Das Vier-Schritte-Formular
Mit unserem Vier-Schritte-Formular können Sie ein Gemeinschaftsgeschmacksmuster ganz leicht in nur vier Schritten in jeder der 23 Amtssprachen der EU anmelden. Das Formular wurde für das beschleunigte Verfahren Fast Track konzipiert und enthält integrierte Anleitungen und Autovervollständigungsoptionen, die es Ihnen ermöglichen, Ihr Geschmacksmuster in nur zwei Tagen oder noch schneller einzutragen.
Das Vier-Schritte-Formular rufen Sie auf der Website über einen der folgenden Pfade auf:
- „Geschmacksmuster" > „Geschmacksmuster eintragen — Schnell und einfach" > „Online-Anmeldung". Wählen Sie anschließend die Anmeldungsart „Vier-Schritte-Formular" und klicken Sie auf die blaue Schaltfläche „Anmeldung starten".
- „Geschmacksmuster" > „Der Weg zur Eintragung" > „Jetzt anmelden". Wählen Sie anschließend die Anmeldungsart „Vier-Schritte-Formular" und klicken Sie auf die blaue Schaltfläche „Anmeldung starten".
- „Home" > „Online-Dienste" > „Ein Geschmacksmuster anmelden — Vier-Schritte-Formular", und klicken Sie auf die blaue Schaltfläche „Anmeldung starten".
Informationen über das Verfahren zur Prüfung von Geschmacksmusteranmeldungen entnehmen Sie bitte unseren Richtlinien.
Schritt 1: Geschmacksmusterangaben
- Sprachen und Aktenzeichen des Anmelders
Erste Sprache
Wählen Sie auf der Seite „Jetzt anmelden" eine erste Sprache. Jede der 23 EU-Sprachen ist zulässig.Zweite Sprache
Sie müssen eine zweite Sprache aus den 5 Arbeitssprachen des HABM (DE, EN, ES, FR, IT) wählen. Die zweite Sprache muss sich von der ersten gewählten Sprache unterscheiden. Beachten Sie bitte, dass Ihr Geschmacksmuster in dieser zweiten Sprache anfechtbar sein könnte. Wenn Sie amtliche Mitteilungen in Ihrer zweiten Sprache erhalten möchten, wählen Sie das entsprechende Kontrollkästchen aus.Hinweis: Wenn Ihre erste Sprache eine der fünf Arbeitssprachen des HABM ist, haben Sie nicht die Möglichkeit, amtliche Mitteilungen in Ihrer zweiten Sprache zu erhalten. Aus diesem Grund wird das Kontrollkästchen dann nicht angezeigt.
Aktenzeichen des Anmelders
Ihr Aktenzeichen sollte aus bis zu 30 alphanumerischen Zeichen bestehen; dabei sind lateinische Buchstaben (a-z, A-Z), die Zahlen 0-9 und Symbole zu verwenden. Bitte verwenden Sie keine Leerzeichen.Bei eventuellen künftigen Rückfragen in Bezug auf Ihr Geschmacksmuster geben Sie bitte die vom Amt zugewiesene GGM-Anmeldenummer an.
- Angaben zu dem/den Geschmacksmuster(n)
Sie können Ansichten Ihres Geschmacksmusters auf zweierlei Weise hinzufügen:
- als Bilder (JPEG-Format),
- als dynamische dreidimensionale Ansicht sowie daraus gewonnene statische Ansichten.
Bilder
Zum Hochladen von Bildern Ihres Geschmacksmusters nutzen Sie die Drag-and-Drop-Funktion oder durchsuchen Sie Ihren Computer nach den entsprechenden Dateien. Sie können bis zu sieben geschützte und bis zu drei ungeschützte Bilder hochladen.Ungeschützte Ansichten können erst dann hochgeladen werden, wenn Sie sieben geschützte Ansichten hochgeladen haben.
