Gewährleistungs- und Kollektivmarken
Neben Individualmarken können beim EUIPO zwei weitere Arten von Marken registriert werden: Gewährleistungsmarken und Kollektivmarken. Auf dieser Seite finden Sie Informationen zu beiden Arten von Marken sowie Hinweise auf weitere Informationen zu ihrer Anmeldung.
Die Unionskollektivmarke gibt an, dass die von der betreffenden Marke geschützten Waren oder Dienstleistungen von den Mitgliedern eines Verbands stammen, und darf nur von diesen genutzt werden.
Die Unionsgewährleistungsmarke hingegen gibt an, dass die Waren oder Dienstleistungen bestimmte Eigenschaften aufweisen, die in der Satzung festgelegt sind.

Gewährleistungsmarken:
Unionsgewährleistungsmarken sind neu im Unionsmarkensystem. Es handelt sich dabei um Zeichen, mit denen bestimmte Eigenschaften der Waren und Dienstleistungen bescheinigt werden sollen (beispielsweise ihre Qualität). Gewährleistungsmarken können seit dem 1. Oktober 2017 angemeldet werden.
In der Unionsmarkenverordnung ist die Unionsgewährleistungsmarke definiert als eine Marke, die „geeignet ist, Waren oder Dienstleistungen, für die der Inhaber der Marke das Material, die Art und Weise der Herstellung der Waren oder der Erbringung der Dienstleistungen, die Qualität, Genauigkeit oder andere Eigenschaften – mit Ausnahme der geografischen Herkunft – gewährleistet, von solchen zu unterscheiden, für die keine derartige Gewährleistung besteht“ (Artikel 83 Absatz 1 UMV).
Individual- und Unionsgewährleistungsmarken unterscheiden sich in ihrer Funktion, aber auch in einigen eher formalen Aspekten. Ein wichtiger Unterschied zwischen einer Individual- und einer Gewährleistungsmarke besteht darin, dass die Inhaber einer Gewährleistungsmarke (natürliche oder juristische Personen, Einrichtungen, Behörden und juristische Personen des öffentlichen Rechts) keine gewerbliche Tätigkeit ausüben dürfen, die die Lieferung von Waren oder Dienstleistungen, für die eine Gewährleistung besteht, umfasst.
Unionsgewährleistungsmarken: Neutralitätspflicht
Als Inhaber einer Unionsgewährleistungsmarke können Sie eine Gewährleistung für die Waren und Dienstleistungen geben, die andere für ihr Geschäft nutzen, Sie können jedoch keine Gewährleistung für Ihre eigenen Waren und Dienstleistungen geben und diese selbst nutzen. Der Inhaber der Unionsgewährleistungsmarke hat im Hinblick auf die Interessen der Hersteller der Waren oder der Erbringer der Dienstleistungen, für die er die Gewährleistung gibt, eine Neutralitätspflicht.
Uniongewährleistungsmarken: geografische Herkunft ausgeschlossen
Es ist zu beachten, dass eine Unionsgewährleistungsmarke nicht verwendet werden kann, um die geografische Herkunft von Waren und Dienstleistungen zu gewährleisten. Das Zeichen, dieSatzungen und das Verzeichnis der Waren und Dienstleistungen fallen unter dieses Verbot.
Im Wesentlichen werden mit einer Unionsgewährleistungsmarke bestimmte Eigenschaften bestimmter Waren und Dienstleistungen gewährleistet. Bei der Anmeldung einer Unionsgewährleistungsmarke sind vier Aspekte zu beachten:
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- Ebenso wie eine Individualmarke muss auch eine Gewährleistungsmarke ein Zeichen sein, das im Register für Unionsmarken dargestellt werden kann. Darüber hinaus sollte das Zeichen geeignet sein, die Waren und Dienstleistungen, auf die sich die Gewährleistung erstreckt, von jenen zu unterscheiden, für die keine derartige Gewährleistung besteht.
- Wenn Sie eine Unionsgewährleistungsmarke anmelden, müssen Sie dies unmissverständlich deutlich machen (indem Sie die Art der Marke in der Anmeldung klar angeben).
- Sie müssen Ihre Unionsgewährleistungsmarke für die Waren und Dienstleistungen anmelden, für die Sie als Inhaber der Marke die Gewährleistung übernehmen (dabei kann Ihnen der Waren- und Dienstleistungsersteller helfen).
- Sie müssen die Satzung der von Ihnen angemeldeten Unionsgewährleistungsmarke einreichen. Die Satzung ist ein wesentlicher Bestandteil der Unionsgewährleistungsmarke. Sie muss innerhalb von zwei Monaten nach der Anmeldung vorgelegt werden und insbesondere die folgenden Elemente beinhalten:
- eine Erklärung des Anmelders, aus der hervorgeht, dass er keine gewerbliche Tätigkeit ausübt, die die Lieferung von Waren oder die Erbringung von Dienstleistungen umfasst, für die die Gewährleistung besteht;
- die durch die Marke zu gewährleistenden Eigenschaften der Waren oder Dienstleistungen;
- die Bedingungen für die Benutzung der Unionsgewährleistungsmarke;
- die Prüfungs- und Überwachungsmaßnahmen, die Sie als Inhaber der Unionsgewährleistungsmarke anwenden müssen.
Als Hilfestellung für die Nutzer hat das EUIPO eine Vorlage bereitgestellt, die in 23 Sprachen zur Verfügung steht (siehe unten) und die Anmelder von Unionsgewährleistungsmarken bei der Erarbeitung der Satzung unterstützt.
Vorlage für die Erstellung der Satzung: Unionsgewährleistungsmarken |
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Beispiele für beim EUIPO eingetragene Gewährleistungsmarken:

