Widersprüche
Im Rahmen der Online-Einreichung von Widersprüchen können Sie über die Website des EUIPO eine Widerspruchsschrift gegen eine Unionsmarke oder internationale Registrierung einreichen, die zugehörigen Anhänge übermitteln und erforderlichen Zahlungsdaten angeben.
Sobald Sie das Online-Formular übermittelt haben, wird Ihrem Antrag eine Widerspruchsnummer zugeordnet.
Im Rahmen der Zulässigkeitsprüfung führt das System automatisch eine vorläufige Prüfung Ihrer Widerspruchsschrift durch, um etwaige Mängel bei den angegebenen Informationen zu ermitteln. Die Prüfer des EUIPO nehmen jedoch eine vollständige Prüfung aller Widersprüche vor, deren Zulässigkeit nicht automatisch geprüft werden kann.
In unseren Richtlinien finden Sie weitere Informationen zur Zulässigkeitsprüfung.
Schritte zum Ausfüllen eines Inter-partes-Widerspruchsformulars:
- Allgemeine Informationen
Die Online-Version der Widerspruchsschrift umfasst folgende Abschnitte:
- Aktenzeichen
- Art der Maßnahme
- Widersprechende(r)
- Vertreter
- Angefochtenes Objekt
- Widerspruchsgründe und Grundlage für den Widerspruch
- Argumente und Beweismittel
- Zahlung der Gebühr
- Unterschrift
Erst wenn Sie alle Pflichtfelder ausgefüllt haben, können Sie Ihre Widerspruchsschrift einreichen. Pflichtfelder sind mit einem roten Sternchen (*) gekennzeichnet.
Angabe Ihres Aktenzeichens
Dieser Abschnitt ist fakultativ.
Der Widersprechende oder ein Vertreter des Widersprechenden kann ein eigenes Aktenzeichen angeben. Das Aktenzeichen darf maximal 30 Zeichen lang sein und kann aus einer beliebigen Kombination von Buchstaben, Ziffern und/oder Symbolen bestehen. Leerzeichen sind nicht zulässig.
Auswahl der Art der Maßnahme
- Widersprechender
Dieser Abschnitt ist zwingend auszufüllen. Sie müssen Angaben zu mindestens einer Widersprechenden machen.
Wenn die Widersprechende schon einmal eine Unionsmarken- bzw. Gemeinschaftsgeschmacksmusteranmeldung oder eine Widerspruchsschrift beim EUIPO eingereicht hat, verfügt sie bereits über eine EUIPO-Identifikationsnummer. Wenn Ihnen diese Nummer bekannt ist, geben Sie diese im Textfeld ein, wählen Sie sie aus der Liste der automatischen Vervollständigung aus und klicken Sie auf „Importieren“. Die übrigen Felder werden dann automatisch ausgefüllt.
Wenn die Widersprechende nicht über eine EUIPO-Identifikationsnummer verfügt, müssen Sie alle erforderlichen Angaben zur Widersprechenden eingeben. Hierzu wählen Sie zunächst die Art der Widersprechenden aus dem Auswahlmenü „Neue Widersprechende anlegen“ aus. Eine Widersprechende kann entweder eine juristische Person oder eine natürliche Person sein. Anschließend müssen die nachstehenden Pflichtfelder ausgefüllt werden:
Für natürliche Personen (die Art des Anmelders ist Einzelperson(en))
- Vorname
- Nachname
- Staatsangehörigkeit
- Land
- Straße, Hausnummer
- Ort
Für juristische Personen (die Art des Anmelders ist Unternehmen)
- Firmenname
- Rechtsform
- Land der Eintragung
- Land
- Straße, Hausnummer
- Ort
Juristische Person
Handelt es sich bei der Widersprechenden um eine juristische Person, muss ihr offizieller Name einschließlich der Rechtsform („Incorporated“, „Sociedad Anónima“, „Aktiengesellschaft“ usw.) angegeben werden. Die Rechtsform kann in der üblichen Weise abgekürzt werden („Inc.“, „S.A.“, „AG“ usw.). Ferner ist das Land anzugeben, in dem die juristische Person ihren Sitz hat.Natürliche Person
Handelt es sich bei der Widersprechenden um eine natürliche Person, sind Vor- und Nachname sowie die Staatsangehörigkeit anzugeben.Es empfiehlt sich, bei den Kontaktdaten möglichst viele Felder (Postleitzahl, Telefon-/Faxnummern) auszufüllen.
Sind an dem Widerspruch mehrere Widersprechende beteiligt, können Sie weitere Widersprechende hinzufügen, indem Sie die Art der Widersprechenden aus dem entsprechenden Auswahlmenü auswählen. Sobald Widersprechende angelegt wurden, können Sie diese anzeigen, bearbeiten und löschen, indem Sie in der Tabelle der Widersprechenden auf die entsprechenden Schaltflächen klicken.
