Nicht eingetragenes Gemeinschaftsgeschmacksmuster
Infolgedessen muss das Geschmacksmuster zumindest den interessierten Fachkreisen der betreffenden Branche in der Europäischen Union zur Kenntnis gelangt sein, und das Offenbarungsdatum muss eindeutig bekannt sein.
Weitere Informationen finden Sie in den Richtlinien, Prüfung von Anträgen auf Nichtigerklärung eines Gemeinschaftsgeschmacksmusters.
Weitere Informationen zu Streitigkeiten.
Weitere Informationen zu Streitigkeiten.
- Zeitpunkt der erstmaligen Offenbarung des Geschmacksmusters;
- Das Geschmacksmuster muss sich auf das offenbarte Geschmacksmuster (mit seinen Hauptmerkmalen und insbesondere den Merkmalen seiner „Eigenart“) beziehen;
- Die interessierten Fachkreise in der Europäischen Union mussten die Möglichkeit gehabt haben, von dem offenbarten Geschmacksmuster Kenntnis zu erlangen. Die Schwierigkeiten, die mit dem Nachweis des Zeitpunkts und Umfangs der Offenbarung verbunden sind, dürfen nicht unterschätzt werden. Sie sind systemimmanent, obwohl das System der nicht eingetragenen Gemeinschaftsgeschmacksmuster ansonsten eine einfache Form der Schutzerlangung darstellt;
- Der Verletzer muss das geschützte Geschmacksmuster vorsätzlich nachgebildet haben.
Erfahren Sie mehr über die Eintragung, um diese Situation zu vermeiden.
Es sei jedoch darauf hingewiesen, dass die Verordnung eine 12-monatige Neuheitsschonfrist vorsieht. Sie können sich also zunächst auf den durch das nicht eingetragene Gemeinschaftsgeschmacksmuster gewährten Schutz verlassen und Ihr Produkt auf dem Markt testen und erst später ein eingetragenes Gemeinschaftsgeschmacksmuster anmelden. Die Neuheitsschonfrist bewirkt, dass eine Offenbarung Ihres Geschmacksmusters während dieses Zeitraums der Neuheit nicht entgegensteht.
Reichen Sie Ihre Anmeldung eines eingetragenen Gemeinschaftsgeschmacksmusters jedoch mehr als ein Jahr nach der erstmaligen Offenbarung ein, so kann Ihr eingetragenes Gemeinschaftsgeschmacksmuster später für nichtig erklärt werden.
Deshalb ist es nicht möglich, den vollen dreijährigen Schutz als nicht eingetragenes Gemeinschaftsgeschmacksmuster zu erlangen und erst nach dessen Ablauf ein eingetragenes Gemeinschaftsgeschmacksmuster anzumelden, weil dann die Voraussetzung der Neuheit nicht mehr vorläge.
Die Fragen und Antworten auf dieser Seite dienen ausschließlich der Information und nicht als rechtlicher Bezugspunkt. Nähere Einzelheiten sind der Verordnung über die Unionsmarke, der Verordnung über das Gemeinschaftsgeschmacksmuster oder den Richtlinien für Unionsmarken / Geschmacksmuster zu entnehmen.
Weitere Informationen über den Umgang des Amtes mit Ihren personenbezogenen Daten sind dem Datenschutzhhinweis zu entnehmen.