Zur Startseite gehen
EUIPO
Schützen Sie Ihre Marken und Geschmacksmuster in der Europäischen Union

Schützen Sie Ihr geistiges Eigentum in der Europäischen Union.

Banküberweisungen

Die meisten Banken wickeln ihre Auslandszahlungen über eine Korrespondenzbank ab und übermitteln dabei nicht immer alle erforderlichen Angaben an diese Korrespondenzbank. Erteilen Sie daher bitte Ihrer Bank die klare Anweisung, diese Daten bei der Überweisung zu übermitteln.

Erkundigen Sie sich bei Ihrer Bank, ob sie selbst oder eine von ihr beauftragte Korrespondenzbank eine Überweisungsgebühr berechnet. Sollte dies der Fall sein, stellen Sie sicher, dass der gesamte Betrag vollständig auf unser Konto überwiesen wird. Wir haben unsere Banken angewiesen, keine Gebühren zu berechnen.

Wir bitten Sie um pünktliche Zahlung. Die Eintragungsgebühr und die Bekanntmachungsgebühr müssen zusammen bei Einreichung der Anmeldung entrichtet werden. Enthält die Anmeldung einen Antrag auf Aufschiebung, wird die Bekanntmachungsgebühr durch die Aufschiebungsgebühr ersetzt. Nehmen Sie Ihre Zahlung bitte früh genug vor, sodass sie pünktlich eintrifft. Das EUIPO versendet keine gesonderte Zahlungsaufforderung.

Weitere Erläuterungen finden Sie in den EUIPO-Zahlungshinweisen zur Banküberweisung.

+34 965 131 344
This site uses cookies to offer you a better browsing experience, including for anonymized analytics. Find out more on how we use Cookies.