Vergessen Sie nicht, auf die Schaltfläche „+Hinzufügen“ zu klicken, um die ausgewählte oder neu angelegte Widersprechende in Ihr Formular aufzunehmen.
- Vertreter
Wenn keine der Widersprechenden ihren Wohnsitz oder Sitz oder eine tatsächliche und nicht nur zum Schein bestehende Handelsniederlassung im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) hat, müssen sie sich in allen Verfahren vor dem EUIPO durch einen zugelassenen Vertreter vertreten lassen.
Eine Liste der Vertreter steht auf der Website des EUIPO zur Verfügung.
Eine Widersprechende kann auch dann einen Vertreter bestimmen, wenn sie ihren Wohnsitz oder seinen Sitz oder eine tatsächliche und nicht nur zum Schein bestehende gewerbliche Niederlassung im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) hat.
Wenn dem Vertreter bereits eine EUIPO-Identifikationsnummer zugeordnet wurde, geben Sie diese in das Textfeld ein, wählen Sie sie aus der automatisch vervollständigten Liste aus und klicken Sie auf „Importieren“. Die übrigen Felder werden dann automatisch ausgefüllt.
Wenn der Vertreter nicht über eine ID-Nummer verfügt, müssen alle Felder manuell ausgefüllt werden. Um einen neuen Vertreter anzulegen, wählen Sie die Art des Vertreters aus dem Auswahlmenü unter „Neu anlegen“ aus. Ein neuer Vertreter kann entweder ein Rechtsanwalt oder ein Angestellter sein, der die Vertretung übernimmt.
Rechtsanwalt
Handelt es sich bei dem Vertreter um einen Rechtsanwalt, sind Vor- und Nachname anzugeben. Ein Rechtsanwalt kann optional mit einem bestehenden Zusammenschluss von Vertretern verknüpft werden. Wenn Ihnen die ID-Nummer des Zusammenschlusses bereits bekannt ist, wählen Sie diese aus der Liste zur automatischen Vervollständigung aus und klicken Sie auf „+Hinzufügen“. Der Name des Zusammenschlusses wird in das Formular geladen. Alternativ können Sie das Textfeld „Name des Zusammenschlusses“ manuell ausfüllen. Sie können nach der ID-Nummer eines Zusammenschlusses suchen, indem Sie auf „Suche in eSearch plus“ klicken.Angestellter Vertreter
Wenn der Vertreter direkt bei der Widersprechenden beschäftigt ist, genügt es, seinen Vor- und Nachnamen anzugeben. Wenn der angestellte Vertreter bei einem Unternehmen (mit einer tatsächlichen und nicht nur zum Schein bestehenden Niederlassung im Europäischen Wirtschaftsraum) beschäftigt ist, das wirtschaftliche Verbindungen zur Widersprechenden unterhält, so müssen der Name des Unternehmens und die Art der wirtschaftlichen Verbindungen angegeben werden.Es empfiehlt sich, ausreichende Kontaktdaten anzugeben, einschließlich Name, Anschrift, Telefon-/Faxnummern und E-Mail-Adresse.
Des Weiteren besteht die Möglichkeit, einen EUIPO-Vertreter anzulegen. In diesem Fall werden Sie in einer Meldung über die weitere Prüfung informiert, die vom EUIPO vor der Aufnahme in die Liste der beim EUIPO zugelassenen Vertreter durchzuführen ist.
Nachdem Sie die Informationen zum Vertreter eingegeben haben, klicken Sie auf „+Hinzufügen“, um diese in Ihre Anmeldung aufzunehmen.
- Angefochtenes Objekt
Sie müssen angeben, ob sich Ihr Widerspruch gegen die Anmeldung einer Unionsmarke (UM) oder eine internationale Registrierung (IR) richtet.
Geben Sie die Nummer der angefochtenen UM-Anmeldung oder IR an und klicken Sie auf die Schaltfläche „Objekt importieren“. Wenn ein Widerspruch gegen die UM-Anmeldung oder IR möglich ist, werden die Angaben dazu automatisch geladen. Ist kein Widerspruch gegen die UM-Anmeldung oder IR möglich, so wird eine entsprechende Meldung angezeigt und der Widerspruch kann nicht erstellt werden.
