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EUIPO
Schützen Sie Ihre Marken und Geschmacksmuster in der Europäischen Union

Schützen Sie Ihr geistiges Eigentum in der Europäischen Union.

Das erweiterte Formular

Das erweiterte Anmeldeformular ist für komplexere Anmeldungen gedacht. Dieses Formular ist in folgenden Fällen zu verwenden: bei Einreichung einer eigenen Erzeugnisangabe, bei Verwendung eines bestehenden Geschmacksmusters als Vorlage für Ihre Anmeldung, bei Inanspruchnahme einer Priorität, für die die entsprechenden Belege nicht vorliegen, oder bei Zahlung per Banküberweisung. Um ein Gemeinschaftsgeschmacksmuster anmelden zu können, müssen Sie als Nutzer registriert sein. Wenn Sie noch nicht registriert sind, müssen Sie ein Benutzerkonto anlegen.

Rufen Sie das erweiterte Anmeldeformular auf der Website über einen der folgenden Pfade auf:

  1. „Geschmacksmuster" > „Schnelle und einfache Anmeldung" > „Online-Anmeldung". Wählen Sie anschließend die Anmeldungsart „Erweitertes Formular" und klicken Sie auf die blaue Schaltfläche „Anmeldung starten".
  2. „Geschmacksmuster" > „Der Weg zur Eintragung" > „Jetzt anmelden". Wählen Sie anschließend das Anmeldungsverfahren „Erweitertes Formular" und klicken Sie auf die blaue Schaltfläche „Anmeldung starten".
  3. „Home" > „Online-Dienste" > „Ein Geschmacksmuster anmelden — Erweitertes Formular", und klicken Sie auf die blaue Schaltfläche „Anmeldung starten".

GGM-Anmeldungen für Personen aus Nicht-EU-Staaten
Sie können ein GGM auch anmelden, wenn Sie keinen Wohnsitz in der EU haben. In diesem Fall müssen Sie jedoch einen Vertreter benennen.

Informationen über das Verfahren zur Prüfung von Geschmacksmusteranmeldungen entnehmen Sie bitte unseren Richtlinien.

 

Beginnen Sie mit Ihrer Anmeldung.

  • Aktenzeichen des Anmelders

    Ihr Aktenzeichen sollte aus bis zu 30 alphanumerischen Zeichen bestehen; dabei sind lateinische Buchstaben (a-z, A-Z), die Zahlen 0-9 und Symbole zu verwenden. Bitte verwenden Sie keine Leerzeichen.

    Bei eventuellen künftigen Rückfragen in Bezug auf Ihr Geschmacksmuster geben Sie bitte die vom Amt zugewiesene GGM-Anmeldenummer an.

  • Angaben aus einer bestehenden GGM-Anmeldung als Vorlage verwenden

    Geben Sie die Identifikationsnummer des früheren Geschmacksmusters teilweise oder vollständig ein. Es wird eine Liste von bestehenden Geschmacksmustern angezeigt. Wählen Sie das gewünschte GGM aus, und klicken Sie auf „Importieren". Wenn Sie die Möglichkeit wählen, ein Geschmacksmuster als Vorlage zum Import zu verwenden, verkürzt sich der Anmeldevorgang, da bestimmte Angaben übernommen werden. Anschließend können Sie die Einträge in den verschiedenen Feldern entsprechend Ihrem neuen GGM abändern.

  • Angaben zu dem (den) Vertreter(n)

    Es gibt zwei verschiedene Möglichkeiten, einen Vertreter hinzuzufügen:

    Einen bestehenden Vertreter hinzufügen
    Geben Sie den Namen des Vertreters ein. Es wird eine Liste bestehender Vertreter angezeigt. Wählen Sie den gewünschten Vertreter aus, und klicken Sie auf „Importieren". Die Angaben zu dem Vertreter werden angezeigt. Klicken Sie auf „Hinzufügen", um fortzufahren.

    Einen neuen Vertreter hinzufügen

    1. Klicken Sie auf die Schaltfläche „Neu erstellen" und tragen Sie die Angaben manuell ein.
    2. Wählen Sie die Art des Vertreters aus dem Dropdown-Menü aus.
    3. Füllen Sie das restliche Formular aus (Pflichtfelder sind durch ein Sternchen (*) gekennzeichnet).
    4. Klicken Sie auf „Hinzufügen", um fortzufahren.