017285578
NORMPACK
Inhaber:
Sierteelt Verpakkings Pool C.V.
Die Grundgebühr für die Anmeldung einer Unionsgewährleistungsmarke beläuft sich auf 1 800 EUR bzw. im Falle einer elektronischen Anmeldung auf 1 500 EUR.
Weitere Informationen über Gebühren
Kollektivmarken:
Die Unionskollektivmarke weist auf die betriebliche Herkunft bestimmter Waren und Dienstleistungen hin, indem sie den Verbraucher darüber informiert, dass der Hersteller der Waren oder der Dienstleistungserbringer einem bestimmten Verband angehört und berechtigt ist, die Marke zu benutzen.
In der Unionsmarkenverordnung ist die Kollektivmarke definiert als eine Marke, die „dazu dienen kann, Waren und Dienstleistungen der Mitglieder des Verbands, der Markeninhaber ist, von denen anderer Unternehmen zu unterscheiden“ (Artikel 74 UMV).
Unionskollektivmarken können eingesetzt werden, um das Vertrauen der Verbraucher in die unter der Kollektivmarke angebotenen Waren oder Dienstleistungen aufzubauen. Häufig werden sie zur Kennzeichnung der Waren oder Dienstleistungen von Herstellern oder Dienstleistungserbringern verwendet, die ähnliche Interessen haben.
Unionskollektivmarken: mögliche Anmelder
Nur Verbände von Herstellern, Erzeugern, Dienstleistungserbringern oder Händlern sowie juristische Personen des öffentlichen Rechts (sofern sie eine ähnliche Organisation haben wie Verbände) können Unionskollektivmarken anmelden.
Unionskollektivmarken: geografische Herkunft
Sie können eine Unionskollektivmarke anmelden, welche die geografische Herkunft der von ihr erfassten Waren oder Dienstleistungen bezeichnet. Die Markensatzung muss es jeder Person, deren Waren oder Dienstleistungen aus dem betreffenden geografischen Gebiet stammen, ausdrücklich gestatten, Mitglied des Verbandes zu werden, der Inhaber der Marke ist (Artikel 75 Absatz 2 UMV).
Die Satzung ist ein integraler Bestandteil jeder Kollektivmarke. Sie muss innerhalb von zwei Monaten nach der Anmeldung vorgelegt werden:
- Sie sollte Angaben zu den zur Benutzung der Marke befugten Personen und den Voraussetzungen für die Mitgliedschaft im Verband beinhalten. Zudem kann sie die Bedingungen für die Benutzung der Marke enthalten.
- Beschreibt die Kollektivmarke die geografische Herkunft der von ihr erfassten Waren und Dienstleistungen, muss es die Satzung jeder Person, deren Waren oder Dienstleistungen aus dem betreffenden geografischen Gebiet stammen, ausdrücklich gestatten, Mitglied des Verbands zu werden, der Inhaber der Marke ist.
Als Hilfestellung für die Nutzer hat das EUIPO eine Vorlage bereitgestellt, die in 23 Sprachen zur Verfügung steht (siehe unten) und die Anmelder von Kollektivmarken bei der Erarbeitung der Satzung unterstützt.
Vorlage für die Erstellung der Satzung: Unionskollektivmarken |
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Beispiele für beim EUIPO eingetragene Kollektivmarken:
Beispiele für beim EUIPO eingetragene Kollektivmarken:

014249981
AZAFRAN DE LA MANCHA CONSEJO REGULADOR DOP AZAFRAN DE LA MANCHA
Klasse: 30
Inhaber:
FUNDACION „CONSEJO REGULADOR DE LA DENOMINACION DE ORIGEN AZAFRAN DE LA MANCHA“

018181726
FLOWERS OF COLOMBIA
Klasse: 31
Inhaber:
Asociación Colombiana De Exportadores De Flores ASOCOLFLORES
Die Grundgebühr für die Anmeldung einer Unionskollektivmarke beläuft sich auf 1 800 EUR bzw. im Falle einer elektronischen Anmeldung auf 1 500 EUR.
Weitere Informationen über Gebühren
Informationsquellen