Die Sprache des Widerspruchsverfahrens ist gemäß Artikel 146 der Unionsmarkenverordnung auszuwählen. Hierbei muss es sich um eine der beiden Sprachen der angefochtenen Anmeldung handeln, sofern diese eine der fünf Arbeitssprachen des EUIPO ist. Nachdem die UM-Anmeldung ausgewählt wurde, werden die zulässigen Sprachen für den Widerspruch angezeigt (wenn die erste Sprache keine der fünf Arbeitssprachen des EUIPO ist, wird sie nicht als Option angezeigt).
Das Feld „Umfang des Widerspruchs“ bezieht sich auf die Waren und Dienstleistungen, gegen die der Widerspruch gerichtet ist. Das Feld „Gegen alle Waren und Dienstleistungen“ ist standardmäßig ausgewählt.
Richtet sich der Widerspruch nur gegen einen Teil der Waren und Dienstleistungen der UM-Anmeldung oder IR, wählen Sie die zweite Option „Gegen einen Teil der in der Anmeldung aufgeführten Waren und Dienstleistungen, nämlich:“ und geben Sie die angefochtenen Waren und Dienstleistungen an. Sie können ganze Klassen und/oder Begriffe aus einer Klasse entfernen. Um eine ganze Klasse zu entfernen, klicken Sie auf das Kreuz (X) oben links von der Klasse. Um einen Teil einer Klasse zu entfernen, wählen Sie die zu entfernenden Positionen aus, indem Sie auf diese klicken oder die Option Drag & Drop mit der Maustaste verwenden. Dadurch wird eine neue Schaltfläche „Ausgewählte Worte entfernen“ angezeigt. Klicken Sie auf diese, um die Auswahl aus der Klasse zu entfernen. Um die Änderungen zu verwerfen, klicken Sie auf „Zurücksetzen“.
- Widerspruchsgründe
Bei der Auswahl eines Artikels, dem Gründe hinzuzufügen sind, wird eine Option für das Hinzufügen einer Grundlage für den Widerspruch angezeigt.
Eine Widerspruchsschrift muss mindestens eine Grundlage für den Widerspruch enthalten.
Der nachfolgenden Tabelle ist zu entnehmen, für welche Gründe die Widerspruchsgrundlage anwendbar ist:
Gründe
Widerspruchsgrundlage
Artikel 8 Absatz 1 Buchstabe a
und Artikel 8 Absatz 1 Buchstabe bUM-Anmeldung, nationale Markeneintragung-/anmeldung, internationale Registrierung, internationale Anmeldung, notorisch bekannte Marke (Artikel 6bis der Pariser Verbandsübereinkunft)
Artikel 8 Absatz 5
UM-Anmeldung, nationale Markeneintragung-/anmeldung, internationale Registrierung, internationale Anmeldung
Artikel 8 Absatz 3
UM-Anmeldung, nationale Markeneintragung-/anmeldung, nationale Markeneintragung-/anmeldung außerhalb der EU, internationale Registrierung, internationale Anmeldung, notorisch bekannte Marke (Artikel 6bis der Pariser Verbandsübereinkunft), nicht eingetragene Marke
Artikel 8 Absatz 4
Nicht eingetragene Marke, sonstiges im geschäftlichen Verkehr benutztes Zeichen
Gründe
Art der Vertretung
Artikel 8 Absatz 6
Wortmarke
Nach Auswahl der geeigneten Widerspruchsgrundlage müssen Sie alle angegebenen Pflichtfelder ausfüllen und „+Speichern“ auswählen.
Die eingegebenen Informationen werden dann in einer Tabelle wie folgt angezeigt. Um eine Widerspruchsgrundlage zu löschen, klicken Sie in der Tabelle neben dem betreffenden Element auf „Löschen“ (dargestellt durch ein Kreuz (X)). In eine Widerspruchsschrift können mehrere Widerspruchsgrundlagen aufgenommen werden. Dazu klicken Sie auf die Schaltfläche „+“ in der Tabelle neben dem Element, zu dem Sie eine zusätzliche Grundlage aufnehmen möchten.
- Argumente und Beweismittel
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- Unterschrift
Dieser Abschnitt ist zwingend auszufüllen.
Sie müssen die elektronische Widerspruchsschrift vor der endgültigen Einreichung „unterschreiben“, indem Sie Ihren Vor- und Nachnamen und Ihre Funktion in die entsprechenden Felder des elektronischen Formulars eingeben.
Über die Schaltfläche „Zweiten Unterzeichner hinzufügen“ können Sie einen zweiten Unterzeichner hinzufügen. Es sind höchstens zwei Unterschriften zulässig. Mit Erteilen der Informationen zur Unterschrift bestätigen Sie, dass Sie die Angaben geprüft haben, das Formular unterschreiben und die Einreichung des Formulars bestätigen möchten.
- Zahlung der Gebühr
Dieser Abschnitt ist zwingend auszufüllen.
