EU-Erweiterung
Für weitere Informationen siehe die Richtlinien, Teil A, Allgemeine Regeln, Abschnitt 9, Erweiterung.
Weitere Informationen über Marken in der Europäischen Union.
Weitere Informationen sind aus dem Beschluss Nr. 2013-3 des Präsidiums der Beschwerdekammern vom 5. Juli 2013 über die gütliche Beilegung von Streitfällen („Mediationsbeschluss“) ersichtlich.
Der in dem Abkommen vorgesehene Übergangszeitraum, in dem das Unionsrecht (einschließlich der Verordnungen über UM und GGM und der dazugehörigen Durchführungsverordnungen) weiterhin für das Vereinigte Königreich und im Vereinigten Königreich galt, endete am 31. Dezember 2020.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte
- dem entsprechenden Abschnitt auf unserer Website,
- dem von der Europäischen Kommission herausgegebenen F&A-Dokument,
- den von der Regierung des Vereinigten Königreichs veröffentlichten Informationen zum Brexit.
Die Fragen und Antworten auf dieser Seite dienen ausschließlich der Information und nicht als rechtlicher Bezugspunkt. Nähere Einzelheiten sind der Verordnung über die Unionsmarke, der Verordnung über das Gemeinschaftsgeschmacksmuster oder den Richtlinien für Unionsmarken / Geschmacksmuster zu entnehmen.
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