    Wenn Sie „Angestelltenvertreter" wählen, wird das Kontrollkästchen „Wirtschaftliche Verbindungen" angezeigt. Wenn Sie dieses Kontrollkästchen aktivieren, müssen Sie in zwei zusätzlichen Feldern Angaben machen: In dem einen müssen Sie die Art Ihrer wirtschaftlichen Verbindungen mit dem Anmelder angeben (z. B. Angestellter oder Geschäftspartner), in dem anderen den Namen Ihres Arbeitgebers. Angestellte, die im Namen von natürlichen oder juristischen Personen handeln, müssen eine unterzeichnete Vollmacht zu den Akten einreichen.

  • Angaben zum Anmelder

    Es gibt zwei verschiedene Möglichkeiten, einen Anmelder hinzuzufügen:

    Einen bestehenden Anmelder hinzufügen
    Geben Sie den Namen des Anmelders ein. Es wird eine Liste bestehender Anmelder angezeigt. Wählen Sie den gewünschten Anmelder aus, und klicken Sie auf „Importieren". Die Angaben zum Anmelder werden angezeigt. Klicken Sie auf „Hinzufügen", um fortzufahren.

    Einen neuen Anmelder hinzufügen

    1. Klicken Sie auf die Schaltfläche „Neu erstellen" und tragen Sie die Angaben manuell ein.
    2. Wählen Sie die Art des Anmelders aus dem Dropdown-Menü aus.
    3. Füllen Sie das restliche Formular aus (Pflichtfelder sind durch ein Sternchen (*) gekennzeichnet).
    4. Klicken Sie auf „Hinzufügen", um fortzufahren.
  • Sprachen

    Erste Sprache
    Wählen Sie aus der Drop-down-Liste die Sprache aus, die Sie für Ihre Anmeldung verwenden möchten (erste Sprache). Jede der 23 Amtssprachen der EU ist zulässig.

    Zweite Sprache
    Sie müssen eine zweite Sprache aus den 5 Arbeitssprachen des HABM (DE, EN, ES, FR, IT) wählen. Die zweite Sprache muss sich von der ersten gewählten Sprache unterscheiden. Beachten Sie bitte, dass Ihr Geschmacksmuster in dieser zweiten Sprache anfechtbar sein könnte.

    Wenn Sie amtliche Mitteilungen in Ihrer zweiten Sprache erhalten möchten, wählen Sie das entsprechende Kontrollkästchen aus.

 

Eine Wiedergabe Ihres Geschmacksmusters hinzufügen

  • Angaben zu dem (den) Geschmacksmuster(n)

    Sie können Ansichten Ihres Geschmacksmusters auf zweierlei Weise hinzufügen:

    • als Bilder (JPEG-Format),
    • als dynamische dreidimensionale Ansicht und aus der 3D-Ansicht gewonnene statische Ansichten.

    Bilder
    Zum Hochladen von Bildern Ihres Geschmacksmusters nutzen Sie die Drag-and-Drop-Funktion oder durchsuchen Sie Ihren Computer nach den entsprechenden Dateien. Sie können bis zu sieben geschützte und bis zu drei ungeschützte Bilder hochladen.

    Ungeschützte Ansichten können erst dann hochgeladen werden, wenn Sie sieben geschützte Ansichten hochgeladen haben.

    Vorgaben für Ansichten:

    • 2 MB pro Bild;
    • JPEG-Format;
    • RGB, CMYK (wird in RGB konvertiert, mit möglichen Auswirkungen auf die Farben), Graustufen, SW oder Farbmodelle. Um eine automatische Konvertierung der Farben zu vermeiden und die Farbtreue auf dem Bildschirm zu wahren, wird empfohlen, Bilder in RGB anstatt in CMYK zu verwenden. Das Hochladen von dynamischen 3D-Ansichten UND anderer statischer Ansichten ist eingeschränkt,
    • Auflösung: mindestens 72 DPI, maximal 300 DPI;
    • maximale Bildgröße: 5 000 x 5 000 Pixel;
    • progressive JPEG-Bilder werden in Baseline-Bilder konvertiert.

    Vorgaben für Anhänge (für Prioritätsansprüche, Ausstellungsprioritäten, allgemeine Vollmachten für angestellte Vertreter):

    • PDF,
    • JPEG.

    Genaue Beschreibung
    Die Ansicht muss auf einem neutralen Hintergrund dargestellt werden; sie muss von einer Qualität sein, die alle Einzelheiten, für die Schutz beansprucht wird, klar erkennen lässt und die Verkleinerung oder Vergrößerung auf ein Format zulässt, das für die Eintragung in das Register und die unmittelbare Bekanntmachung im Blatt für Gemeinschaftsgeschmacksmuster geeignet ist.

    Die Wiedergabe des Geschmacksmusters darf keinen erläuternden Text und keine erläuternden Bezeichnungen oder Symbole enthalten und nicht nummeriert sein.

