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EUIPO
Schützen Sie Ihre Marken und Geschmacksmuster in der Europäischen Union

Schützen Sie Ihr geistiges Eigentum in der Europäischen Union.


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Unsere Geschichte

EUIPO – 25 Jahre Schutz von Innovation

 

1994 wurde das EUIPO als Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (HABM) ins Leben gerufen. Das als dezentrale Agentur der EU errichtete Amt wurde in Alicante (Spanien) angesiedelt und erhielt den Auftrag, das neue EU-weite einheitliche Schutzrecht, die Gemeinschaftsmarke (GM) – heute „Unionsmarke“ (UM) –, zu verwalten.

Im Laufe von zweieinhalb Jahrzehnten hat das EUIPO maßgeblich zur Modernisierung des Umfelds für geistiges Eigentum in der EU beigetragen. Es hat mit seinen Partnerämtern für geistiges Eigentum in der EU an gemeinsamen Projekten gearbeitet, die allesamt einem zentralen Ziel dienten – allen Nutzern des Systems für Unionsmarken und Gemeinschaftsgeschmacksmuster zugutezukommen, und das unabhängig davon, wo sie sich befinden und wie sie Schutz beantragen.

Über die Europäische Beobachtungsstelle für Verletzungen von Rechten des geistigen Eigentums ist das EUIPO unablässig bemüht, faktengestützte Informationen über die Bedeutung geistigen Eigentums für politische Entscheidungsträger und Bürger gleichermaßen bereitzustellen.
 

Das EUIPO ist dem Netzwerk der EU-Agenturen angeschlossen. Agenturen sind spezialisierte, nach dem EU-Recht geschaffene Einrichtungen, die eine Vielzahl von Aufgaben wahrnehmen und in der gesamten Europäischen Union zu finden sind. Das EUIPO hat seinen Sitz seit seiner Gründung in Alicante, und einer Studie der Handelskammer der Stadt zufolge hat es seit 1996 in der Region und der gesamten Provinz wirtschaftliche Auswirkungen gehabt, die sich auf mehr als 6 Mrd. EUR beziffern.

EU-Netzwerk

 

Die Entwicklung des Amtes ist weitgehend durch sein Bekenntnis zum digitalen Wandel geprägt. Die Einreichung von Marken- und Geschmacksmusteranmeldungen über das Internet war der erste Schritt auf diesem Weg; seitdem hat das EUIPO für ein umfassendes Online-Nutzererlebnis gesorgt, sodass nahezu jede Interaktion mit dem Amt elektronisch erfolgen kann.

Hinzu kommt, dass der Rechtsreformprozess in der letzten Zeit das Markensystem in der EU modernisiert hat, sodass es für das digitale Zeitalter gerüstet ist.

Heute ist das EUIPO eine zentrale Stütze für den Binnenmarkt der EU, ganz im Sinne seiner Gründerväter. Es ist eine EU-Agentur mit einer wirklich globalen Reichweite, die Innovation und Kreativität unionsweit schützt und an der Stärkung des geistigen Eigentums auf europäischer und internationaler Ebene mitwirkt.
 


Feierliche Begehung von #EUIPO25

    


Das EUIPO damals und heute – Zeitstrahl

1994 – 1998 Die Anfänge

Das EUIPO, damals unter dem Namen Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (HABM) bekannt, war eine von sechs im Rahmen des Vertrags über die Europäische Union (Vertrag von Maastricht) 1993 errichteten Agenturen. Zu den Aufgaben der neuen, administrativ und finanziell unabhängigen Agentur gehörte es auch, ein neues EU-weites Recht des geistigen Eigentums, die Unionsmarke (damals als „Gemeinschaftsmarke“ bekannt), zu verwalten.

Spanien wurde zum Gastland für das EUIPO auserkoren und die Küstenstadt Alicante als Sitz ausgewählt.

