Verlängerungen
Eine Unionsmarke (UM) ist zehn Jahre gültig. Sie kann beliebig oft verlängert werden, jeweils um zehn Jahre. Ein eingetragenes Gemeinschaftsgeschmacksmuster (GGM) ist fünf Jahre gültig. Es kann jeweils um fünf Jahre bis zu einer Gesamtlaufzeit von 25 Jahren verlängert werden. Der Antrag auf Verlängerung kann unter Verwendung des EUIPO-Online-Antragsformulars gestellt werden.
Weitere Informationen finden Sie in unseren Richtlinien zu Marken und zu Geschmacksmustern.
- Verlängerung einer Unionsmarke
Verlängerungsverfahren
Antragsfrist Sechs Monate vor Ablauf der Eintragung unterrichtet das EUIPO den Inhaber, seinen Vertreter oder den/die im Register eingetragenen Inhaber von Rechten schriftlich davon, dass die Eintragung zur Verlängerung ansteht. Entrichtung der Gebühren Innerhalb eines Zeitraums von sechs Monaten vor dem Ablaufdatum der Eintragung können ein Antrag auf Verlängerung eingereicht und die Verlängerungsgebühr entrichtet werden. Der Antrag und die Gebühr müssen jedoch spätestens zum Ablaufdatum der Marke eingereicht bzw. entrichtet werden. Eine zusätzliche sechsmonatige Nachfrist für die Verlängerung beginnt am Tag nach dem Ablaufdatum. Während dieses Zeitraums wird eine zusätzliche Gebühr von 25 % erhoben. Verspätete Verlängerung Wurde innerhalb der Frist kein Antrag eingereicht, ist eine verspätete Verlängerung innerhalb eines zusätzlichen Zeitraums von sechs Monaten dennoch möglich. Innerhalb dieser Nachfrist, die am Tag nach dem Fristablaufdatum beginnt, müssen der verspätete Antrag auf Verlängerung eingereicht und die Verlängerungsgebühr zuzüglich eines Aufschlags von 25 % entrichtet werden. Kein Verlängerungsantrag eingereicht Wenn kein Antrag auf Verlängerung gestellt oder erst nach Ablauf der Nachfrist eingereicht wurde, wird das EUIPO dem Inhaber der Unionsmarke (UM) schriftlich mitteilen, dass die UM gelöscht und aus dem Register gestrichen wurde. Zudem wird im Blatt für Unionsmarken eine entsprechende Mitteilung veröffentlicht. Umwandlung oder Verlängerung?
Wenn Sie sich entschließen, Ihre UM nicht zu verlängern, Sie aber Ihre Rechte in bestimmten Mitgliedstaaten behalten möchten, können Sie einen Antrag auf Umwandlung stellen. Dieser Antrag muss innerhalb von drei Monaten nach Ablauf der Nachfrist für die Verlängerung eingereicht werden.Wie erfolgt die Verlängerung?
Ein Antrag auf Verlängerung kann online unter Verwendung des Verlängerungsantragsformulars eingereicht werden. Die Gebühren werden während des Verfahrens automatisch berechnet.Das EUIPO wird dem Inhaber der UM oder seinem Vertreter einige Tage nach dem eigentlichen Ablaufdatum der UM eine offizielle schriftliche Bestätigung der Verlängerung übermitteln. Die Verlängerung wird am Tag nach dem Ablauf der bestehenden Eintragung wirksam. Das UM-Register wird aktualisiert und im Blatt für Unionsmarken wird eine entsprechende Mitteilung veröffentlicht.
Teilweise Verlängerung einer Unionsmarke
Sie können die UM insgesamt oder nur teilweise (durch Ausnehmen einiger Klassen) verlängern.Kosten
Gebühren sind in Euro zu entrichten. Hier können Sie die Gebühren für Marken und Geschmacksmuster einsehen.Wenn eine Unionsmarke nicht verlängert wird
Wird eine UM nicht verlängert, so wird sie etwa zwei Wochen nach Ablauf der Nachfrist als abgelaufen gekennzeichnet. Die Löschung wird jedoch am Tag nach dem Ablauf der UM wirksam. Das EUIPO wird den Inhaber der UM schriftlich unterrichten und die UM wird aus dem Register gelöscht. - Verlängerung eines eingetragenen Gemeinschaftsgeschmacksmusters
Verlängerungsverfahren
Antragsfrist Sechs Monate vor Ablauf der Eintragung unterrichtet das EUIPO den Inhaber, seinen Vertreter oder den/die im Register eingetragenen Inhaber von Rechten schriftlich davon, dass die Eintragung zur Verlängerung ansteht. Entrichtung der Gebühren Innerhalb eines Zeitraums von sechs Monaten vor dem Ablaufdatum sollten ein Antrag auf Verlängerung eingereicht und die Verlängerungsgebühr entrichtet werden. Der Antrag und die Gebühr müssen jedoch spätestens am letzten Tag des Monats, in dem die Schutzdauer endet, eingereicht bzw. entrichtet werden. Verspätete Verlängerung Wurde innerhalb der Frist kein Antrag eingereicht, ist eine verspätete Verlängerung innerhalb eines zusätzlichen Zeitraums von sechs Monaten dennoch möglich. Innerhalb dieser Nachfrist, die am Tag nach dem letzten Tag des Monats, in dem das Gemeinschaftsgeschmacksmuster (GGM) zur Verlängerung anstand, beginnt, müssen der verspätete Antrag auf Verlängerung eingereicht und die Verlängerungsgebühr zuzüglich eines Aufschlags von 25 % entrichtet werden. Kein Verlängerungsantrag eingereicht Wenn kein Antrag auf Verlängerung gestellt oder erst nach Ablauf der Nachfrist eingereicht wurde, wird das EUIPO dem Inhaber des GGM schriftlich mitteilen, dass das GGM gelöscht und aus dem Register gestrichen wurde. Zudem wird im Blatt für Gemeinschaftsgeschmacksmuster eine entsprechende Mitteilung veröffentlicht. Wie erfolgt die Verlängerung?
Ein Antrag auf Verlängerung kann online unter Verwendung des Verlängerungsantragsformulars eingereicht werden. Die Gebühren werden während des Verfahrens automatisch berechnet.Das EUIPO wird dem Inhaber des GGM oder seinem Vertreter einige Tage nach dem eigentlichen Ablaufdatum des GGM eine offizielle schriftliche Bestätigung der Verlängerung übermitteln. Die Verlängerung wird am Tag nach dem Ablauf der bestehenden Eintragung wirksam. Das GGM-Register wird aktualisiert und im Blatt für Gemeinschaftsgeschmacksmuster wird eine entsprechende Mitteilung veröffentlicht.
Kosten
Gebühren sind in Euro zu entrichten. Hier können Sie die Gebühren für Marken und Geschmacksmuster einsehen.