    Sich wiederholende Flächenmuster: Wird die Eintragung eines Geschmacksmusters beantragt, das aus einem sich wiederholenden Flächenmuster besteht, so muss die Wiedergabe das vollständige Muster und einen hinreichend großen Teil der Fläche mit dem sich wiederholenden Muster zeigen.

    Schrifttypen: Wird die Eintragung eines Geschmacksmusters beantragt, das aus einer Schrifttype besteht, so muss die Wiedergabe des Geschmacksmusters alle Buchstaben des Alphabets (gegebenenfalls in Groß- und Kleinschreibung) umfassen, ferner alle arabischen Ziffern sowie einen fünfzeiligen Text in dieser Schrifttype, jeweils in Schriftgröße 16.

    Bitte beachten Sie diese Beschreibung genau. Die Praxis hat gezeigt, dass die Nichteinhaltung dieser Anforderungen einer der häufigsten Gründe für eine Beanstandung des Amtes ist, was zwangsläufig mit einem zusätzlichen Arbeitsaufwand und einem erheblichen Zeitverlust für die Nutzer verbunden ist.

    Verwendung anderer Elemente, die zur Identifizierung eines Geschmacksmusters beitragen
    Die Wiedergabe eines Geschmacksmusters sollte sich auf die Merkmale beschränken, für die Schutz beansprucht wird. Die Wiedergaben können jedoch andere Elemente umfassen, die zur Identifizierung eines Geschmacksmusters beitragen, für das Schutz beantragt wird. Es liegt in der Verantwortung des Anmelders, z. B. gepunktete Linien und Abgrenzungen derart zu verwenden, dass deutlich wird, für welche Merkmale Schutz beansprucht wird.

    Wenn Sie einen bestimmten Teil des Geschmacksmusters hervorheben möchten, um entweder anzuzeigen, dass Sie nur diesen spezifischen Teil beanspruchen oder dass Sie ihn ausdrücklich nicht beanspruchen, können Sie folgendermaßen vorgehen:

    • gestrichelte Linien zur Bezeichnung von Elementen, für die kein Schutz beansprucht wird;

    • Abgrenzungen zur Umrandung von Merkmalen des Geschmacksmusters, für die Schutz beansprucht wird;

    • Farbschattierungen und unscharfe Bereiche, um mehrere Merkmale vom Schutz auszunehmen;

    • Bruchlinien, um anzuzeigen, dass die genaue Länge des Geschmacksmusters nicht beansprucht wird.

    In den Ansichten der Geschmacksmuster dürfen keine erläuternden Text- oder Wortelemente oder zusätzliche Symbole verwendet werden.

    Welche Hauptvorteile bieten ungeschützte Bilder?

    • Sie gelten als mit dem Anmeldeformular eingereicht und können daher Teil eines Prioritätsanspruchs einer zukünftigen Anmeldung bilden.
    • Sie können zur Erläuterung des Geschmacksmusters dienen, was dem Prüfer die Beurteilung der geschützten Bilder erleichtern kann.
    • Der Anmelder kann die Bilder nach dem Hochladen überprüfen und danach eine ungeschützte Ansicht in eine geschützte umwandeln und umgekehrt.

    Hinweis: Ungeschützte Ansichten können in eSearch nur von den Inhabern von Geschmacksmustern abgerufen werden.

    Dynamische dreidimensionale Ansichten (dynamische 3D-Ansichten)
    Das E-Filing-System für GGM akzeptiert jetzt eine neue Wiedergabeart zur Erstellung von Ansichten in der Anmeldung: dynamische 3D-Ansichten. Wenn Sie eine dynamische 3D-Ansicht von Ihrem Computer im OBJ-, STL- oder X3D-Format hochladen, können Sie statische Ansichten von geschützten oder ungeschützten Geschmacksmusterbildern erstellen.

    Dynamische 3D-Ansichten simulieren 3D-Perspektiven in 2D (am Bildschirm), indem die Ansicht zum Anzeigen der verschiedenen Perspektiven – durch Verschieben oder durch Heran- und Herauszoomen – manipuliert werden kann. Eventuelle aus der 3D-Ansicht gewonnene Ansichten lassen sich dagegen nicht manipulieren (statische Ansichten). Diese werden dem Formular als Ansicht zum entsprechenden Geschmacksmuster hinzugefügt.

    Zum Hochladen von 3D-Ansichten Ihres Geschmacksmusters nutzen Sie die Drag-and-Drop-Funktion oder durchsuchen Sie Ihren Computer nach den entsprechenden Dateien.