Im September 1994 öffnete das EUIPO erstmals in einem angemieteten Büro im Stadtzentrum von Alicante seine Pforten.

Zu diesem Zeitpunkt war beim Amt gerade einmal eine Handvoll Mitarbeiter beschäftigt und seine Tätigkeiten waren darauf ausgerichtet, vor dem erstmöglichen Datum für die Einreichung der neuen einheitlichen Marke am 1. April 1996 die erforderliche administrative Infrastruktur zu schaffen.

Es war bereits beschlossen worden, dass GM-Anmelder ihre Anmeldung in allen EU-Amtssprachen (zum damaligen Zeitpunkt waren es 11) einreichen konnten, wobei das Amt fünf Arbeitssprachen hatte: Englisch, Französisch, Deutsch, Spanisch und Italienisch.

Das Amt fing bei Null an. Alles – von Computern bis hin zu Stühlen – musste beschafft, eingekauft und vor dem so wichtigen ersten Einreichungsdatum fertiggestellt werden.

Bild: Der erste Sitz des EUIPO in der Avenida Aguilera im Stadtzentrum von Alicante

 

1996: Eingang der ersten GM-Anmeldung

Im April 1996 trugen die intensiven Bemühungen zum Aufbau des Amtes endlich Früchte. Die ersten Gemeinschaftsmarken wurden angemeldet, und zwar in einem Umfang, der sogar die optimistischsten Prognosen übertraf.

Allein im ersten Monat gingen nahezu 22 000 Markenanmeldungen beim Amt ein.

Ursprünglich waren 15 000 für das erste volle Geschäftsjahr prognostiziert worden.

Tatsächlich hatte das Amt in den ersten Tagen nach Aufnahme seiner Tätigkeit mehr Markenanmeldungen erhalten, als für die ersten achtzehn Monate prognostiziert worden war.

Bis Ende 1996 waren 46 700 Markenanmeldungen eingegangen. Dies bestätigte nicht nur den Erfolg des neuen EU-Markensystems als ein wertvolles Instrument für Unternehmen innerhalb und außerhalb der Union, sondern es bedeutete auch, dass die Einnahmen des Amtes, das es aus den Gebühren erwirtschaftete, seine Ausgaben überstiegen und dass sich die neue Agentur finanziell jetzt gänzlich selbst trug.

Bild: Prüfung von Markenanmeldungen in den Anfängen des EUIPO

 

1996-1999: das Amt schlägt eine schnellere Gangart ein

Das neue Amt hatte gemäß der Markenverordnung eine Reihe genau festgelegter Aufgaben wahrzunehmen. Dazu gehörten: Einrichtung einer Widerspruchsabteilung, einer Nichtigkeitsabteilung und der Beschwerdekammern. Bis Ende 1996 beispielsweise waren bei den mit lediglich sechs Mitgliedern besetzten Beschwerdekammern bereits 20 Beschwerden eingegangen.

Das Amt konnte als Amt für geistiges Eigentum mit globaler Reichweite seine Position zunehmend festigen und bestätigte damit die Vision seiner Gründerväter, indem es sowohl zu einem Motor als auch einem Abbild des EU-Binnenmarktes wurde.

Der gewaltige Umfang der eingehenden Anmeldungen bedeutete, dass sich das Amt rasch vergrößern musste. Die angemieteten Büroräume erwiesen sich schnell als ungeeignet und man musste sich nach einem neuen Sitz umsehen.

Die Bauarbeiten am neuen Hauptsitz des EUIPO in Agua Amarga, einem Außenbezirk von Alicante, beginnen.

Mit Unterstützung der spanischen Regierung und der lokalen und regionalen politischen Strukturen wurde der Standort für den neuen Sitz gefunden und erworben. Die Belegschaft des Amtes war mit dem Anmeldeaufkommen, das höher als erwartet war, gewachsen, und die sich daraus ergebende erheblich höhere Arbeitsbelastung bedeutete, dass mehr Experten für den Bereich geistiges Eigentum Platz finden mussten.

