigen Informationen:

  • Inhaber – Jede natürliche Person oder jedes Unternehmen kann Inhaber eines eingetragenen Gemeinschaftsgeschmacksmusters sein. Die Angaben werden veröffentlicht und müssen auf dem neuesten Stand gehalten werden, damit kein Zweifel besteht, wem das Geschmacksmuster gehört.
  • Was kann als Gemeinschaftsgeschmacksmuster eingetragen werden? – Hier muss es sich um eine eindeutige Wiedergabe handeln.
  • Das Geschmacksmuster und sein(e) Erzeugnis(se) – Dies sollte eindeutig beschrieben sein, vorzugsweise unter Verwendung der Terminologie der internationalen „Locarno"-Erzeugnisklassifikation. Enthält die Locarno-Klassifikation keine Bezeichnung des Erzeugnisses, so kann unser Prüfer Sie auffordern, entweder Art und Zweck des betreffenden Erzeugnisses anzugeben oder die Benennung des Erzeugnisses zu ändern.


Nutzen Sie die Online-Anmeldung eines Gemeinschaftsgeschmacksmusters ab 350 EUR

Lassen Sie Ihr Geschmacksmuster eintragen
Schnell und einfach

Nutzen Sie die Online-Anmeldung 

* Wir empfehlen Ihnen eindringlich, Ihr Geschmacksmuster online mit Hilfe des E-Filing-Tools für Gemeinschaftsgeschmacksmuster anzumelden. Das Online-Tool bietet viele Vorteile. Die Einreichung einer Anmeldung per Fax wird nicht empfohlen, da die Wiedergabequalität des Geschmacksmusters/der Geschmacksmuster bei der Faxübertragung oder beim Empfang im Amt beeinträchtigt werden kann.
Beachten Sie bitte außerdem, dass die Bearbeitung von per Fax eingereichten Anmeldungen bis zu einen Monat länger dauert. Dies hängt damit zusammen, dass wir bis zu einen Monat (ab Empfangsdatum der Faxübertragung) auf eine Bestätigungskopie warten, bevor wir die Anmeldung weiterbearbeiten. Nach Ablauf dieser Frist fahren wir mit der Prüfung auf Grundlage der vorliegenden Dokumente fort.

Wenn Sie mehrere Geschmacksmuster in einer gemeinsamen Anmeldung für identische oder ähnliche Arten von Erzeugnissen einreichen, können Sie von unseren ermäßigten Gebühren profitieren.

Jetzt anmelden

Ein eingetragenes Gemeinschaftsgeschmacksmuster (GGM) gewährt Ihnen ausschließliche Rechte in allen derzeitigen und künftigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union durch eine einzige, online beantragte Eintragung. Es ist 5 Jahre lang gültig und kann jeweils um 5 Jahre bis zu einer Gesamtlaufzeit von 25 Jahren verlängert werden.

Bevor Sie Ihre Anmeldung einreichen, können Sie unsere Tipps für die Geschmacksmusteranmeldung und bewährte Praktiken konsultieren und so Fehler in Ihrer Anmeldung vermeiden.

 

Eine fehlerfreie Anmeldung einreichen

Unsere Empfehlung zur Vermeidung von Problemen.

 

Weitere Informationen zu unseren Gebühren

 

Reichen Sie eine Anmeldung für ein eingetragenes Gemeinschaftsgeschmacksmuster mit dem Vier-Schritte-Anmeldeformular ein.

Unsere Fast-Track-Option zur Eintragung Ihres Geschmacksmusters

Logo der Fast-Track-Anmeldung
 
 
  • Für die Erstellung und Einreichung Ihrer Anmeldung benötigen Sie nur 10 Minuten.
  • Wir führen Sie Schritt für Schritt durch das Anmeldeverfahren.
  • Hier erfahren Sie mehr über das Fast-Track-Verfahren.
  • Zahlung nur über Kreditkarte oder laufendes EUIPO-Konto möglich. Banküberweisungen können nicht angenommen werden.

 

Erweitertes Formular

Verwenden Sie das erweiterte Formular, um Ihre eigene Erzeugnisangabe einzureichen, Priorität später in Anspruch zu nehmen, Ihre Prioritätsdokumente später einzureichen oder einen Ausstellungsanspruch hinzuzufügen. Bitte beachten Sie, dass dieses Formular nicht mit Fast Track kompatibel ist.