    Dynamische 3D-Ansichten — technische Vorgaben
    Wenn Sie Ihre dynamische 3D-Ansicht in das GGM-Anmeldeformular hochgeladen haben, wird es mit folgenden technischen Merkmalen angezeigt:

    • grauer abgestufter Hintergrund;
    • die dynamische 3D-Ansicht wird in Weiß angezeigt;
    • dynamische 3D-Ansichten können in einem der folgenden drei Formate hochgeladen werden: OBJ, STL oder X3D;
    • maximal zulässige Größe für 3D-Musteranhänge -OBJ, STL, X3D- (für Geschmacksmusteransichten): 20 MB;
    • aus der dynamischen 3D-Ansicht gewonnene statische Ansichten werden monochrom (in Schwarz-Weiß) dargestellt;
    • Schattierung: Hervorhebung der dynamischen 3D-Ansicht mit der Lichtquelle ausgehend von der Perspektive des Nutzers;
    • Größe in Pixel: 490 x 315, fixiert. Innerhalb des Rahmens sehen die Nutzer, dass die für die dynamische 3D-Ansicht verfügbare Fläche fixiert bleibt, wenn sie ihren Browser vergrößern oder verkleinern;
    • bei Verwendung der dynamischen 3D-Ansicht müssen alle statischen Ansichten aus der 3D-Ansicht entnommen werden.

    Hinweis: Das Dateiformat X3D wird nicht von Internet Explorer 10 unterstützt.

    Hinweis: Geschmacksmuster, die aus einer Oberflächenverzierung bestehen oder eine solche enthalten, sollten ohne Verwendung von dynamischen 3D-Ansichten eingereicht werden.

    Hinweis: Binäres STL-Format wird nicht unterstützt. Sie können mit Konvertierungs-Tools Ihr binäres STL-Format ins Standard-STL-Format umwandeln.

    Welche Hauptvorteile bieten dynamische 3D-Ansichten?

    • Bei der Bekanntmachung eines Geschmacksmusters erscheint diese in eSearch und kann somit nicht nur von Prüfern abgerufen werden, sondern von sämtlichen Beteiligten, so z. B. von Dritten und Richtern.
    • Es wird deutlich ersichtlich, dass die statischen Bilder von einem einzigen Geschmacksmuster stammen.
    • Es erleichtert das Verständnis dessen, wie die verschiedenen statischen Ansichten zueinander in Beziehung stehen.
    • Es ist höchst unwahrscheinlich, dass die Wiedergabe des Geschmacksmusters mangelhaft ist, was sowohl den Anmeldern als auch dem Amt zugutekommt.

    Wie kann eine dynamische 3D-Ansicht verschoben werden?
    Mit einer 3D-Ansicht können Sie Ihr Geschmacksmuster aus verschiedenen Kamerablickwinkeln darstellen.

    Zum Verschieben einer dynamischen 3D-Ansicht
    verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur (nach links, nach rechts, nach oben, nach unten) und/oder die Zoom-Funktion

    Tastatursteuerung
     

    oder verwenden Sie Ihre Maus und klicken Sie die Ansicht selbst an.

    Dynamische Ansicht des 3D-Modells
     

    Um die Änderung des Kamerablickwinkels zu erleichtern, verwenden Sie die Option „Basistastatursteuerung" und wählen Sie eine der Ansichten.

    Basistastatursteuerung
     

    Erstellen von Bildern der gewünschten Ansicht
    Hierzu gibt es zwei Möglichkeiten.

    Schaltfläche „Von diesem Blickwinkel aus eine Ansicht erstellen
    Blickwinkel Schaltfläche „Vordefinierte Ansichten erstellen
    Vordefinierte Ansichten
    • Nachdem Sie die Ansicht aus Ihrer dynamischen 3D-Ansicht ausgewählt haben, klicken Sie auf „Von diesem Blickwinkel aus eine Ansicht erstellen". Daraufhin erscheint das Bild wie unten angezeigt.



    •  
    • Klicken Sie auf „Vordefinierte Ansichten erstellen"; hierdurch werden alle sieben in der Basistastatursteuerung angezeigten Ansichten automatisch erstellt. Anschließend erscheinen die Bilder unten.



    •  

    Sie können bis zu sieben geschützte Bilder erstellen; außerdem können Sie mithilfe der Funktion noch drei weitere ungeschützte Bilder erzeugen.

    Ein Bild verschieben, löschen oder öffnen
    Klicken Sie auf dem Bild auf das Symbol „Verschieben"  delete=, um die Geschmacksmusteransicht zu löschen." src="/tunnel-web/secure/webdav/guest/document_library/Help_images/rcd_efiling/mini-move.png" width="13">, um die Reihenfolge der Geschmacksmusteransichten zu verändern und ungeschützte Bilder in geschützte umzuwandeln.

