Anmelde- und Eintragungsverfahren
Die Anmeldung kann jedoch ebenfalls per Fax, auf dem Postweg oder durch persönliche Abgabe am EUIPO-Empfangsschalter während der Öffnungszeiten eingereicht werden.
Wenn Sie eine Anmeldung per Fax einreichen, kann es vorkommen, dass die Qualität der Wiedergabe des Musters relativ schlecht ist (insbesondere, wenn es sich um Fotografien handelt), da diese Technologie nicht für die Übermittlung von Bildinformationen geeignet ist.
Die Anmeldung per Fax ist demnach im Allgemeinen nicht zu empfehlen. Möchten Sie dennoch diese Möglichkeit nutzen, so sollten Sie auf jeden Fall innerhalb eines Monats nach der Anmeldung per Fax ein Druckexemplar der Wiedergabe nachreichen. Der Prüfer wird einen Monat lang die Einreichung eines Druckexemplars abwarten, bevor die Anmeldung weiter bearbeitet wird.
Zusammen mit dem Antrag auf Eintragung müssen dieerforderlichen Gebühren bezahlt werden.
Sie müssen das (auf der Website des EUIPO verfügbare) Anmeldeformular ausfüllen und eine deutliche Wiedergabe des Geschmacksmusters beifügen. Diese Wiedergabe kann eine grafische Darstellung oder eine Fotografie sein.
Mit der Anmeldung müssen auch die vorgeschriebenen Gebühren entrichtet werden, deren Höhe von der Art des Antrags abhängt, z. B. ob eine Aufschiebung der Bekanntmachung beantragt wird.
Weitere Informationen zur Anmeldung finden Sie unter:
- Tipps und bewährte Vorgehensweisen für die Anmeldung von Geschmacksmustern;
- Richtlinien, Prüfung von Anträgen für eingetragene Gemeinschaftsgeschmacksmuster.
Weitere Informationen finden Sie im Inhaber-Bereich unserer Website.
Weitere Informationen finden Sie in den Richtlinien, Teil B, Prüfung, Abschnitt 2, Formvorschriften, Absatz 2.
Bei der Angabe der Erzeugnisse in einer Geschmacksmuster-Anmeldung sollten Anmelder unbedingt die Begriffe der Locarno- oder der EuroLocarno-Klassifikation verwenden, um Verzögerungen im Eintragungsverfahren zu vermeiden, die sonst dadurch entstehen würden, dass die übermittelten Begriffe übersetzt werden müssen.
Weitere Informationen zur Locarno-Klassifikation (Geschmacksmuster).
Selbst wenn die Eintragung eines eingetragenen Gemeinschaftsgeschmacksmusters zurückgewiesen wurde, kann beim EUIPO später ein Prioritätsanspruch aus der früheren Anmeldung eines eingetragenen Geschmacksmusters geltend gemacht werden.
Tipps und bewährte Vorgehensweisen für die Anmeldung von Geschmacksmustern.
Weitere Informationen zur Anmeldung finden Sie unter Richtlinien, Prüfung von Anträgen für eingetragene Gemeinschaftsgeschmacksmuster.
Auf unserer Website finden Sie weitere Informationen unter Geschmacksmuster und sein(e) Erzeugnis(se).
Weitere Informationen zur Anmeldung finden Sie unter Richtlinien, Prüfung von Anträgen für eingetragene Gemeinschaftsgeschmacksmuster.
Tipps und bewährte Vorgehensweisen für die Anmeldung von Geschmacksmustern.
Weitere Informationen finden Sie unter Richtlinien, Prüfung von Anträgen für eingetragene Gemeinschaftsgeschmacksmuster.
Weitere Informationen finden Sie im Abschnitt Jetzt anmelden.
Weitere Informationen finden Sie im Abschnitt Jetzt anmelden.
Die Anmeldung eines eingetragenen Geschmacksmusters wird geprüft, und wenn sie die Formerfordernisse erfüllt, wird das Geschmacksmuster eingetragen und (auf Antrag des Inhabers oder seines Vertreters) sofort oder nach der Aufschiebungsfrist innerhalb von 27 Monaten nach dem Anmelde- oder dem Prioritätsdatum bekannt gemacht.
Erfüllt eine Anmeldung die Formerfordernisse nicht, kommt es zu einer Beanstandung (normalerweise in Form eines „Mängelbescheids", in dem die zu behebenden Mängel benannt werden und auch eine Frist für die Antwort gesetzt wird). Dies kann zur Folge haben, dass die Anmeldung geändert oder, falls die Mängel nicht zufriedenstellend ausgeräumt werden, zurückgewiesen wird. Wenn der Anmelder nicht innerhalb von 2 Monaten auf den Mängelbescheid reagiert, kann dies dazu führen, dass die Anmeldung zurückgewiesen wird, einzelne Ansichten gelöscht werden oder das Prioritätsrecht verloren geht.
Weitere Informationen finden Sie unter: Eintragungsverfahren.
