Widerspruch
- an applicant who filed an EU trade mark application;
- an opponent who can file a form within 3 months after a trade mark has been published.
A notice of opposition may be submitted by the opponent who could be:
- a proprietor of an earlier trade mark or of other rights;
- a representative, authorised person entitled to do so.
If the opposition is justified, the contested EU trade mark application will not be registered. If the opposition is rejected, the Office will proceed with the registration of the EU trade mark.
Any party adversely affected by the decision may launch an appeal before the Board of Appeal.
All opposition decisions are published online and available in eSearch plus.
The applicant can minimise the risk of opposition by searching for potential conflicts before they apply.
Further information on how to file a notice of opposition against an EU trade mark or international registration and the grounds.
Further information on the registration process.
Inhaber älterer Rechte können also das Blatt für Unionsmarken konsultieren, in dem alle Anmeldungen von Unionsmarken veröffentlicht werden, und haben damit die Möglichkeit zur Verteidigung von bereits bestehenden Rechten.
Sie können außerdem eine Benachrichtigung in Ihrem Nutzerbereich erstellen und dadurch eine Benachrichtigung erhalten, wenn Marken angemeldet werden, die Ähnlichkeiten zu Ihrer Marke aufweisen.
Weitere Einzelheiten zu Markenrecherchen sind unter Häufig gestellte Fragen Verfügbarkeitsrecherche zu finden.
Nach dieser Phase wird dem Anmelder der Unionsmarke mitgeteilt, dass Widerspruch eingelegt wurde. Danach haben die beiden Parteien zwei Monate Zeit, miteinander in Kontakt zu treten, um eine einvernehmliche Lösung zu finden. Dieser Zeitraum wird „Cooling off“-Phase genannt.
Wenn Sie weitere Informationen über Ihre Rechte benötigen, konsultieren Sie bitte die Seite Ihre Rechte schützen in der Rubrik Marken auf unserer Website.
Wenn die Einigung darüber hinaus dazu führt, dass das Verzeichnis der Waren und Dienstleistungen der Unionsmarke auf diejenigen beschränkt wird, die vom Widerspruch nicht betroffen sind, oder der Widerspruch zurückgenommen wird, erstattet das Amt darüber hinaus dem Widersprechenden die Widerspruchsgebühr.
Weitere Einzelheiten finden Sie in den Prüfungsrichtlinien, Teil C, Widerspruch, Abschnitt 1, Verfahrensfragen.
Sie können Widerspruchsschriften auch ganz einfach mithilfe des Online-Formulars einreichen. Sobald Sie das Online-Formular übermittelt haben, wird Ihrem Antrag eine Widerspruchsnummer zugewiesen.
Ein Widerspruch gilt nur dann als ordnungsgemäß eingereicht, wenn die Widerspruchsgebühr entrichtet wurde.
Weitere Informationen zur Einreichung einer Widerspruchsschrift gegen eine Unionsmarke oder internationale Registrierung.
Further details on how to file a notice of opposition can be found in the Guidelines, Part C, Opposition, Section 1, Procedural Matters.
Weitere Einzelheiten zur Widerspruchsgebühr
Weitere Einzelheiten zur Verfahrenssprache sind in den Prüfungsrichtlinien, Teil A, Allgemeine Regeln, Abschnitt 4, Verfahrenssprache enthalten.
Weitere Einzelheiten zur Einreichung einer Widerspruchsschrift sind den Prüfungsrichtlinien, Teil C, Widerspruch, Abschnitt 1, Verfahrensfragen zu entnehmen.
Weitere Informationen zur Widerspruchsgebühr.
Weitere Informationen finden Sie in den Prüfungsrichtlinien, Teil C, Widerspruch, Abschnitt 0, Einführung.
Nein. Der Widersprechende muss eine natürliche oder juristische Person sein und seinen Widerspruch auf die Marken gründen, deren Inhaber er ist. Um gegen die Anmeldung einer Unionsmarke Widerspruch einzulegen, der sich auf mehrere Marken im Besitz unterschiedlicher Unternehmen (unterschiedliche natürliche oder juristische Person) bezieht, muss daher jede Person einen eigenen Widerspruch einlegen.
Mehrere Personen können nur dann gemeinsam Widerspruch einlegen, wenn sie Mitinhaber der Widerspruchsmarken sind.
Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie in den Prüfungsrichtlinien, Teil C, Widerspruch, Abschnitt 0, Einführung.
Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie in den Prüfungsrichtlinien, Teil C, Widerspruch, Abschnitt 1, Verfahrensfragen.
Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie in den Prüfungsrichtlinien, Teil C, Widerspruch, Abschnitt 1, Verfahrensfragen.
Waren und Dienstleistungen, für die kein Benutzungsnachweis erbracht wird, werden von dem Widerspruchsverfahren ausgeschlossen. Das Widerspruchsverfahren kann daher nur bei Marken und Waren oder Dienstleistungen fortgesetzt werden, für die eine tatsächliche und ernsthafte Benutzung nachgewiesen werden konnte. Wenn diese Benutzung für keine der Waren oder Dienstleistungen nachgewiesen werden kann, für die eine oder mehrere frühere Marken eingetragen wurden, wird der Widerspruch abgelehnt.
Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie in den Prüfungsrichtlinien, Teil C, Widerspruch, Abschnitt 6, Benutzungsnachweis.
Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie in den Prüfungsrichtlinien, Teil C, Widerspruch, Abschnitt 6, Benutzungsnachweis.
Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie in den Prüfungsrichtlinien, Teil C, Widerspruch, Abschnitt 1 Verfahrensfragen.
Die Fragen und Antworten auf dieser Seite dienen ausschließlich der Information und nicht als rechtlicher Bezugspunkt. Nähere Einzelheiten sind der Verordnung über die Unionsmarke, der Verordnung über das Gemeinschaftsgeschmacksmuster oder den Richtlinien für Unionsmarken / Geschmacksmuster zu entnehmen.
Weitere Informationen über den Umgang des Amtes mit Ihren personenbezogenen Daten sind dem Datenschutzhhinweis zu entnehmen.