Eintragungsverfahren

Sie haben soeben ein Geschmacksmuster angemeldet. Wie geht es weiter? Müssen Sie noch etwas tun?

Sobald die Anmeldung beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) eingeht, wird sie von unseren Prüfern geprüft. Wenn Sie Ihr Geschmacksmuster online angemeldet haben, ist der Weg zur Anmeldung einfach. Die meisten Online-Anmeldungen werden innerhalb weniger Tage eingetragen.

Die folgenden Erläuterungen beziehen sich auf Anmeldungen, die direkt beim EUIPO eingereicht werden. Im Fall von internationalen Eintragungen, die bei der WIPO angemeldet werden und in denen die EU benannt ist, führt das Internationale Büro der Weltorganisation für geistiges Eigentum den größten Teil der Prüfung der Formerfordernisse durch.


Prüfungskriterien

Formerfordernisse

Alle Anmeldungen werden einer Prüfung der Formerfordernisse unterzogen. Wenn ein Prüfer ein Problem feststellt, wird dieses Ihnen oder Ihrem Vertreter (sofern Sie einen Vertreter benannt haben) mitgeteilt, damit Sie Abhilfe schaffen. Normalerweise erhalten Sie eine Frist von zwei Monaten, um auf die Beanstandung des Prüfers (die sogenannte „Mängelmitteilung") zu reagieren. Wenn dieser Zeitraum nicht ausreichend ist, können Sie eine Verlängerung beantragen. Das EUIPO gewährt die erste Fristverlängerung normalerweise automatisch. Eine zweite Verlängerung wird jedoch nur gewährt, wenn sie ausreichend und ordnungsgemäß begründet ist.


Beispiele für mögliche Probleme

Lösung

Die eingereichte Wiedergabe ist nicht zur Reproduktion geeignet, d. h. aus der Wiedergabe geht nicht klar hervor, was geschützt werden soll. Lösung Ausblenden

Sie werden aufgefordert, eine klare Wiedergabe des Geschmacksmusters, das Sie schützen möchten, (per Post) zu senden. Das Datum, an dem die Wiedergabe beim EUIPO eingeht, wird als Anmeldetag festgelegt.

Die eingereichten Ansichten sind widersprüchlich. Lösung Ausblenden

Sie werden aufgefordert,

  • die unvereinbare(n) Ansicht(en) aus Ihrer Anmeldung zu entfernen oder
  • Ihre Anmeldung in eine Sammelanmeldung für unterschiedliche Geschmacksmuster umzuwandeln und die entsprechenden Gebühren zu zahlen.
Sie sind entweder ein Unternehmen ohne Geschäftssitz oder ohne tatsächliche und nicht nur zum Schein bestehende Niederlassung oder eine Person mit Wohnsitz außerhalb der Europäischen Union und haben keinen Vertreter benannt. Lösung Ausblenden

Sie werden aufgefordert, einen Vertreter zu benennen.

Die von Ihnen entrichteten Gebühren decken nicht alle angemeldeten Geschmacksmuster ab. Lösung Ausblenden

Sie werden aufgefordert, die ausstehenden Gebühren zu entrichten oder einige Ihrer Geschmacksmuster zu entfernen.

Sie haben kein Erzeugnis benannt, oder die Benennung ist fehlerhaft. Lösung Ausblenden

Sie werden aufgefordert, das Erzeugnis zu benennen oder Art und Zweck der Erzeugnisse anzugeben, um eine ordnungsgemäße Klassifizierung zu ermöglichen. Wir empfehlen dringend, die Klassifizierungsanwendung Eurolocarno zu verwenden.


Wenn das Problem durch Ihre Antwort nicht behoben wird, weist der Prüfer Ihre Geschmacksmusteranmeldung vollständig oder teilweise oder – im Fall einer Sammelanmeldung – für einige der Geschmacksmuster zurück. Der Prüfer trifft eine Entscheidung, gegen die Sie Beschwerde einlegen können, wenn Sie ihr nicht zustimmen.

Was prüfen wir?

