Formulare für internationale Anmeldungen
Seit 1. Oktober 2004 können internationale Anmeldungen oder nachträgliche Benennungen auf der Grundlage einer Unionsmarke (UM) oder einer UM-Anmeldung eingereicht werden.
Das Formular für internationale Anmeldungen
Es ist zwingend erforderlich, ein amtliches Formular (Artikel 183 und 184 UMV, Artikel 65 DVUM und Artikel 28 UMDV) zu verwenden, das entweder vom Amt oder vom Internationalen Büro bereitgestellt wird. Eine internationale Anmeldung kann online eingereicht werden:
Eine internationale Anmeldung online vornehmen
Um eine internationale Anmeldung einzureichen, ist eine Übermittlungsgebühr in Höhe von 300 EUR an das EUIPO zu entrichten. Alle sonstigen für einen Antrag auf internationale Anmeldung anfallenden Gebühren sind direkt an die WIPO zu entrichten. Alle Zahlungen, die im Zusammenhang mit der internationalen Anmeldung an das EUIPO geleistet wurden, werden zurückerstattet. Weitere Informationen über Zahlungen finden Sie auf der WIPO-Website im Abschnitt Zahlung von Gebühren.
Für weitere Informationen über internationale Anmeldungen, bei denen das EUIPO das Ursprungsamt ist, siehe die Richtlinien, Teil M, Internationale Marken.
Formular zur nachträglichen Benennung
Die Verwendung des amtlichen Formulars ist zwingend erforderlich:
- Für Englisch, Französisch oder Spanisch ist das entsprechende WIPO-Formular (MM4) zu verwenden, und
- für die anderen Amtssprachen (ausgenommen Irisch) ist das EUIPO-Formular (EM4) zu verwenden. Der Inhalt dieses Formulars entspricht dem des WIPO-Formulars (MM4) und von der Form her ist es nahezu identisch.
Das Gebührenberechnungsblatt (PDF, Word) gilt als wesentlicher Teil der nachträglichen Benennung. Wird es nicht in der korrekten Sprache ausgefüllt (d. h. in der Sprache, in der die internationale Anmeldung an die WIPO zu übermitteln ist) und dem Formular EM4 beigefügt, erlässt die WIPO einen Beanstandungsbescheid.
Formulare für internationale Anmeldungen und nachträgliche Benennungen, wenn die EU benannt wird (EUIPO als Bestimmungsamt)
Seit 1. Oktober 2004 kann bei Verwendung der WIPO-Formulare die Europäische Union benannt werden
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MM2 (Antrag auf internationale Registrierung, geregelt ausschließlich durch das Protokoll zum Madrider Abkommen)
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MM4 (Benennung im Anschluss an die internationale Registrierung)
Diese Formulare wurden von der WIPO dahingehend geändert, dass vor allem bei Benennung der EU die Angabe einer zweiten Sprache unter den vier übrigen Sprachen des EUIPO möglich ist, die nicht mit der ersten Sprache identisch ist.
Für die in der internationalen Anmeldung beanspruchte Seniorität wurde ein eigenes Formular erstellt, das der internationalen Anmeldung, in der die Europäische Union benannt wird, oder der nachträglichen Benennung der Europäischen Union beigefügt wird
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MM17 (Senioritätsanspruch – Europäische Union).
Antrag auf Umwandlung einer internationalen Registrierung („IR“) mit Benennung der EU
Das ausgefüllte Formular (Hinweise) ist für alle Arten der Umwandlung direkt an das EUIPO in Alicante zu senden.
Da die „Opting-back“-Umwandlung von der WIPO als nachträgliche Benennung behandelt wird, sind bei dieser Art der Umwandlung alle Gebühren, die mit der/den nachträglichen Benennung(en) in Verbindung stehen, direkt an die WIPO zu zahlen.
Das WIPO-Gebührenberechnungsblatt (PDF, Word) sollte daher in der Sprache der internationalen Registrierung beigefügt werden.
Antrag auf Teilung einer internationalen Registrierung („IR“) mit Benennung der EU
Seit dem 1. Februar 2019 ist es möglich, die Teilung einer internationalen Registrierung mit Benennung der EU zu beantragen.
Es ist zwingend erforderlich, das offizielle Wipo-Formular MM22 (einschließlich des entsprechenden Gebührenberechnungsblatt) verfügbar in Englisch – Französisch – Spanisch zu verwenden.
Das Formular muss beim EUIPO in der Sprache der internationalen Registrierung eingereicht werden. Da das WIPO-Formular die Angabe der Waren und Dienstleistungen, die in der ursprünglichen Eintragung verbleiben sollen, nicht vorsieht, ist gemäß den Artikeln 8 und 11 UMDV eine zusätzliche Seite mit dieser Angabe hinzuzufügen.