Der Antrag auf Aufschiebung muss zum Zeitpunkt der Anmeldung auf dem Anmeldeformular gestellt werden. Spätere Ansuchen um Aufschiebung können nicht akzeptiert werden.
Der Anmelder hat während dieser Geheimhaltungsphase die Möglichkeit, seine Marketingstrategie weiterzuentwickeln bzw. die letzten Fertigungsvorbereitungen zu treffen, ohne dass die Wettbewerber Kenntnis von seinem Geschmacksmuster erlangen.
Bei der Eintragung werden lediglich einige grundlegende Angaben veröffentlicht, während die wesentlichen Elemente des Geschmacksmusters (Ansichten, Angabe des Erzeugnisses und Klassifizierung) geheim bleiben. Diese Möglichkeit kann in Bereichen wie der Mode- oder der Automobilbranche, in denen Geschmacksmuster vor Wettwerbern geheimgehalten werden müssen, während die Ausarbeitung eines Geschmacksmusters zum jeweiligen Endprodukt geplant wird, von großer Bedeutung sein. Innerhalb des Zeitraums von 30 Monaten kann der Anmelder die von ihm beantragte Aufschiebung der Bekanntmachung jederzeit beenden, indem er beim EUIPO einen entsprechenden Antrag stellt. Dies ermöglicht dem Entwerfer/Unternehmen ein hohes Maß an Kontrolle über die von ihm entwickelten Gestaltungen.
Nach Ablauf der Aufschiebungsfrist obliegt es dem Inhaber oder seinem Vertreter, die vollständige Bekanntmachung des Geschmacksmusters durch Entrichtung der Bekanntmachungsgebühr zu beantragen. Tut er dies nicht innerhalb der Frist (spätestens 27 Monate nach dem Anmelde- oder Prioritätstag), wird das Gemeinschaftsgeschmacksmuster nicht bekannt gemacht und verliert dadurch seine Wirkung.
Weitere Informationen zum Antrag auf Aufschiebung.
Weitere Informationen finden Sie unter Richtlinien, Prüfung von Anträgen für eingetragene Gemeinschaftsgeschmacksmuster.
Weitere Informationen zur Anmeldung finden Sie unter Richtlinien, Prüfung von Anträgen für eingetragene Gemeinschaftsgeschmacksmuster.
Erforderlichenfalls sollten fehlende Unterlagen, die sich auf die Anmeldung beziehen, unter Angabe Ihres Zeichens und der Ihnen vom Online-Anmeldesystem zugeteilten elektronischen Nummer per Post zugestellt werden. Nach Möglichkeit sollten Sie aber warten, bis Sie die Empfangsbestätigung mit der Anmeldenummer des Geschmacksmusters erhalten haben, bevor Sie wegen Ihrer elektronischen Anmeldung Kontakt zum EUIPO aufnehmen.
Weitere Informationen zur Anmeldung finden Sie unter Richtlinien, Prüfung von Anträgen für eingetragene Gemeinschaftsgeschmacksmuster.
Wenn Sie keine elektronische Bestätigung erhalten, ist die Anmeldung wahrscheinlich nicht richtig übermittelt worden oder nicht beim EUIPO eingegangen. Kontaktieren Sie in diesem Fall so bald wie möglich das Informationszentrum.
Die Verlängerungsgebühr hängt vom Zeitraum ab, für den das GGM verlängert werden soll.
Weitere Informationen zu den Verlängerungsgebühren finden Sie unter Gebühren und Zahlungsmodalitäten.
Der Antrag auf Verlängerung muss innerhalb eines Zeitraums von 6 Monaten vor Ablauf der Schutzfrist gestellt werden, spätestens am letzten Tag des betreffenden Monats. Die Gebühr ist ebenfalls in diesem Zeitraum zu entrichten. Wird dies versäumt, können der Antrag und die Gebühren noch innerhalb einer Nachfrist von 6 Monaten nach Ablauf des letzten Tages des Monats, in dem die Schutzdauer endet, eingereicht bzw. gezahlt werden, sofern innerhalb dieser Nachfrist eine Zuschlagsgebühr entrichtet wird.
Wenn der Antrag auf Verlängerung form- und fristgerecht erfolgt ist, wird die Verlängerung eingetragen und ist ab dem Tag wirksam, der auf das Ablaufdatum der bestehenden Eintragung folgt.
Weitere Informationen: Verwaltung Ihres Geschmacksmusters.
Die Fragen und Antworten auf dieser Seite dienen ausschließlich der Information und nicht als rechtlicher Bezugspunkt. Nähere Einzelheiten sind der Verordnung über die Unionsmarke, der Verordnung über das Gemeinschaftsgeschmacksmuster oder den Richtlinien für Unionsmarken / Geschmacksmuster zu entnehmen.
Weitere Informationen über den Umgang des Amtes mit Ihren personenbezogenen Daten sind dem Datenschutzhhinweis zu entnehmen.