    Klicken Sie auf dem Bild auf das Symbol „Löschen"Symbol „Löschen, um die Geschmacksmusteransicht zu löschen.

    Klicken Sie auf das hochgeladene Bild und öffnen Sie es in voller Größe.

 

Wählen Sie Ihre Erzeugnisangabe

  • Erzeugnisangabe(n)/Locarno-Klassifikation

    Erzeugnisangabe
    Sie müssen eine Erzeugnisangabe hinzufügen. Der Schutzumfang eines eingetragenen Geschmacksmusters wird dadurch nicht beeinträchtigt. Die Erzeugnisangabe ist aber aus rechtlichen Gründen erforderlich. Wir empfehlen Ihnen nachdrücklich, die Erzeugnisangabe der EuroLocarno-Liste für Erzeugnisse zu entnehmen. Ansonsten kann sich Ihre Eintragung verzögern, wenn die Begriffe übersetzt werden müssen.

    Für jedes Geschmacksmuster, das Sie anmelden, müssen Sie eine Erzeugnisangabe einreichen.

    Wenn Sie sich entscheiden, die EuroLocarno-Liste für Erzeugnisse nicht zu verwenden, muss Ihre Erzeugnisangabe so formuliert sein, dass die Art des (der) Erzeugnisse(s) klar bezeichnet ist.

    Klassifikation
    Wenn Sie die EuroLocarno-Liste für Erzeugnisse verwenden, wird Ihnen automatisch die Klasse angezeigt, zu der das Erzeugnis gehört.

    Wenn Sie Ihre eigene Erzeugnisangabe verwenden, können Sie die Klassifikation auch gemäß der Internationalen Klassifikation für gewerbliche Muster und Modelle (Locarno-Klassifikation) vornehmen. Bei einer Sammelanmeldung müssen die Erzeugnisse, in die die Geschmacksmuster aufgenommen oder bei denen sie verwendet werden sollen, derselben Klasse der Klassifikationsliste angehören (außer im Falle von Verzierungen).

  • Wie kann ich eine Erzeugnisangabe hinzufügen?

    Bevor das Verfahren zum Hinzufügen einer Erzeugnisangabe erläutert wird, ist Folgendes zu beachten:

    • ein Geschmacksmuster darf höchstens fünf Begriffe umfassen;
    • in einer Sammelanmeldung müssen alle Begriffe der gleichen Klassen angehören, mit Ausnahme von Klasse 32, die zusätzlich eingetragen werden kann (dies ist dadurch bedingt, dass Verzierungen in die Klasse 32 eingeordnet sind).

    Die Erzeugnisangabe und die Locarno-Klassifikation können auf drei verschiedene Weisen eingegeben werden:

    1. durch Eingabe des Erzeugnisses, das Ihr Geschmacksmuster wiedergibt, und Anklicken der Schaltfläche „Hinzufügen": der Begriff wird automatisch vervollständigt und anhand der Locarno-Klassifikation überprüft.

      Locarno-Klassifikation
       

      Erscheint die Erzeugnisangabe in einem grünen Kasten, bedeutet dies, dass der Begriff korrekt validiert wurde. Die Klassen- und Unterklassennummern erscheinen automatisch in der Spalte „Locarno-Klassifikation" auf der linken Seite.

      Begriffe aus der Locarno-Klassifikation
       
    2. Wenn Sie die Schaltfläche „Durchsuchen" anklicken, erscheint die gesamte Liste der Eurolocarno-Erzeugnisangaben in einem Modalfenster.

      Locarno-Klassifikation

      Wählen Sie Ihre Erzeugnisangabe
       

      Mithilfe dieses Tools können Sie die richtigen Erzeugnisangaben einschließlich Klassen und Unterklassen auswählen. Dazu müssen Sie die Erzeugnisangabe in der Suchleiste eingeben und auf „Suchen" klicken oder eine Suche anhand von Klassen/Unterklassen vornehmen.

      Erzeugnisangabe suchen
       

      Daraufhin erscheinen alle Suchergebnisse mit Angaben zu der jeweiligen Klasse und Unterklasse. Zur Auswahl der richtigen Erzeugnisangabe markieren Sie das Kontrollkästchen auf der linken Seite der Ergebnisliste. Wenn Sie Ihre Auswahl getroffen haben, können Sie die gesamte Liste überprüfen, indem Sie auf „Ihre Auswahl anzeigen" oder auf die Schaltfläche „Weiter" klicken. Klicken anschließend auf „Weiter", um den Auswahlvorgang abzuschließen und die Begriffe zu Ihrer Geschmacksmusteranmeldung hinzuzufügen.

