Ihre Rechte schützen
Gemäß Artikel 9 UMV erwirbt „mit der Eintragung einer Unionsmarke ihr Inhaber ein ausschließliches Recht an ihr“. Der Inhaber dieser Unionsmarke hat (...) das Recht, Dritten zu verbieten, ohne seine Zustimmung im geschäftlichen Verkehr ein Zeichen für die gleichen Waren und/oder Dienstleistungen zu benutzen, für die sie eingetragen ist (...)“

Die Durchsetzung Ihres Markenschutzes ist genauso wichtig wie die Etablierung Ihres Markennamens. Wenn Sie Ihren Markenschutz nicht durchsetzen, kann die Gültigkeit Ihrer Marke in Frage gestellt werden, und Ihr Markenname verliert an Wert.
Sie sind für die Durchsetzung Ihrer eingetragenen Marke verantwortlich. Um dies wirksam zu tun, müssen Sie Folgendes tun:
- Stellen Sie sicher, dass Ihre Marke korrekt für die Waren und Dienstleistungen eingetragen ist, mit denen Sie handeln.
- Seien Sie aufmerksam. Eine eingetragene Marke ist ein Hinweis an Ihre Wettbewerber, dass Sie ein Recht haben; wenn aber jemand Ihre Marke – oder eine ähnliche Marke – ohne Erlaubnis benutzt, müssen Sie Maßnahmen ergreifen, um dies zu unterbinden.
Das EUIPO ist für die Eintragung von Unionsmarken und Gemeinschaftsgeschmacksmustern zuständig.
Die Durchsetzung von Rechten ist nicht Aufgabe des EUIPO, daher können wir keine rechtliche Beratung über die Durchsetzung von Marken und Geschmacksmustern anbieten.
Register
Achten Sie darauf, dass niemand versucht, eine identische oder ähnliche Marke zu schützen.
Durchsuchen Sie Markenregister nach Anmeldungen oder Eintragungen von Marken, die mit Ihrer Marke identisch oder Ihrer Marke ähnlich sind.
Wir stellen ein Suchinstrument für Anmeldungen und Eintragungen von Unionsmarken bereit: eSearch plus. Registrierte Nutzer können eine automatische Beobachtungsfunktion konfigurieren und erhalten eine Nachricht, wenn potenziell konkurrierende Markenanmeldungen beim Amt eingehen.
TMview ist ein weltweites Markensuch-Tool, das aus erster Hand Daten über Marken von etwa 60 Ämtern für geistiges Eigentum, einschließlich aller EU-, nationalen und regionalen Ämter liefert. Unter folgender Adresse kann online und gratis auf über 40 Millionen Marken zugegriffen werden: www.tmdn.org
Falls Sie Suchanfragen nicht selbst durchführen können, bieten Rechtsanwälte professionelle Markenbeobachtungsdienste an.
Falls Sie feststellen, dass ein Wettbewerber eine identische oder ähnliche Marke angemeldet oder eingetragen hat, können Sie Ihr älteres Recht durchsetzen und der Markeneintragung widersprechen oder diese löschen lassen.
Der Geschäftsverkehr
Stellen Sie sicher, dass niemand Ihre Marke im Geschäftsverkehr benutzt.
Beobachten Sie den Markt, indem Sie in der Presse, in Fachzeitschriften und im Internet nach Unternehmen suchen, die Ihre Marke ohne Erlaubnis benutzen. Möglicherweise werden illegale Kopien Ihrer Produkte angeboten oder Wettbewerber benutzen Marken, die Ihrer Unionsmarke ähnlich (aber nicht mit ihr identisch) sind.
Das EUIPO arbeitet mit einer Reihe von E-Commerce-Marktplätzen zusammen, um Informationen über die dort verfügbaren Tools zum Schutz des geistigen Eigentums zu sammeln, damit Sie leichter einschreiten und die dort verfügbaren Ressourcen nutzen können. Weitere Informationen finden Sie hier
Erwägen Sie, bei Ihrer nationalen Zollbehörde Schutz gegen Rechtsverletzung zu beantragen. Grenzkontrollbeamte nutzen einschlägige Datenbanken, um potenzielle Verletzungen zu ermitteln und gefälschte Waren zu beschlagnahmen.
Sie können Informationen über Ihre Waren und Marken auch in das IP Enforcement Portal (Durchsetzungsportal) eingeben. Hierbei handelt es sich um ein Portal, das Durchsetzungsbehörden helfen soll, gefälschte Waren zu erkennen. In das Portal, das kostenlos zur Verfügung steht, können Sie Informationen wie Verpackung, Kennzeichnungen oder Kontaktangaben eingeben. Diese Informationen werden dann von Durchsetzungsbehörden genutzt, um gefälschte Waren von echten zu unterscheiden.
Es liegt in Ihrer Verantwortung, aktiv zu werden.
Beim EUIPO und bei nationalen Registern
Widersprechen Sie der Anmeldung im Fall identischer oder ähnlicher Marken oder lassen Sie die Eintragung löschen.