Dieser Standort, der etwas abseits der Straße gelegen ist, die die Stadt mit dem Flughafen verbindet, und mit dem ÖPNV gut an das Stadtzentrum gut angebunden ist, ist bis heute der Sitz des EUIPO.

 

Bild: Luftaufnahme vom Hauptsitz des EUIPO nach der Hälfte der ursprünglichen Baumaßnahmen

 

1999-2011 Der Start

Nach Bezug des neuen Sitzes am Rande des Stadtzentrums von Alicante legte das Amt eine schnellere Gangart ein. Die elektronische Anmeldung von Marken wurde verbessert und ausgebaut, während man zugleich im Amt voll mit der Umsetzung des Rahmens für die ersten Gemeinschaftsgeschmacksmusteranmeldungen beschäftigt war.

Das eingetragene Gemeinschaftsgeschmacksmuster wurde zum zweiten vom Amt verwalteten einheitlichen Recht des geistigen Eigentums. Wie auch die Unionsmarke sollte es Schutz in jedem EU-Mitgliedstaat bieten und seinen Schutzumfang im Zuge der EU-Erweiterung ebenfalls ausdehnen. Es entwickelte sich schnell zu einer weiteren Erfolgsgeschichte für das System des geistigen Eigentums der EU.

2003 nahm das Amt erstmals Anmeldungen für eingetragene Gemeinschaftsgeschmacksmuster an. Es hatte Jahre gedauert, bis der Traum von einem einheitlichen Geschmacksmusterrecht für die EU wahr geworden war, doch wie auch die Unionsmarke war auch dieses von Anfang an ein Erfolg.

Die GGM, die als flexibles, inklusives Recht des geistigen Eigentums konzipiert und für die unterschiedlichsten Nutzer gedacht war – von multinationalen Konzernen bis zu einzelnen Entwerfern –, ist für die Wirtschaft ein leistungsstarkes Werkzeug.

Bild: Geschmacksmuster Nummer 000000013-0001, eingetragen am 1. April 2003, das allererste eingetragene Gemeinschaftsgeschmacksmuster überhaupt.

 

Zeitgleich musste ein gewaltiges Pensum bewältigt werden, um sich auf die Riesen-Beitrittsrunde von 2004 vorzubereiten, als sich die EU-Familie schlagartig um 10 neue Mitglieder erweiterte. Diese Arbeit sollte sich ein paar Jahre später mit dem EU-Beitritt von Rumänien und Bulgarien wiederholen.

Zehn neue Mitgliedstaaten – dies bedeutete zehn neue Sprachen, in denen Marken- und Geschmacksmusteranmeldungen verwaltet werden mussten, plus eine Ausweitung der Kooperationsmaßnahmen und eine Erweiterung der EU-weiten Netzwerke des Amtes.

Die Vorbereitungen waren intensiv, doch letztendlich wurde der Schutzumfang der Unionsmarke und des eingetragenen Geschmacksmusters auf Nutzer in der gesamten Union ausgeweitet.

 

Bild: Erstes Verbindungstreffen mit den Mitgliedstaaten nach dem Beitritt 2004 mit Vertretern aus den neuen Mitgliedstaaten.

 

All dies spielte sich vor dem Hintergrund eines stetig steigenden Anmeldeaufkommens, einer verstärkten internationalen Zusammenarbeit und einer Intensivierung der Zusammenarbeit mit den nationalen und regionalen Ämtern für geistiges Eigentum in der EU zu den verschiedensten Themen von gemeinsamem Interesse ab.

Das Amt hatte aber auch den Anspruch, offene, zugängliche Datenbanken anzubieten. TMview und TMclass wurden in den letzten Jahren vor der Jahrtausendwende entwickelt und freigegeben, und die nationalen und regionalen Ämter in der EU schlossen sich nach und nach an.