      Wenn der Begriff korrekt validiert wurde, wird eine richtige Erzeugnisangabe in grünen gepunkteten Kästen angezeigt. Die Klassen- und Unterklassennummern erscheinen automatisch in der linken Spalte, „Locarno-Klassifikation".

      Liste der validierten Begriffe
       
    3. „Meine Begriffe eingeben". Diese Option ermöglicht es Ihnen, eine eigene Liste von Erzeugnisangaben einzugeben. Die Angabe der Klassen- und Unterklassennummer aus der Locarno-Klassifikation für jede Erzeugnisangabe ist dabei nicht zwingend.

      Hinweis: Alle Erzeugnisangaben sind durch Semikolon voneinander zu trennen.

      Option zur Eingabe einer eigenen Liste von Erzeugnisangaben
       

      Wenn der Begriff korrekt validiert wurde, wird eine richtige Erzeugnisangabe in grünen gepunkteten Kästen angezeigt. Die Klassen- und Unterklassennummern erscheinen automatisch in der linken Spalte, „Locarno-Klassifikation".

      Eine vorläufige Erzeugnisangabe, die noch von einem Prüfer validiert werden muss, erscheint in roten gepunkteten Klammern.

      Zum Bearbeiten oder Löschen eines Begriffs klicken Sie auf diese Symbole in der Aktionsleiste.

      Validierung von Begriffen
  • Aufschiebung und Beschreibung

    Aufschiebung Bei Einreichung einer Gemeinschaftsgeschmacksmusteranmeldung können Sie beantragen, dass die Bekanntmachung für einen Zeitraum von bis zu 30 Monaten aufgeschoben wird. Auf diese Weise wird Ihr Geschmacksmuster vertraulich behandelt, bis Sie zu seiner Offenbarung bereit sind.

    Wenn Sie sich nach einer Aufschiebungsfrist zur Bekanntmachung des Geschmacksmusters entschließen, müssen Sie die geltenden Gebühren für die Bekanntmachung entrichten. Alternativ kann die Bekanntmachungsgebühr bei Einreichung der Anmeldung zusammen mit der Aufschiebungsgebühr entrichtet werden. Sollten Sie sich jedoch letztlich gegen eine Bekanntmachung entscheiden, wird die Bekanntmachungsgebühr nicht zurückerstattet.

    Falls Sie sich letztlich gegen die Bekanntmachung des Geschmacksmusters entscheiden und die Bekanntmachungsgebühr nicht entrichtet haben, erlischt die Eintragung nach der 30-monatigen Aufschiebungsfrist.

    Aufschiebung der Bekanntmachung eines Geschmacksmusters beenden
    Sie können die Aufschiebung jederzeit über Ihren User Area beenden.

    Wenn Sie die Aufschiebung der Bekanntmachung eines Gemeinschaftsgeschmacksmusters beenden möchten, folgen Sie auf der Website dem folgenden Pfad:

    1. Melden Sie sich über Ihren User Area an und klicken Sie auf „Übersicht“.
    2. Klicken Sie auf „Vertrauliche GGM“ und wählen Sie das betreffende Gemeinschaftsgeschmacksmuster aus. Wenn Sie das Geschmacksmuster auswählen, werden Sie zu eSearch weitergeleitet.

      Aufschiebung
       
    3. Im zweiten Abschnitt von eSearch mit der Überschrift „Aktionen und Mitteilungen“ klicken Sie auf die Schaltfläche „GGM“.
    4. Im Abschnitt „Prüfung“ klicken Sie auf „Veröffentlichung des aufgeschobenen Geschmacksmusters“.

      Aufschiebung
       
    5. Füllen Sie das Formular aus.
    6. Klicken Sie auf „Bestätigen“, um Ihren Antrag abzusenden. Der Antrag wird vom EUIPO entgegengenommen und bearbeitet. Es kann einige Minuten dauern, bis die neue Mitteilung in Ihrem Postfach erscheint.

    Beschreibung
    Wenn Sie dies wünschen, können Sie eine Beschreibung der Wiedergabe Ihres Geschmacksmusters beifügen. Dies ist jedoch nicht zwingend.