Widerspruch
Sobald Ihrer Anmeldung einer Unionsmarke ein Anmeldetag zugewiesen wurde, können Sie einen Widerspruch gegen Unionsmarken und nationale Eintragungen in der Europäischen Union einlegen, die nach diesem Datum angemeldet wurden.
Führen Sie zum Schutz Ihrer Rechte regelmäßig Suchen nach Anmeldungen von Unionsmarken und nationalen Eintragungen durch und suchen Sie im Internet nach Beweisen auf dem Markt. Markenanwälte und Markenbeobachtungsdienste können Sie durch Suchanfragen und die Bereitstellung von Beratungsleistungen unterstützen.
Löschung
Eingetragene Unionsmarken und nationale Markeneintragungen in der Europäischen Union können gelöscht werden. Falls sie der Meinung sind, dass eine Eintragung trotz geltenden Benutzungserfordernisses nicht benutzt wurde, können Sie sie für verfallen erklären lassen. Falls Sie der Ansicht sind, dass eine Eintragung mit Ihrem älteren Recht kollidiert oder dass eine Eintragung ungültig ist, können Sie sie für nichtig erklären lassen. Als Alternative zum Antrag auf Nichtigerklärung einer UM kann ein Inhaber die Übertragung auf ihn beantragen, falls die Marke im Namen seines Agenten oder Vertreters ohne dessen Zustimmung eingetragen wurde.
Ein Antrag auf Löschung kostet 630 EUR. Der Unterschied besteht darin, dass durch die Nichtigkeitserklärung die Marke rückwirkend nichtig wird (d. h. sie wird vollständig aus dem Markenregister entfernt), und der Verfall ab dem Datum gilt, an dem der entsprechende Antrag beim Amt eingereicht wird.
Vor Gericht und im Geschäftsverkehr
Gehen Sie gegen den Verletzer vor
Wir empfehlen Ihnen, sich im Streitfall mit einem Rechtsanwalt in Verbindung zu setzen, bevor Sie etwas unternehmen.
Informieren Sie den mutmaßlichen Verletzer – Verfügungen auf Unterlassung
Sobald Sie eine Verletzung feststellen, ziehen Sie in Erwägung, eine Verfügung auf Unterlassung zu schicken, mit der Sie Ihren Wettbewerber über den Konflikt informieren. Dadurch wird Ihr Wettbewerber offiziell über Ihre Rechte informiert, und er wird darüber unterrichtet, dass möglicherweise weitere Maßnahmen gegen ihn ergriffen werden, wenn er Ihre Rechte weiterhin missachtet.
Verhandeln
In einigen Fällen können Sie möglicherweise mittels Schlichtung und Schiedsverfahren eine Einigung erreichen. Diese Dienste sind für Streitigkeiten zwischen rechtmäßig tätigen Unternehmen geeignet, bei denen beide Seiten kosteneffiziente und praktische Lösungen wünschen.
Zivilrechtliche Maßnahmen
Falls Ihre Versuche, den angeblichen Verletzer zu warnen oder mit ihm zu verhandeln, scheitern, stehen Ihnen weitere rechtliche Maßnahmen zur Verfügung, um gegen die Verletzung vorzugehen: zum Beispiel eine einstweilige Verfügung oder eine vorsorgliche Beschlagnahme, um die illegale Benutzung Ihrer Marke zu verhindern. Zivilrechtliche Durchsetzungsmaßnahmen sind in allen Fällen auf nationaler Ebene in den zuständigen EU-Gerichtsbarkeiten durchzuführen. Ein Vorteil der Unionsmarke besteht jedoch darin, dass ein einzelnes Gericht befugt ist, eine solche Maßnahme in allen Mitgliedstaaten anzuordnen.
Strafrechtliche Maßnahmen
Auf strafrechtliche Maßnahmen ist in Fällen von Fälschungs- oder Piraterieaktivitäten zurückzugreifen. In diesen Fällen müssen Sie sich an die nationalen Strafverfolgungsbehörden in der zuständigen EU-Gerichtsbarkeit wenden.
Beachten Sie bitte, dass die Strafverfolgungsbestimmungen für geistiges Eigentum in der EU nicht harmonisiert sind. Strafverfolgungsmaßnahmen werden auf nationaler Ebene anhand der einschlägigen nationalen Bestimmungen durchgeführt. Infolgedessen sind die auf europäischer Ebene verfügbaren Möglichkeiten einer Strafverfolgung sehr unterschiedlich, und es ist nicht immer möglich, Strafverfolgungsmaßnahmen in jedem Land in der gleichen Weise durchzuführen.
Falls Sie in Gerichtsverfahren aufgefordert werden, einen Nachweis für Ihre Unionsmarke vorzulegen, können Sie eine unbeglaubigte oder beglaubigte Kopie Ihrer Eintragungsurkunde über eSearch plus oder über das Online-Formular zur Akteneinsicht anfordern.