Neue Unionsmarkenverordnung: Änderungen zum 1. Oktober 2017

Am 23. März 2016 trat die Verordnung (EU) 2015/2424 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Gemeinschaftsmarkenverordnung (die Änderungsverordnung) in Kraft.

Mit der Änderungsverordnung wurde u. a. Folgendes geändert: der Name des Amtes in Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum; der Name der vom Amt vergebenen Marke in Unionsmarke; das Gebührensystem für Unionsmarken. Darüber hinaus gab es Änderungen bei Prüfungsverfahren, absoluten Eintragungshindernissen, Widerspruch und Löschung, relativen Eintragungshindernissen und Beschwerden. Eine Übersicht über die Änderungen kann hier abgerufen werden.

Die Änderungsverordnung enthält eine Reihe von Bestimmungen, die zum 1. Oktober 2017 in Kraft treten, da hierfür zunächst Sekundärrechtsvorschriften ausgearbeitet werden müssen.

Die Sekundärrechtsvorschriften setzen sich zusammen aus der Delegierten Verordnung (EU) 2018/625 zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2017/1001 und der Durchführungsverordnung (EU) 2018/626 mit Einzelheiten zur Umsetzung von Bestimmungen der Verordnung (EU) 2017/1001.

Die Sekundärrechtsvorschriften enthalten präzise Übergangsbestimmungen, durch die festgelegt ist, wann die neuen Vorschriften für Verfahren gelten (Tabelle mit den Übergangsbestimmungen).

Im Rahmen der Rechtsreform werden die Erfolge des bestehenden Unionsmarkensystems gewürdigt. Zudem wird bekräftigt, dass sich seine wesentlichen Grundsätze bewährt haben und auch weiterhin die Bedürfnisse und Erwartungen der Unternehmen erfüllen. Nun soll auf der Grundlage dieser Erfolge ein effizienteres, insgesamt kohärenteres und an das Zeitalter des Internets angepasstes Unionsmarkensystem geschaffen werden.

So wird mit der Änderungsverordnung insbesondere versucht, Verfahren zu straffen und die Rechtssicherheit zu erhöhen sowie alle Aufgaben des Amtes eindeutig festzulegen, einschließlich des Regelungsrahmens für die Zusammenarbeit und die bessere Abstimmung der Verfahren zwischen dem Amt und den Behörden für gewerblichen Rechtsschutz der Mitgliedstaaten.

As and from 1 October 2017, there will be three main areas of change. Click on each section to get full details:

Dieser Abschnitt enthält allgemeine Informationen und dient der Bekanntmachung der Unionsmarkenverordnung. Die Informationen sind nicht rechtsverbindlich.
Wir empfehlen allen (potenziellen) Nutzern nachdrücklich, sich auf die Verordnung (EU) 2015/2424 zu beziehen. Die Verordnung steht in allen EU-Sprachen zur Verfügung.
Bitte beachten Sie, dass die Richtlinien des Amtes die wichtigsten Referenzunterlagen für Nutzer des Unionsmarkensystems und für Fachberater bleiben, die sichergehen möchten, dass sich ihre Informationen über die Prüfungspraxis des Amtes auf dem neuesten Stand befinden.

Informationen zu den Änderungen, die am 23. März 2016 in Kraft getreten sind, finden Sie hier.