Gebühren und Zahlungsmodalitäten
Für weitere Informationen über die Gebühren und Zahlungsmodalitäten siehe die Richtlinien, Teil A, Allgemeine Regeln, Abschnitt 3, Zahlung der Gebühren, Kosten und Preise.
Weitere Informationen über Gebühren und Zahlungsmodalitäten.
Beantragen Sie eine Aufschiebung, wird die Bekanntmachungsgebühr durch die Aufschiebungsgebühr ersetzt. Diese Gebühr ist am Ende der Aufschiebungsfrist zu entrichten. Beantragt der Inhaber die Bekanntmachung früher, ist die Aufschiebungsgebühr vor Ablauf der Aufschiebungsfrist zu entrichten.
Das EUIPO stellt keine Zahlungsaufforderung aus. Wünschen Sie eine Zahlungsbestätigung, beantragen Sie diese bitte per E-Mail unter information@euipo.europa.eu.
Nach Zuerkennung eines Anmeldetages werden keine Gebühren erstattet, es sei denn, der vom Anmelder gezahlte Betrag reicht nicht aus, um die Gebühren für die Eintragung und Bekanntmachung (oder gegebenenfalls die Aufschiebung) des Geschmacksmusters oder zumindest eines Geschmacksmusters einer Sammelanmeldung zu decken.
Die Fragen und Antworten auf dieser Seite dienen ausschließlich der Information und nicht als rechtlicher Bezugspunkt. Nähere Einzelheiten sind der Verordnung über die Unionsmarke, der Verordnung über das Gemeinschaftsgeschmacksmuster oder den Richtlinien für Unionsmarken / Geschmacksmuster zu entnehmen.
Weitere Informationen über den Umgang des Amtes mit Ihren personenbezogenen Daten sind dem Datenschutzhhinweis zu entnehmen.