     

    Nach Artikel 1 Absatz 2 GGDV kann eine Anmeldung je Geschmacksmuster eine einzige Beschreibung in höchstens 100 Worten zur Erläuterung der Wiedergabe des Geschmacksmusters oder der Probe enthalten. Die Beschreibung darf sich nur auf die Merkmale beziehen, die aus der Wiedergabe des Geschmacksmusters oder der Probe ersichtlich sind. Sie darf keine Aussagen über die angebliche Neuheit oder Eigenart des Geschmacksmusters oder seinen technischen Wert enthalten.

    Stimmt die Beschreibung nicht mit der Verordnung überein, erfolgt jedoch keine Ablehnung. Die Beschreibung wird nicht geprüft. Der Prüfer kann sie jedoch heranziehen, um etwaige Zweifel auszuräumen. Zeigen beispielsweise zwei Bilder verschiedene Karten, muss der Prüfer eine Beanstandung erheben. Wird in der Beschreibung hingegen angegeben, dass die Bilder zwei verschiedene Seiten der gleichen Karte wiedergeben, braucht keine Beanstandung zu erfolgen.

    Hinweis: Beschreibungen werden nur bis zu dem Tag angenommen, an dem die Anmeldung eingereicht wird.

    Aufschiebung
  • Angaben zu dem (zu den) Entwerfer(n)

    Dieser Bereich ist optional und soll bei der Zuordnung des Entwerfers zu dem betreffenden Geschmacksmuster helfen. Wenn Sie jedoch „Neu erstellen" wählen, müssen Sie folgende Angaben zu dem (den) Entwerfer(n) eintragen:

    • entweder den Zu- und Vornamen eines einzelnen Entwerfers;
    • oder ggf. den Namen des Entwerferteams.
    Angaben zu dem (den) Entwerfer(n)

    Entwerfer hinzufügen
     

    Wenn das Amt dem Entwerfer bereits eine Identifikationsnummer zugewiesen hat, müssen Sie diese Nummer eingeben; die Daten werden daraufhin aus der Datenbank importiert.

    Hat der Entwerfer auf das Recht, genannt zu werden, verzichtet, kreuzen Sie das entsprechende Kästchen „Verzicht" an.

    Verzicht
 

Priorität in Anspruch nehmen

  • Ich möchte eine Priorität beanspruchen.

    Wenn Sie in den vergangenen 6 Monaten dasselbe Geschmacksmuster angemeldet haben, können Sie eine Priorität beanspruchen, indem Sie auf die Schaltfläche „Priorität hinzufügen" klicken:

    Eingabe der Prioritätsnummer oder Identifikationsnummer des Geschmacksmusters Weitere Informationen zum Prioritätsanspruch
    • Wählen Sie das „Land der ersten Anmeldung" aus der Drop-down-Liste;
    • geben Sie die Prioritätsnummer oder Identifikationsnummer des Geschmacksmusters ein (wenn die Geschmacksmusterangaben bereits in DesignView vorliegen, wird das Feld automatisch ausgefüllt) und klicken Sie auf „Importieren";
    • geben Sie die Angaben manuell ein, indem Sie auf die Schaltfläche „Manuell anlegen" klicken;
    • fügen Sie den Anmeldetag und das Aktenzeichen ein.

    Hinweis: Wurde die Erstanmeldung nicht in einer der Amtssprachen der EU verfasst, ist eine Kopie der Übersetzung beizufügen.

    Priorität später in Anspruch nehmen
    Aktivieren Sie das Kontrollkästchen neben der Schaltfläche „Priorität hinzufügen", wenn Sie die Priorität zu einem späteren Zeitpunkt in Anspruch nehmen möchten (dies ist bis zu einen Monat nach dem Anmeldetag möglich).

    Priorität zu einem späteren Zeitpunkt in Anspruch nehmen
  • Inanspruchnahme der Ausstellungspriorität

    Inanspruchnahme der Ausstellungspriorität bei der Anmeldung
    Um Ihrer Anmeldung einen Ausstellungsanspruch hinzuzufügen, klicken Sie auf „Ausstellung hinzufügen". Es wird ein weiterer Bereich angezeigt.

    1. Wählen Sie den Namen der Ausstellung aus der Drop-down-Liste.
    2. Geben Sie das Datum der erstmaligen Offenbarung an.
    3. Wählen Sie, ob Sie die erforderlichen Dokumente bereits bei der Anmeldung oder später (binnen 3 Monaten ab dem Anmeldetag) anhängen möchten.
    4. Klicken Sie auf „Hinzufügen".
    Ausstellungspriorität
     

    Ausstellungspriorität später in Anspruch nehmen
    Aktivieren Sie das Kontrollkästchen neben der Schaltfläche „Ausstellung hinzufügen", wenn Sie die Ausstellungspriorität zu einem späteren Zeitpunkt in Anspruch nehmen möchten (dies ist bis zu einen Monat nach dem Anmeldetag möglich).

