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EUIPO
Schützen Sie Ihre Marken und Geschmacksmuster in der Europäischen Union

Schützen Sie Ihr geistiges Eigentum in der Europäischen Union.

Der Weg zur Eintragung

Sie können Ihre Anmeldung in drei einfachen Schritten erstellen und einreichen. Dazu verwenden Sie ein Formular, das KMU und Einzelpersonen mit Sitz im Europäischen Wirtschaftsraum durch den Anmeldeprozess führt, ohne dass die Hilfe eines Markenanwalts in Anspruch genommen werden muss.

Das Anmeldeformular umfasst drei wichtige Informationen:

  • Inhaber – Jede Einzelperson oder jedes Unternehmen kann Inhaber einer Unionsmarke sein. Die Angaben zur Inhaberschaft werden veröffentlicht und müssen auf dem neuesten Stand gehalten werden, damit kein Zweifel besteht, wem die Marke gehört.
  • Was kann als Unionsmarke angemeldet werden – Ihre Marke muss eindeutig dargestellt sein.
  • Waren und Dienstleistungen – Diese müssen so festgelegt werden, dass andere Marktteilnehmer verstehen, welche Waren und Dienstleistungen von Ihrer Anmeldung erfasst sind.

Über die nachstehenden Links zeigen wir Ihnen, wie Sie eine Unionsmarke anmelden und eintragen lassen können. Der Erfolg einer Anmeldung ist nicht garantiert, aber umso wahrscheinlicher, je besser Sie vorbereitet sind.

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