Auf einer bahnbrechenden Sitzung des Verwaltungsrats im Jahr 2008 wurde ein Projekt angeschoben, das den ersten Teil des nächsten Jahrzehnts in vielfacher Hinsicht für das Amt prägen würde – der Kooperationsfonds.

 

2012 – heute: Expansion und Wachstum

Das zweite Jahrzehnt des neuen Jahrhunderts läutete für das Amt eine Vielzahl von Veränderungen ein. Die Zusammenarbeit mit nationalen und regionalen Ämtern für geistiges Eigentum in der EU wurde so eng wie nie zuvor, während zugleich die internationale Zusammenarbeit erheblich intensiver wurde. Es wurden neue Instrumente und elektronische Dienstleistungen entwickelt, mit denen den Nutzern eine umfassende elektronische Nutzererfahrung rund um Marken und Geschmacksmustern angeboten wurde. All diese Bemühungen stützten sich auf den allerersten Strategieplan des Amtes überhaupt – seinen Fahrplan für die Zukunft.

Die Übertragung der Europäischen Beobachtungsstelle für Verletzungen von Rechten des geistigen Eigentums läutete ein neues Zeitalter für das Amt ein. Die Beobachtungsstelle, die ihrer eigenen Verordnung zufolge mit vielfältigen Aufgaben betraut war, war ein neues Unterfangen im Bereich geistiges Eigentum auf europäischer Ebene, und mit ihrem Übergang in die Zuständigkeit des Amtes erweiterte sich dessen Aufgabenspektrum um Themen in Verbindung mit Rechtsverletzungen wie zum Beispiel die Zusammenarbeit mit Stellen, die mit der Durchsetzung befasst sind, die Entwicklung von spezialisierten Instrumenten, evidenzbasierte Forschung und die Sensibilisierung für geistiges Eigentum.

Die Beobachtungsstelle wurde im April 2009 als Teil der Generaldirektion Binnenmarkt und Dienstleistungen der Kommission unter dem Namen Europäische Beobachtungsstelle für Marken- und Produktpiraterie ins Leben gerufen. Im Rahmen einer im April 2011 unterzeichneten Vereinbarung begann das EUIPO als wichtigste EU-Einrichtung mit ausschließlicher Zuständigkeit für Angelegenheiten im Bereich des geistigen Eigentums eine enge Zusammenarbeit mit der Beobachtungsstelle.

Auf einen Vorschlag der Kommission, der vom Europäischen Parlament und vom Rat unterstützt wurde, ging die Beobachtungsstelle am 5. Juni 2012 vollständig in die Zuständigkeit des EUIPO über.

Bild: 27. September 2012, die erste Plenarsitzung der Europäischen Beobachtungsstelle für Verletzungen von Rechten des geistigen Eigentums beginnt in Alicante.

 

Mit der Verordnung zur Übertragung der Beobachtungsstelle an das EUIPO wurde die Einrichtung in Europäische Beobachtungsstelle für Verletzungen von Rechten des geistigen Eigentums umbenannt. Nach der Verordnung muss die Beobachtungsstelle aus Haushaltsmitteln des Amtes finanziert werden.

Der Kooperationsfonds, das größte Projekt, das vom Amt jemals in die Wege geleitet wurde, nahm 2012 volle Fahrt auf. Es wurde ein Paket anspruchsvoller Instrumente und Dienstleistungen ausgearbeitet, die für und vor allem gemeinsam mit nationalen und regionalen Ämtern für geistiges Eigentum und Nutzern entwickelt wurden. Am Ende der fünfjährigen Laufzeit des Kooperationsfonds hatte sich die IP-Landschaft in der EU von Grund auf gewandelt, und erstmals war es möglich, in jedem Mitgliedstaat eine Anmeldung elektronisch einzureichen. Das Vermächtnis des Fonds im weiteren Sinne – ein dichtes Geflecht kollaborativer Praktiken und gemeinsamen Arbeitens, das die gesamte Union umspannt – ist jetzt fest in der DNA des Amtes verankert.