Die Widerspruchsgebühr muss innerhalb der Widerspruchsfrist beim EUIPO eingehen.
Wenn die Widerspruchsgebühr nach Ablauf der Widerspruchsfrist eingeht, aber die Zahlungsanweisung an die Bank innerhalb der letzten zehn Tage der Widerspruchsfrist ergangen ist, kann der Widerspruch gemäß Artikel 8 der Gebührenverordnung zu Unionsmarken gespeichert werden, wenn der Widersprechende
- einen Nachweis darüber vorlegt, dass die Zahlungsanweisung innerhalb der letzten zehn Tage der Widerspruchsfrist ergangen ist, UND
- einen Zuschlag von 10 % der Widerspruchsgebühr zahlt (doppelte Bedingung).
Dieser Zuschlag entfällt jedoch, wenn der Widersprechende nachweisen kann, dass die Zahlungsanweisung an die Bank mehr als zehn Tage vor Ablauf der Zahlungsfrist veranlasst wurde. Wenn die Widerspruchsgebühr nicht innerhalb der Widerspruchsfrist eingegangen ist oder die oben genannte Regelung nicht zutrifft, gilt die Widerspruchsschrift als nicht eingereicht.
Das EUIPO versendet keine gesonderte Zahlungsaufforderung.
Beachten Sie, dass die Gebühren in Euro zu entrichten sind.
Weitere Informationen über die Gebühren des EUIPO und die Gebührenzahlung für Marken.
- Übermittlung des Formulars
Das Widerspruchsformular wird auf unzulässige Daten und fehlende Angaben überprüft; werden Probleme festgestellt, wird eine Fehlermeldung ausgegeben.
Wenn alle Angaben in dem Formular gültig sind, werden Sie auf die Bestätigungsseite weitergeleitet, auf der alle Informationen angezeigt werden, die Sie übermitteln werden. Sie können die Daten vor dem Einreichen nochmals ändern.
- Speichern, Drucken und Zurücksetzen
Sie können das Widerspruchsformular in Ihrem „User Area“ „Speichern“. Beim Ausfüllen Ihres Anmeldeformulars können Sie bereits fertiggestellte Abschnitte jederzeit zwischenspeichern, indem Sie die Anmeldung als Entwurf speichern. Klicken Sie in der rechten Spalte des Formulars auf „Entwurf speichern“. Der Entwurf kann aus dem Abschnitt „Entwürfe“ in Ihrem „User Area“ aufgerufen werden.
Mithilfe der Option „Formularangaben in XML speichern“ können Sie die Angaben im XML-Format exportieren und später mithilfe der Option „Angaben aus XML importieren“ wiederverwenden.
Sie können eine Ansicht Ihres Formulars während des Anmeldevorgangs jederzeit „Drucken“. Es wird dringend empfohlen, die Widerspruchsschrift zu überprüfen, bevor Sie diese einreichen. Beachten Sie, dass die Widerspruchsschrift in dieser Phase noch nicht eingereicht wurde. Der Ausdruck wird daher nicht als Nachweis der Einreichung anerkannt.
„Zurücksetzen“ – Wenn Sie Ihre Anmeldung wieder von vorne beginnen möchten, klicken Sie auf die Schaltfläche „Formular zurücksetzen“. Daraufhin werden alle Angaben in den zuvor ausgefüllten Feldern gelöscht.
Um das Widerspruchsformular endgültig einzureichen, klicken Sie auf „Weiter“. Sie werden zur Zahlungsplattform weitergeleitet. Nachdem Sie die Zahlungsdaten eingegeben haben, erhalten Sie eine Bestätigung, dass der Vorgang erfolgreich abgeschlossen wurde. Es werden die Widerspruchsnummer, die Sie für den weiteren Schriftwechsel mit dem EUIPO benötigen, sowie Datum und Uhrzeit (Mitteleuropäische Zeit) der Einreichung angezeigt. Des Weiteren wird eine Schaltfläche „Bestätigung herunterladen“ angezeigt. Wenn Sie darauf klicken, wird eine PDF-Datei erstellt, welche die Bestätigung der Anmeldung, gegebenenfalls Zahlungsanweisungen und die Widerspruchsschrift selbst enthält.
Wir empfehlen dringend, diese Empfangsbestätigung auszudrucken oder zu speichern, da das EUIPO keine weiteren Exemplare ausstellt. Nur Benutzer unseres eComm-Angebots erhalten ein Exemplar dieser Bestätigung über ihren Posteingang im User Area.
Darüber hinaus empfiehlt es sich, zu überprüfen, ob die angezeigte Zahl der Dateianhänge mit der Zahl der von Ihnen hochgeladenen Dateien übereinstimmt.