    Hinweis: Nur eine sehr kleine Anzahl Ausstellungen, insbesondere Weltausstellungen, fallen unter diese Bestimmung. Nähere Informationen hierzu erhalten Sie beim Bureau International des Expositions (BIE).

    Ausstellungspriorität
 

Stellen Sie Ihren Antrag fertig

  • Das Geschmacksmuster speichern und vom Geschmacksmuster kopieren

    Sobald Sie alle geforderten Angaben zum Geschmacksmuster eingegeben haben, speichern Sie diese. Sie können sich dann eine Zusammenfassung der Angaben zu ihrem Geschmacksmuster ansehen und diese bearbeiten.

    Angaben zu dem (den) Geschmacksmuster(n)
     

    Zum Hinzufügen eines neuen Geschmacksmusters klicken Sie auf „Neu hinzufügen" oder kopieren Sie Angaben aus dem bereits von Ihnen eingefügten Geschmacksmuster, indem Sie auf „Von Geschmacksmuster kopieren" klicken. Wenn Sie bereits mehrere Geschmacksmuster angemeldet haben, können Sie die Nummer des Geschmacksmusters auswählen, dessen Angaben Sie kopieren möchten.

    Option „Von Geschmacksmuster kopieren
  • Entwürfe (meine Anmeldung als Entwurf speichern)
    Beim Ausfüllen Ihres Anmeldeformulars können Sie bereits fertiggestellte Abschnitte zu jeder Zeit zwischenspeichern, indem Sie die Anmeldung als Entwurf speichern. Klicken Sie auf die Schaltfläche „Anmeldung speichern" in der rechten Spalte der Anmeldung, die durch dieses Symbol Symbol „Speichern dargestellt wird. Der Entwurf kann aus dem Abschnitt „Entwürfe" in Ihrer User Area aufgerufen werden.
  • Anmeldeformular zurücksetzen

    Wenn Sie Ihre Anmeldung wieder von vorne beginnen möchten, klicken Sie auf die Schaltfläche „Anmeldeformular zurücksetzen". Daraufhin werden alle Angaben in den zuvor ausgefüllten Feldern gelöscht.

  • Meine Anmeldung drucken

    Sie können Ihr Anmeldeformular während des Anmeldevorgangs jederzeit ausdrucken.

  • Bestätigung

    Überprüfen Sie Ihre Daten und Ihre Geschmacksmusterangaben
    Jetzt werden Ihnen die Anmeldeangaben angezeigt, die Sie in Kürze absenden wollen. Sie können diese vor dem Absenden der Anmeldung immer noch unter „Angaben zu dem (den) Geschmacksmuster(n)" ändern.

  • Unterschrift

    Durch Ausfüllen der Felder „Vorname und Nachname" und „Art des Unterzeichners" bestätigen Sie, dass Sie die Angaben geprüft haben und dieses Anmeldeformular absenden möchten.

    Unterschrift
     

    Sie können eine Person als zusätzlichen Unterzeichner hinzufügen.

    Hinweis: Beachten Sie bitte, dass nur natürliche Personen zur Unterzeichnung eines Anmeldeformulars berechtigt sind.

    Nach der Überprüfung des Anmeldeformulars klicken Sie auf die Schaltfläche „Bestätigen und bezahlen".

    Schaltfläche „Bestätigen und bezahlen
     

    Im Zahlungsfenster müssen Sie die gewünschte Zahlungsweise auswählen. Wenn Sie per Banküberweisung zahlen möchten, notieren Sie sich jetzt den Zahlungscode, damit die Zahlung eindeutig zugeordnet werden kann.

    Wenn Sie auf „Zahlung bestätigen" klicken und über „Weiter" zum nächsten Fenster gehen, wird Ihre Anmeldung abgesendet.

    Schaltfläche „Bestätigen und bezahlen Schaltfläche „Bestätigen und bezahlen
  • Was passiert, nachdem ich mein Anmeldeformular abgesendet habe?

    Wenn der Absendevorgang abgeschlossen ist, erhalten Sie eine Bestätigung, dass Ihre Anmeldung ordnungsgemäß übermittelt wurde, zusammen mit einer amtlichen Anmeldenummer. Sie sind außerdem gehalten, Ihre amtliche Empfangsbescheinigung und Bestätigung in einer einzigen PDF-Datei herunterzuladen. Bitte beachten Sie, dass das Amt keine Kopien von Empfangsbescheinigungen ausstellt.

    Bestätigung, dass Ihre Anmeldung ordnungsgemäß übermittelt wurde
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