KMU Fonds

Die Mittel sind begrenzt und werden in der Reihenfolge der Antragseingänge vergeben.
Warum Sie Ihr geistiges Eigentum schützen lassen sollten
Wer kann den KMU-Fonds in Anspruch nehmen?
So funktioniert der KMU-Fonds:
Wählen Sie
IHR LAND

Gutschein 1
1 500 EUR

Für Gebühren für IP Scans Marken und Geschmacksmuster.

Gutschein 2
750 EUR

Für Patentgebühren.
Um den Genuss KMU-Fonds in Anspruch zu nehmen, müssen Sie:
- sich registrieren und Ihrem SME-Fund-Konto anmelden und ein Antragsformular einreichen.
- Sobald Ihr Antrag genehmigt wurde, erhalten Sie eine Mitteilung über die Gewährung der Finanzhilfe und Ihre(n) Gutschein(e)*. Sie können dann die gewünschten Aktivitäten im Bereich des geistigen Eigentums beantragen.
- Um eine Erstattung für die von Ihnen beantragten Tätigkeiten im Bereich des geistigen Eigentums zu erhalten, müssen Sie unter Verwendung des Formulars in Ihrem SME-Fund-Konto die Erstattung beantragen, nachdem Sie die Kosten für die Tätigkeiten entrichtet haben.
Achten Sie darauf, dass Sie Ihre(n) Gutschein(e) vor Ablauf der Gültigkeitsdauer einsetzen!
Sobald Sie Ihre(n) Gutschein(e) aktiviert haben, gibt es einen „Umsetzungszeitraum“, in dem Sie weitere Aktivitäten beantragen und eine zusätzliche Erstattung beantragen können. Dieser Zeitraum dauert:
- 6 Monate für Gutschein 1
- 12 Monate für Gutschein 2
Förderfähige Aktivitäten
Erstattung von 90 % der Kosten für Vorabdiagnosen von Rechten des geistigen Eigentums (IP Scan).
- Im Rahmen von Gesprächen mit einem Sachverständigen für geistiges Eigentum, der vom nationalen Amt für geistiges Eigentum benannt wurde, prüfen Sie gemeinsam Ihr Geschäftsmodell, Ihre Produkte oder Dienstleistungen sowie Ihre Wachstumspläne, um die für Ihr Unternehmen am besten geeignete Strategie für geistiges Eigentum zu ermitteln. Der IP-Scan-Dienst stellt keine Rechtsdienstleistung dar.
- Nach der Begutachtung wird der Sachverständige für geistiges Eigentum Ihnen einen umfassenden Bericht über Ihre Rechte des geistigen Eigentums vorlegen und eine Reihe bewährter Verfahren und Empfehlungen für das Managment, den Schutz und die Entwicklung Ihrer Rechte des geistigen Eigentums vorschlagen.
- IP Scan ist für alle Rechte des geistigen Eigentums (Marken, Geschmacksmuster, Patente, Gebrauchsmuster, Pflanzensorten, geografische Angaben) verfügbar, auch für solche, die nicht eingetragen/nicht eintragungsfähig sind (Urheberrechte, Geschäftsgeheimnisse), sowie Firmennamen und Domainnamen.
- Weitere Informationen zum „IP Scan“ im Rahmen des KMU-Fonds finden Sie auf der Website des Amtes für geistiges Eigentum.
Ihre Geschäftsstrategie und Wachstumspläne bestimmen, welches Schutzniveau (regional, national, Eu-weit oder international) Sie wählen sollten. Wenn Sie nicht sicher sind, welche Art von Schutz beantragt werden soll oder auf welcher territorialen Ebene, kann Ihnen eine Vorabdiagnose von Rechten des geistigen Eigentums (IP Scan) oder eine kostenlose Beratung zu geistigem Eigentum (Pro-bono-Dienstleistung) helfen, die richtige Wahl zu treffen.
- Erstattung von 75 % der Marken- und Geschmacksmustergebühren auf EU-Ebene:
Sie können eine 75%ige Erstattung der Anmeldegebühren für Marken und/oder Geschmacksmuster, der zusätzlichen Klassengebühren sowie der Gebühren für die Prüfung, Eintragung, Veröffentlichung und Aufschiebung der Bekanntmachung auf EU-Ebene beantragen. Die Eintragung für diese Art von Schutz sollte über das EUIPO erfolgen. - Erstattung von 75 % der Marken- und Geschmacksmustergebühren auf nationaler und regionaler Ebene
Sie können eine Erstattung von 75 % der Anmeldegebühren für Marken und/oder Geschmacksmuster, zusätzliche Klassengebühren sowie Prüfungs-, Eintragungs-, Bekanntmachungs- und Aufschiebungsgebühren auf nationaler und regionaler Ebene beantragen. Die Eintragung für diese Art von Schutz sollte direkt über ein nationales Amt für geistiges Eigentum oder (für den Schutz auf regionaler Ebene für Belgien, die Niederlande und Luxemburg) das Benelux-Amt für geistiges Eigentum erfolgen. - Erstattung von 50 % der Marken- und Geschmacksmustergebühren außerhalb der EU
Sie können eine Erstattung von 50 % der Grundgebühren für die Anmeldung von Marken und/oder Geschmacksmustern, der Benennungsgebühren und der nachträglichen Benennungsgebühren außerhalb der EU beantragen. Ausgenommen sind Benennungsgebühren für EU-Länder sowie vom Ursprungsamt erhobene Bearbeitungsgebühren. Die Anmeldung für diese Art von Schutz sollte über die Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) erfolgen.
- Erstattung von 50 % der Patentgebühren auf nationaler Ebene
Sie können eine Erstattung von 50 % der Gebühren vor der Erteilung des Patents, (Anmeldung, Recherchen und Prüfung), als auch die Gebühr für die Erteilung des Patents und die Bekanntmachungsgebühr auf nationaler Ebene beantragen. Die Eintragung für diese Art von Schutz sollte direkt über ein nationales Amt für geistiges Eigentum.
Ausführliche Informationen zu den Obergrenzen und Gebühren sind der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen und den entsprechenden Anhängen zu entnehmen.
Vor der Beantragung:
Wenn Sie Hilfe benötigen:
Ausführliche Informationen zum „Ideas Powered for business SME Fund“ finden Sie in der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen.
Wenn Sie Fragen haben, können Sie unsere Häufig gestellten Fragen nutzen oder sich im Online-Chat auf Englisch, Französisch, Deutsch, Italienisch oder Spanisch an uns wenden. Wir sind montags bis freitags von 8.30 Uhr bis 18.30 Uhr (MGZ+1) erreichbar.
Sie können uns auch eine E-Mail-Anfrage in einer der EU-Amtssprachen senden: information@euipo.europa.eu.