Orphan Works database
Die Datenbank zu verwaisten Werken ist eine einzigartige öffentlich zugängliche Datenbank und bietet der Öffentlichkeit Informationen in Bezug auf verwaiste Werke, die in Sammlungen in öffentlich zugänglichen Bibliotheken, Bildungseinrichtungen und Museen sowie Archiven, im Bereich des Film- oder Tonerbes tätigen Einrichtungen und öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten in den Mitgliedstaaten vorhanden sind.
Weitere Informationen über die Datenbank zu verwaisten Werken finden Sie unter diesem Link. Sie finden dort eine Broschüre mit Informationen in Ihrer Sprache.
Weitere Informationen über die Datenbank zu verwaisten Werken finden Sie unter diesem Link. Sie finden dort eine Broschüre mit Informationen in Ihrer Sprache.
Die Datenbank zu verwaisten Werken ist über diesen Link zugänglich.
Ja, Sie können das Tutorial über die Datenbank zu verwaisten Werken im EUIPO-Lernportal unter folgendem Link abrufen: Tutorial über die Datenbank zu verwaisten Werken (Einsteigerniveau). Wenn Sie noch kein Nutzerkonto haben, richten Sie bitte hier eines ein. Weitere Informationen über die Einrichtung eines Kontos: „Zum ersten Mal hier?“ (Bitte beachten Sie, dass die Angaben auf dieser Seite nur auf Englisch vorliegen)
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Klicken Sie auf der Login-Seite auf Haben Sie Ihren Nutzernamen vergessen?. Geben Sie die mit Ihrem EUIPO-Konto verknüpfte E-Mail-Adresse ein und klicken Sie auf „E-Mail senden“. Sie erhalten dann eine E-Mail mit Ihrem Nutzernamen.
Klicken Sie auf der Login-Seite auf Haben Sie Ihr Passwort vergessen?. Geben Sie Ihren Nutzernamen ein und klicken Sie auf „E-Mail senden“. Es wird eine E-Mail an die mit Ihrem EUIPO-Konto verknüpfte E-Mail-Adresse gesendet, die Anweisungen enthält, wie Sie Ihr Passwort zurücksetzen und Ihr EUIPO-Konto aktivieren können.
Sie können uns eine E-Mail senden an: information@euipo.europa.eu. Um uns beim Erkennen des Problems zu helfen, empfehlen wir Ihnen, Ihren Nutzernamen anzugeben und, sofern möglich, einen Screenshot beizufügen, der das Problem zeigt, oder die Fehlermeldung, die Sie vom System erhalten.
Ja. Die Datenbank zu verwaisten Werken steht in 24 Sprachen (23 EU-Sprachen und Isländisch) zur Verfügung. Sie können Ihre Sprache in der linken oberen Ecke der Startseite der Datenbank zu verwaisten Werken auswählen.
Klicken Sie auf der Startseite der Datenbank zu verwaisten Werken auf Registrierung der Empfängerorganisation. Nach Übermittlung des Formulars wird eine E-Mail an die zuständige Behörde Ihres Landes gesendet. Diese wird die Informationen in der Datenbank zu verwaisten Werken validieren. Bitte beachten Sie auch, dass eine einzelne Empfängerorganisation Mehrfachnutzer registrieren lassen kann.
Ja. Dazu können Sie auf der Startseite der Datenbank zu verwaisten Werken die Option Erweiterte Suche nutzen. Unter dem Abschnitt „Angaben der zugangsberechtigten Organisation“ finden Sie Optionen, mit denen Sie die Suche anhand des Namens der Empfängerorganisation und des Landes durchführen können.
Sie können dies tun, indem Sie auf die betroffenen Einträge zugreifen und den Abschnitt „Informationen zum Rechteinhaber“ aktualisieren (bearbeiten). Wir empfehlen Ihnen, die Option „Erweiterte Suche“ auf der Startseite der Datenbank zu verwenden, um die Einträge zu ermitteln, die aktualisiert werden müssen. Sobald Sie die betroffenen Einträge ermittelt haben, klicken Sie bei dem gewünschten Eintrag auf „Verwaistes Werk bearbeiten“ und gehen Sie zum Abschnitt „Informationen zum Rechteinhaber“ (befindet sich unter der Schaltfläche „Ausführliche Informationen zum verwaisten Werk“ für Hauptwerke oder unter „Eingebettete oder eingebundene Werke“ für eingebettete Werke). Bitte aktualisieren Sie den Namen des Rechteinhabers, indem Sie auf „Bearbeiten“ klicken und das Kästchen „Ermittelt und lokalisiert“ auswählen. Nach erfolgter Aktualisierung des Eintrags wird Ihnen die zuständige nationale Behörde mitteilen, dass es einen aktualisierten Eintrag gibt, der weitergeleitet werden muss. Nähere Informationen finden Sie im Abschnitt Tutorial über die Datenbank zu verwaisten Werken: „Eine Statusänderung beantragen“.