Die materiellrechtliche Prüfung des EUIPO ist auf zwei Aspekte beschränkt:

  1. Ist Ihr Geschmacksmuster ein Geschmacksmuster?
    Ist Ihr Geschmacksmuster eine Darstellung der Erscheinungsform eines ganzen Erzeugnisses oder eines Teils davon? Wenn ein Prüfer der Ansicht ist, dass dies nicht der Fall ist, sendet er Ihnen eine entsprechende Mitteilung. Für ein Geschmacksmuster, das eine lebende Pflanze darstellt, würde beispielsweise eine solche Mitteilung versandt.
  2. Enthält das Geschmacksmuster ein Element, das gegen die öffentliche Ordnung und die guten Sitten verstößt?
    Öffentliche Ordnung und gute Sitten sind Konzepte, die von Land zu Land verschieden sein können. Angesichts der einheitlichen Wirkung eines Gemeinschaftsgeschmacksmusters ist es für eine Zurückweisung eines Geschmacksmusters jedoch ausreichend, dass geurteilt wird, dass es zumindest in einem Teil der Europäischen Union gegen die öffentliche Ordnung verstößt.

Wenn ein Prüfer der Ansicht ist, dass Ihr Geschmacksmuster gegen eines dieser Konzepte verstößt, sendet er Ihnen ein Mängelschreiben, in dem Sie die Möglichkeit zum Zurückziehen oder zur Änderung der Wiedergabe des Geschmacksmusters erhalten. Sie können auch eine Stellungnahme einreichen. Wenn Sie beschließen, eine geänderte Wiedergabe des Geschmacksmusters einzureichen, ist diese Wiedergabe zulässig, sofern die „Identität des Geschmacksmusters" erhalten bleibt. Natürlich können Sie kein völlig unterschiedliches Geschmacksmuster einreichen. Sie können nur unbedeutende Merkmale entfernen oder darauf verzichten, d. h. Merkmale, die vom informierten Benutzer wahrscheinlich nicht bemerkt werden.

Wenn Sie auf das Schreiben nicht antworten oder das vom Prüfer beschriebene Problem nicht beseitigen, erhalten Sie eine Mitteilung, dass das Geschmacksmuster zurückgewiesen wurde. Auch gegen diese Entscheidung können Sie Beschwerde einlegen.

Was ist von der Prüfung ausgenommen?

Das EUIPO überprüft nicht von Amts wegen, ob Ihr Geschmacksmuster neu ist oder Eigenart aufweist. Dritte können beantragen, dass Ihr Geschmacksmuster für nichtig erklärt wird. Das Nichtigkeitsverfahren kann für ein Geschmacksmuster erst eingeleitet werden, nachdem dieses eingetragen wurde, und nicht während des Eintragungsverfahrens.

Eintragungsnachweis

Wenn kein Problem festgestellt wird oder wenn Sie etwaige Probleme beseitigen, wird Ihr Geschmacksmuster eingetragen. Außerdem wird es im Blatt für Gemeinschaftsgeschmacksmuster bekannt gemacht. Wenn Sie die Aufschiebung der Bekanntmachung Ihres Geschmacksmusters beantragt haben, werden nur die Nummer, der Anmeldetag, die Eintragungsdaten und die Namen des Anmelders und des Vertreters veröffentlicht. Die Wiedergabe des Geschmacksmusters selbst wird nicht veröffentlicht.

Nach der vollständigen Bekanntmachung des eingetragenen Gemeinschaftsgeschmacksmusters wird online eine Eintragungsurkunde erstellt. Ab dem Tag nach der Bekanntmachung können Sie die Urkunde herunterladen. Es wird keine Eintragungsurkunde in Papierform ausgestellt. Es können jedoch unbeglaubigte oder beglaubigte Kopien der Eintragungsurkunde angefordert werden.

Anfechtung einer Entscheidung des Amtes

Parteien, die durch eine endgültige Entscheidung beschwert sind, können dagegen Beschwerde einlegen. Wenn Sie eine Beschwerde einlegen möchten, können Sie unser Papierformular verwenden. Falls erforderlich, können Sie auch die erläuternden Hinweise lesen. Sie können dies auch online über Ihren User Area tun.

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