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EUIPO
Schützen Sie Ihre Marken und Geschmacksmuster in der Europäischen Union

Schützen Sie Ihr geistiges Eigentum in der Europäischen Union.

Gebühren und Zahlungsmodalitäten

 

Die Gebührenstruktur ist dem Abschnitt Gebühren und Zahlungsmodalitäten auf der Website zu entnehmen. In diesem Abschnitt finden Sie auch einen Gebührenrechner, mit dem Sie die Gesamthöhe der Gebühren berechnen können, abhängig von der Anzahl der Geschmacksmuster und davon, ob Sie eine Aufschiebung der Bekanntmachung beantragen.

Für weitere Informationen über die Gebühren und Zahlungsmodalitäten siehe die Richtlinien, Teil A, Allgemeine Regeln, Abschnitt 3, Zahlung der Gebühren, Kosten und Preise.


Sie können die Gebühren für ein eingetragenes Gemeinschaftsgeschmacksmuster per Banküberweisung oder über ein laufendes Konto bezahlen. Bei Online-Anmeldung können Sie darüber hinaus mit Kredit- oder Debitkarte bezahlen.

Weitere Informationen über Gebühren und Zahlungsmodalitäten.


Die Eintragungs- und Bekanntmachungsgebühren sind bei der Einreichung der Anmeldung zusammen zu entrichten.
Beantragen Sie eine Aufschiebung, wird die Bekanntmachungsgebühr durch die Aufschiebungsgebühr ersetzt. Diese Gebühr ist am Ende der Aufschiebungsfrist zu entrichten. Beantragt der Inhaber die Bekanntmachung früher, ist die Aufschiebungsgebühr vor Ablauf der Aufschiebungsfrist zu entrichten.

Das EUIPO stellt keine Zahlungsaufforderung aus. Wünschen Sie eine Zahlungsbestätigung, beantragen Sie diese bitte per E-Mail unter information@euipo.europa.eu.

Nach Zuerkennung eines Anmeldetages werden keine Gebühren erstattet, es sei denn, der vom Anmelder gezahlte Betrag reicht nicht aus, um die Gebühren für die Eintragung und Bekanntmachung (oder gegebenenfalls die Aufschiebung) des Geschmacksmusters oder zumindest eines Geschmacksmusters einer Sammelanmeldung zu decken.


Die Fragen und Antworten auf dieser Seite dienen ausschließlich der Information und nicht als rechtlicher Bezugspunkt. Nähere Einzelheiten sind der Verordnung über die Unionsmarke, der Verordnung über das Gemeinschaftsgeschmacksmuster oder den Richtlinien für Unionsmarken / Geschmacksmuster zu entnehmen.

Weitere Informationen über den Umgang des Amtes mit Ihren personenbezogenen Daten sind dem Datenschutzhhinweis zu entnehmen.
 

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