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EUIPO
Schützen Sie Ihre Marken und Geschmacksmuster in der Europäischen Union

Schützen Sie Ihr geistiges Eigentum in der Europäischen Union.

Verfügbarkeitssuche

 

Eine Möglichkeit, zu überprüfen, ob Ihre Marke oder Ihr Geschmacksmuster bereits eingetragen ist, besteht darin, die kostenlosen Online-Tools des Amtes zu konsultieren: TMview, DesignView und/oder eSearch plus.


Das EUIPO bietet die Erstellung einen Bericht zum Ähnlichkeitsgrad, in dem Marken aufgeführt sind, die sich auf Ihre Anmeldung auswirken können. Ältere Marken könnten Ihre Anmeldung gefährden. Im Bericht werden sowohl die Markennamen als auch die Waren und Dienstleistungen aufgeführt, für die die jeweilige Marke angemeldet wurde.
Hinweis: Diese Liste ist nicht erschöpfend. Ihre Marke könnte auch dann anfechtbar sein, wenn keine Ergebnisse angezeigt werden.
Daneben ermöglichen die Online-Datenbanken des EUIPO, eSearch plus und TMview, Nutzern die Verfügbarkeitssuche und stehen allen Nutzern kostenlos zur Verfügung.


Ja, wenn der Anmelder dies im erweiterten Anmeldeformular beantragt hat. Das Amt erstellt dann während des Prüfungsverfahrens für jede Unionsmarkenanmeldung und internationale Registrierung, in der die Europäische Union benannt ist, einen Unionsrecherchenbericht. In diesem Bericht sind identische oder ähnliche ältere Unionsmarken und Unionsmarkenanmeldungen sowie internationale Registrierungen, in denen die Europäische Union benannt ist, für identische und ähnliche Klassen von Waren und Dienstleistungen aufgeführt. Bei der Recherche werden ältere Marken mit Waren und Dienstleistungen berücksichtigt, die der gleichen Klasse sowie widersprüchlichen Klassen angehören, die üblicherweise ähnliche Waren und Dienstleistungen umfassen.
Weitere Informationen finden Sie in unserem Abschnitt Eintragungsverfahren.


Nein, das EUIPO führt keine Recherchen auf individuelle Anfrage durch. Private Unternehmen, die keine geschäftliche Verbindung zum EUIPO haben, tun dies.
Darüber hinaus stehen eSearch plus, die Online-Datenbank des EUIPO, und DesignView allen Nutzern für die Durchführung von Recherchen kostenlos zur Verfügung.
Weitere Informationen zu EUIPO-Datenbanken und -Tools finden Sie im Bereich Datenbanken auf unserer Website.
Nähere Informationen finden Sie unter: GGM-Eintragungsverfahren.


In diesen Berichten werden alle ermittelten älteren nationalen Marken, nationalen Markenanmeldungen bzw. Marken, die im Rahmen internationaler, in dem/den betroffenen Mitgliedstaat(en) geltender Übereinkommen eingetragen wurden, aufgeführt, die gemäß Artikel 8 UMV gegen die Eintragung der angemeldeten UM geltend gemacht werden können. Im anderen Fall wird in diesen Berichten mitgeteilt, dass solche Rechte bei der Recherche nicht festgestellt wurden. Für diese Berichte werden Recherchengebühren erhoben.

Inhaber von internationalen Registrierungen (IR), in denen die EU benannt ist, die nationale Recherchen beantragen möchten, müssen den Antrag an das Amt richten und die entsprechende Gebühr innerhalb eines Monats nach Mitteilung der internationalen Registrierung durch die WIPO.

Ein Antrag auf Durchführung nationaler Recherchen führt dazu, dass alle teilnehmenden nationalen Ämter die Recherche durchführen. Dieser Alles-oder-Nichts-Ansatz bedeutet, dass der Anmelder die bestimmten teilnehmenden Ämter, die die Recherche durchführen sollen, nicht auswählen kann.


Die Anmeldegebühr umfasst EU-Recherchenberichte. Nationale Recherchenberichte sind optional. Beide sind vom Anmelder zum Zeitpunkt der Einreichung einer Unionsmarkenanmeldung oder bei internationalen Registrierungen (IR), in denen die EU benannt ist, innerhalb eines Monats nach Übermittlung der WIPO-Datei an das EUIPO zu beantragen. Die Gebühr für nationale Recherchenberichte beträgt 12 EUR pro teilnehmendes Amt.
Seit dem 1. Januar 2014 nehmen 5 nationale Ämter an diesem optionalen Recherchesystem teil und führen Recherchen in ihren nationalen Registern durch. Es handelt sich um die Ämter folgender Länder: Dänemark, Rumänien, Slowakei, Tschechische Republik und Ungarn. Somit beläuft sich die aktuell zu zahlende Gesamtgebühr für nationale Recherchenberichte auf 60 EUR.

Weitere Informationen zu Recherchenberichten entnehmen Sie bitte den Prüfungsrichtlinien, Teil B, Abschnitt 1, Verfahren.


Inhaber älterer Unionsmarken oder Unionsmarkenanmeldungen, die möglicherweise mit ihren Rechten kollidieren könnten, erhalten Unterrichtungsschreiben. Das entsprechende Schreiben dient nur zu Informationszwecken und ist nicht so auszulegen, dass ein Konflikt tatsächlich vorliegt oder dass die betroffenen Marken, Waren und Dienstleistungen tatsächlich identisch oder ähnlich sind. Eine solche Auslegung ist nur durch eine endgültige Entscheidung in einem Widerspruchs- und Löschungsverfahren durch das EUIPO möglich.

Weitere Informationen zu dieser Angelegenheit entnehmen Sie bitte den Prüfungsrichtlinien, Teil B, Abschnitt 1, Verfahren.


EURid ist eine gemeinnützige Organisation, die von der Europäischen Kommission mit der Verwaltung des .eu-Domänennamens beauftragt wurde. Beim Schutz der Rechte der Inhaber von .eu-Domänen vor Betrug spielt sie ebenfalls eine aktive Rolle.
Neuigkeiten in Bezug auf .eu-Domänen


Die Fragen und Antworten auf dieser Seite dienen ausschließlich der Information und nicht als rechtlicher Bezugspunkt. Nähere Einzelheiten sind der Verordnung über die Unionsmarke, der Verordnung über das Gemeinschaftsgeschmacksmuster oder den Richtlinien für Unionsmarken / Geschmacksmuster zu entnehmen.

Weitere Informationen über den Umgang des Amtes mit Ihren personenbezogenen Daten sind der Datenschutzerklärung zu entnehmen.

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