Mit einer erfolgreichen Einführung eines umfassenden Pakets von Instrumenten und elektronischen Dienstleistungen in der gesamten EU war der Kooperationsfonds mehr als nur ein Projekt.

Er war eine gewaltige gemeinschaftliche Leistung, die das gesamte Netzwerk der Europäischen Union im Bereich des geistigen Eigentums umfasste, die Ämter für geistiges Eigentum modernisierte und für die Nutzer mit echten Verbesserungen verbunden war. In seiner Hochphase arbeiteten über 300 Menschen in der gesamten EU an diesem Paket von Projekten, die unter dem breiten Schirm des Fonds durchgeführt wurden.

 

Bild: die Mitglieder des Kooperationsfonds beim EUIPO, November 2012

 

Im Jahr 2015 wurde dann schließlich das lang ersehnte Markenreformpaket veröffentlicht, das am 23. März 2016 in Kraft treten sollte. Eine Änderung des Namens des Amtes stand an – das Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt wurde zum Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum. Das EUIPO musste gewaltige Änderungen in seiner Arbeit bewältigen – eine neue Gebührenstruktur, neue Praktiken und eine neue Identität. Am 1. Oktober 2017 stand gemäß den Rechtsvorschriften bereits eine zweite Welle von Veränderungen an, die das EU-Markensystem zum Vorteil aller Nutzer weiter modernisieren sollte.

Der neuen Verordnung zufolge wurde der Name des Amtes auf die Terminologie des Vertrags von Lissabon abgestimmt.

Es war ein neuer Name für ein neues Zeitalter, der den ausgeweiteten Befugnissen des Amtes und seiner Rolle innerhalb des Systems des geistigen Eigentums der EU Rechnung trug. Auch der Name der Gemeinschaftsmarke wurde geändert – sie wurde zur Unionsmarke.

 

Bild: das Schild mit dem neuen Namen des Amtes wurde am 22. März 2016 angebracht.

Die physische Verwandlung des Amtes ist einer der eindrucksvollsten Aspekte seiner Entwicklung der letzten 25 Jahre. Von einem gemieteten Büro im Zentrum von Alicante zu einem eigens zu diesem Zweck errichteten Campus lässt sich an dieser Entwicklung das Bekenntnis des Amtes zu Nachhaltigkeit und zu seinem lokalen Standort in der Region ablesen.

 

Mit der 2018 fertiggestellten Erweiterung seines Campus ist der Sitz des EUIPO nun wahrlich nachhaltig.

Solarpaneele und Windkrafträder liefern Strom, Regenwasser wird wiederaufbereitet, und der Energieverbrauch konnte deutlich gesenkt werden.

 

Bild: Luftaufnahme des EUIPO-Campus mit Solarpaneelen und Windkrafträdern auf dem Dach des Hauptgebäudes.

 

Die letzten 25 Jahre haben gewaltige technologische Veränderungen im Umfeld für geistiges Eigentum in der EU mit sich gebracht. Zum Zeitpunkt der Gründung des EUIPO hätten sich nur wenige die digitale Zukunft vorstellen können, die die Ämter für geistiges Eigentum, ihre Nutzer und der Markt erwartete. Die EU selbst hat seit 1994 drei Erweiterungsrunden erlebt, und mit jeder Runde hat sich der Schutzumfang sowohl der UM als auch der GGM vergrößert. Und in einer zunehmend globalisierten Welt wird die internationale Zusammenarbeit immer wichtiger. Hier arbeitet das EUIPO mit der Europäischen Kommission, mit Drittländern und -regionen und mit internationalen Nutzern zusammen, um das System des geistigen Eigentums weltweit zu fördern.

Das erste Vierteljahrhundert des EUIPO war ereignisreich. Es bleibt abzuwarten, welche Herausforderungen die nächsten 25 Jahre mit sich bringen werden.

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