Nutzungsbedingungen für den elektronischen Vorgang „Kommunikationssicherung“

Gemäß Punkt 2 Buchstabe d der Anlage 1 des Beschlusses Nr. EX-20-9 des Exekutivdirektors vom 2. Juli 2021 betreffend Mitteilungen durch elektronische Mittel

c) An das Amt übermittelte Anmeldungen, Anträge, Mitteilungen oder andere Dokumente

Im Nutzerbereich (User Area) kann der Nutzer Anmeldungen, Anträge, Mitteilungen oder andere Dokumente elektronisch einreichen. Nachdem eine Anmeldung, ein Antrag, eine Mitteilung oder ein anderes Dokument elektronisch übermittelt wurde, sollten weitere Anmeldungen, Anträge, Mitteilungen oder andere Dokumente in derselben Sache in der Regel auf demselben Weg übermittelt werden.

In der User Area kann auch die Schaltfläche „Communication back-up“ (Kommunikationssicherung) verwendet werden. Dies ist nur möglich, wenn eine der folgenden beiden Bedingungen zutrifft:

  1. In der User Area ist kein spezieller elektronischer Vorgang verfügbar;
  2. In der User Area ist ein spezieller elektronischer Vorgang verfügbar, auf den jedoch aufgrund einer technischen Störung vorübergehend nicht zugegriffen werden kann. Handelt es sich bei diesem speziellen elektronischen Vorgang entweder um die elektronische Einreichung einer Unionsmarkenanmeldung oder die elektronische Verlängerung einer Unionsmarkeneintragung, müssen die in Artikel 4 Absatz 6 des Beschlusses EX-19-1 des Exekutivdirektors festgelegten Bedingungen eingehalten werden, d. h. dass der Anmelder denselben Antrag (denselben Inhalt) innerhalb von drei Arbeitstagen nach der ursprünglichen Einreichung erneut über den speziellen elektronischen Vorgang im Nutzerbereich einreichen muss. Weitere Einzelheiten sind Artikel 4 Absatz 6 des Beschlusses Nr. EX-19-1 des Exekutivdirektors zu entnehmen.

Eine elektronische Bestätigung über den Eingang von Anmeldungen, Anträgen, Mitteilungen oder Dokumenten, die über den elektronischen Vorgang „Communication back-up“ übermittelt werden, wird in Form einer Sendebestätigung im Bereich „Gesendet“ in der User Area bereitgestellt.