Konto anlegen
Um Zugriff auf den EUIPO-User Area zu erhalten, müssen Sie sich mit Ihren persönlichen Angaben anmelden. Klicken Sie hierzu bitte auf „Konto anlegen" oben rechts auf Ihrem Bildschirm und folgen Sie den Anweisungen.

- Warum muss ich ein Konto anlegen?
Über Ihr EUIPO-Konto haben Sie Zugriff auf eine Reihe von Online-Diensten, die nicht angemeldeten Nutzern nicht zur Verfügung stehen. Hierzu gehören Vorteile wie etwa die Möglichkeit, Benachrichtigungen zu erstellen und Unterprofile anzulegen.
Bei einigen Diensten, wie beispielsweise bei Finanztransaktionen, ist die Eingabe persönlicher Daten erforderlich. Durch Einloggen werden die gespeicherten Daten des Nutzers durch sichere Protokolle geschützt.
Auch wenn Sie Dokumente aus einer Akte herunterladen möchten, müssen Sie sich einloggen.
- Haben Sie schon einmal eine Anmeldung beim EUIPO eingereicht?
Nutzern, die bereits eine Anmeldung beim EUIPO eingereicht haben, wurde eine Identifikationsnummer zugewiesen. Es ist wichtig, diese Identifikationsnummer anzugeben, wenn Sie zum ersten Mal ein Konto anlegen, damit alle Unterlagen im Zusammenhang mit dieser Nummer in der Übersicht („Dashboard") Ihres neuen User Area angezeigt werden.
- Nutzerangaben
Es gibt zwei verschiedene Arten von Nutzern: „Unternehmen oder Einzelperson" und „Vertreter". Wenn Sie in keine der beiden vorgeschlagenen Kategorien einzuordnen sind, wählen Sie bitte „Unternehmen oder Einzelperson". So können Sie alle Funktionen im User Area vollumfänglich nutzen.
- Kontoaktivierung
- Sie haben bereits eine Anmeldung beim EUIPO eingereicht und verfügen über eine Identifikationsnummer (ID):
- Wenn Sie eine E-Mail-Adresse angegeben haben, wird die Nachricht mit dem Aktivierungscode an die E-Mail-Adresse geschickt, die Sie bei der erstmaligen Erstellung Ihrer EUIPO-Identifikationsnummer angegeben haben.
- Wenn Sie keine E-Mail-Adresse angegeben haben, schicken Sie uns Ihre E-Mail-Adresse bitte per Post zu, damit Sie nach der Aktualisierung der Daten ein Konto erstellen können.
- Haben Sie noch nie eine Anmeldung beim EUIPO eingereicht, müssen Sie eine E-Mail-Adresse angeben, an die wir Ihnen im Rahmen der Registrierung Ihren Aktivierungscode schicken.
Wenn Sie alle Pflichtfelder des Formulars ausgefüllt haben, erhalten Sie eine E-Mail mit Ihrem Aktivierungscode. Folgen Sie bitte allen Anweisungen für die Kontoaktivierung und loggen Sie sich in Ihrer EUIPO-User Area ein.
Nach der Einrichtung Ihres Kontos und nach erstmaliger Einreichung z. B. einer Anmeldung einer Unionsmarke (UM) oder eines Gemeinschaftsgeschmacksmusters (GGM), eines Widerspruchs oder einer Bestellung eines Vertreters wird Ihnen vom EUIPO eine Identifikationsnummer (ID) zugewiesen.
- Sie haben bereits eine Anmeldung beim EUIPO eingereicht und verfügen über eine Identifikationsnummer (ID):
- Zusätzliche Angaben
Nutzername
Der Nutzername muss zwischen 8 und 20 Zeichen lang sein und Kleinbuchstaben aus dem lateinischen Alphabet (a-z) umfassen. Er muss außerdem mindestens eine Ziffer (0-9) enthalten.
E-Mail-Adresse
Benachrichtigungen über Mitteilungen des EUIPO (falls die Option, Mitteilungen über den User Area zu erhalten, gewählt wurde) werden an diese Adresse gesendet. Die E-Mail-Benachrichtigung wird nur zur Information versendet und stellt keine offizielle Mitteilung des Amtes dar. Sie sollten regelmäßig überprüfen, ob in Ihrem Kommunikationspostfach im User Area neue Mitteilungen des Amtes eingegangen sind.
Kennwortregeln
Ein Passwort muss mindestens 8 Zeichen aus dem lateinischen Alphabet und mindestens eine Ziffer (0-9) enthalten. Es darf nicht mit Ihrem Nutzernamen übereinstimmen. Benutzen Sie keine sich wiederholenden Zeichen (z. B. aaa, 111), Zeichenfolgen (z. B. 123, abc) oder Sonderzeichen (z. B. #, *). Beispiele zulässiger Passwörter: ThinkOn1980Phrases, About2Pass2Me, safe1Should2Be3.
Kommunikationsmethode
Es wird unbedingt empfohlen, die Option für den Erhalt von Mitteilungen in über den User Area zu wählen. Beachten Sie bitte, dass in diesem Fall alle Mitteilungen des Amtes an Ihren User Area geschickt werden. Falls Sie die Option für den Erhalt von Benachrichtigungen unter Ihrer E-Mail-Adresse gewählt haben, beachten Sie bitte, dass die E-Mail-Benachrichtigung nur zur Information versendet wird und keine offizielle Mitteilung des Amtes darstellt (EX-20-9). Sie sollten regelmäßig überprüfen, ob in Ihrem Kommunikationspostfach im User Area neue Mitteilungen des Amtes eingegangen sind (Nutzungsbedingungen des User Area).
Zusammenschluss
Wenn Sie ein Konto für einen Zusammenschluss von Vertretern anlegen, sollten alle den Zusammenschluss betreffenden Informationen im Anmeldeformular angegeben werden. Sie können die Angaben zu Ihrem Zusammenschluss im Abschnitt Optionen Ihres User Area ändern.
Rechtsform
Wenn Sie ein Konto für ein Unternehmen anlegen, und die Rechtsform (AG, GmbH usw.) soll in den amtlichen Veröffentlichungen erscheinen, müssen Sie diese Angabe sowohl im Feld „Firmenname" als auch im Feld „Rechtsform" machen.
Unternehmensgröße
Weitere Informationen zur „Unternehmensgröße“ finden Sie unter folgendem Link.
Wirtschaftszweig
Weitere Informationen über den „Wirtschaftszweig“ finden Sie unter folgendem Link.
Wirtschaftliche Verbindung
Wenn Sie ein Konto für einen „angestellten Vertreter" anlegen, werden Sie aufgefordert, das Kästchen „wirtschaftliche Verbindung" anzukreuzen. Wenn Sie ein direkter Angestellter des Anmelders sind, kreuzen Sie bitte dieses Kästchen nicht an; es genügt, Ihren Vor- und Nachnamen anzugeben. Wenn Sie jedoch in einem Unternehmen mit einer tatsächlichen und nicht nur zum Schein bestehenden Niederlassung in der Europäischen Union (EU) beschäftigt sind und das Unternehmen wirtschaftliche Verbindungen zu einem Anmelder hat, der nicht in der EU niedergelassen ist, müssen Sie diese Option ankreuzen; außerdem müssen Sie Angaben zu Ihren wirtschaftlichen Verbindungen machen und den Namen des betreffenden Unternehmens angeben.