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EUIPO
Schützen Sie Ihre Marken und Geschmacksmuster in der Europäischen Union

Schützen Sie Ihr geistiges Eigentum in der Europäischen Union.

 

Gebühren und Zahlungsmodalitäten

Online-Anmeldung eines Gemeinschaftsgeschmacksmusters ab 350 EUR

Eintragung Ihres Geschmacksmusters
Schnell und einfach

Online anmelden

Ein eingetragenes Gemeinschaftsgeschmacksmuster ist 5 Jahre lang gültig. Es kann jeweils um 5 Jahre bis zu einer Gesamtlaufzeit von 25 Jahren verlängert werden.

 

Gebührenstruktur

Bei der Anmeldung eines Gemeinschaftsgeschmacksmusters fallen drei Arten von Gebühren an: Eintragungs-, Bekanntmachungs- und Aufschiebungsgebühren.

Eintragung

230 EUR

Zusätzliche Eintragung
Je zusätzlichem GGM:

2 bis 10 = 115 EUR

ab 11 = 50  EUR

Bekanntmachung

120 EUR

Zusätzliche Veröffentlichung
Je zusätzlichem GGM:

2 bis 10 = 60 EUR

ab 11 = 30  EUR

Aufschiebung der Bekanntmachung *

40 EUR

Zusätzliche Aufschiebung
Je zusätzlichem GGM:

2 bis 10 = 20 EUR

ab 11 = 10  EUR

* Sie können beantragen, dass die Bekanntmachung eines Geschmacksmusters aufgeschoben wird. Auf diese Weise können Sie Ihren ursprünglichen Anmeldetag behalten, ohne das Geschmacksmuster unmittelbar für die Öffentlichkeit zugänglich zu machen.

 

Die fälligen Gebühren hängen von zwei Faktoren ab:

  • von der Zahl der angemeldeten Geschmacksmuster
  • davon, ob die Bekanntmachung der Geschmacksmuster aufgeschoben wird oder nicht.

Die Gebühren für Geschmacksmuster haben folgende Struktur:

  • eine Grundgebühr für ein einzelnes Geschmacksmuster oder für das erste Geschmacksmuster einer Sammelanmeldung
  • eine ermäßigte Gebühr je Geschmacksmuster für das zweite bis zehnte Geschmacksmuster
  • eine noch weiter ermäßigte Gebühr ab dem elften Geschmacksmuster.
 

Die Eintragungsgebühr und die Bekanntmachungsgebühr müssen zusammen zum Zeitpunkt der Einreichung des Antrags entrichtet werden. Enthält die Anmeldung einen Antrag auf Aufschiebung, wird die Bekanntmachungsgebühr durch die Aufschiebungsgebühr ersetzt. Das Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) versendet keine Zahlungsaufforderung.


 

Gebührenrechner

Sie können die genaue Gebühr unter Berücksichtigung der Zahl der Geschmacksmuster und der Frage, ob eine Aufschiebung beantragt wird, berechnen.

Vollständige Gebührenliste für Gemeinschaftsgeschmacksmuster

Liste der Gebühren nach der Verordnung (EG) Nr. 2246/2002 der Kommission vom 16. Dezember 2002

Zahlungsmodalitäten

Die Gebühren für Gemeinschaftsgeschmacksmuster können per Kreditkarte, per Banküberweisung oder über ein beim EUIPO geführtes laufendes Konto gezahlt werden. Das EUIPO bietet einen Online-Service an, durch den die Kontoinhaber sämtliche Transaktionen und Informationen ihres laufenden Kontos einsehen können.

Kreditkarte

 

Dies ist für Online-Anmeldungen die beste Option und für die meisten Nutzer zu empfehlen.

Banküberweisungen

 

Banküberweisungen sind auf eines der folgenden Konten des EUIPO vorzunehmen:

Laufendes Konto beim EUIPO

 

Empfohlen für professionelle Nutzer

 

Betrügerische Zahlungsaufforderungen

Warnhinweis: irreführende Rechnungen

Wenn Sie unaufgefordert gebeten werden, eine Zahlung für eine Verlängerung oder Bekanntmachung, einen Rechtsübergang oder jegliches andere Verfahren im Zusammenhang mit Ihrer GGM-Eintragung zu tätigen, ZAHLEN SIE NICHT, bevor Sie nicht sorgfältig überprüft haben, welche Dienstleistungen angeboten werden und ob sie aus einer amtlichen Quelle stammen.

 

Beispiele für betrügerische Zahlungsaufforderungen

Weitere Informationen

Wenn Sie weitere Informationen zu finanziellen Themen benötigen, können Sie sich gerne an die Hauptabteilung Finanzen – Bereich Gebühren wenden:

+34 965 139 100

+34 965 131 344

information@euipo.europa.eu

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