Wie kann ich einen Antrag auf Nichtigerklärung von Gemeinschaftsgeschmacksmustern einreichen?
Um einen Antrag auf Nichtigerklärung einzureichen, müssen Sie in Ihrem User Area angemeldet sein. Gehen Sie zur Suchmaschine eSearch plus und geben Sie den Namen des Geschmacksmusters ein, das Sie für nichtig erklären möchten.
Klicken Sie in den Suchergebnissen auf den Namen der entsprechenden Marke/des Geschmacksmusters oder auf den Link „+info“. Anschließend wird die Detailansicht des Geschmacksmusters geöffnet, in der alle verfügbaren Informationen zu dieser Akte angezeigt werden.

Wenn Sie ein Gemeinschaftsgeschmacksmuster für nichtig erklären möchten, gehen Sie zum Abschnitt „Aktionen und Mitteilungen“. Klicken Sie auf die Schaltfläche für Gemeinschaftsgeschmacksmuster und anschließend auf die Option für Nichtigkeit.

Anschließend wird ein Pop-up-Fenster angezeigt.

Schreiben Sie eine Nachricht (optional) und fügen Sie den entsprechenden Anhang/die entsprechenden Anhänge hinzu.
Bitte denken Sie daran, den Anhang/die Anhänge zu unterschreiben.
Anschließend wird eine PDF-Datei mit den von Ihnen eingegebenen Informationen angezeigt. Sie können diese Informationen überprüfen, eventuell notwendige Änderungen vornehmen und/oder die PDF-Datei auf Ihrem Computer speichern. Klicken Sie auf „Bestätigen“, um den Antrag abzusenden.

Weitere häufig gestellte Fragen zu anderen Aspekten der Website finden Sie in unserem Hilfebereich.