Vorgaben für Ansichten:
- 2 MB pro Bild,
- JPEG-Format,
- RGB, CMYK (wird in RGB konvertiert, mit möglichen Auswirkungen auf die Farben), Graustufen, SW oder Farbmodelle. Um eine automatische Konversion der Farben zu vermeiden und die Farbtreue auf dem Bildschirm zu wahren, wird empfohlen, Bilder in RGB anstatt in CMYK zu verwenden. Das Hochladen von dynamischen 3D-Ansichten UND anderer statischer Ansichten ist beschränkt,
- Druckauflösung: mindestens 72 DPI, maximal 300 DPI,
- maximale Bildgröße: 5 000 x 5 000 Pixel,
- progressive JPEG-Bilder werden in Baseline-Bilder konvertiert.
Vorgaben für Anhänge (für Prioritätsansprüche, Ausstellungsprioritäten, allgemeine Vollmachten für angestellte Vertreter):
- PDF,
- JPEG.
Genaue Beschreibung
Die Ansicht muss auf einem neutralen Hintergrund dargestellt werden; sie muss von einer Qualität sein, die alle Einzelheiten, für die Schutz beansprucht wird, klar erkennen lässt und die Verkleinerung oder Vergrößerung auf ein Format zulässt, das für die Eintragung in das Register und die unmittelbare Bekanntmachung im Blatt für Gemeinschaftsgeschmacksmuster geeignet ist.Die Wiedergabe des Geschmacksmusters darf keinen erläuternden Text und keine erläuternden Bezeichnungen oder Symbole enthalten und nicht nummeriert sein.
Sich wiederholende Flächenmuster: Wird die Eintragung eines Geschmacksmusters beantragt, das aus einem sich wiederholenden Flächenmuster besteht, so muss die Wiedergabe das vollständige Muster und einen hinreichend großen Teil der Fläche mit dem sich wiederholenden Muster zeigen.
Schrifttypen: Wird die Eintragung eines Geschmacksmusters beantragt, das aus einer Schrifttype besteht, so muss die Wiedergabe des Geschmacksmusters alle Buchstaben des Alphabets (gegebenenfalls in Groß- und Kleinschreibung) umfassen, ferner alle arabischen Ziffern sowie einen fünfzeiligen Text in dieser Schrifttype, jeweils in Schriftgröße 16.
Bitte beachten Sie diese Beschreibung genau. Die Praxis hat gezeigt, dass die Nichteinhaltung dieser Anforderungen einer der häufigsten Gründe für eine Beanstandung des Amtes ist, was zwangsläufig mit einem zusätzlichen Arbeitsaufwand und einem erheblichen Zeitverlust für die Nutzer verbunden ist.
Verwendung anderer Elemente, die zur Identifizierung eines Geschmacksmusters beitragen
Die Wiedergabe eines Geschmacksmusters sollte sich auf die Merkmale beschränken, für die Schutz beansprucht wird. Die Wiedergaben können jedoch andere Elemente umfassen, die zur Identifizierung eines Geschmacksmusters beitragen, für das Schutz beantragt wird. Es liegt in der Verantwortung des Anmelders, z. B. gepunktete Linien und Abgrenzungen derart zu verwenden, dass deutlich wird, für welche Merkmale Schutz beansprucht wird.Wenn Sie einen bestimmten Teil des Geschmacksmusters hervorheben möchten, um entweder anzuzeigen, dass Sie nur diesen spezifischen Teil beanspruchen oder dass Sie ihn ausdrücklich nicht beanspruchen, können Sie folgendermaßen vorgehen:
-
gestrichelte Linien zur Bezeichnung von Elementen, für die kein Schutz beansprucht wird;
-
Abgrenzungen zur Umrandung von Merkmalen des Geschmacksmusters, für die Schutz beansprucht wird;
-
Farbschattierungen und unscharfe Bereiche, um mehrere Merkmale vom Schutz auszunehmen;
-
Bruchlinien, um anzuzeigen, dass die genaue Länge des Geschmacksmusters nicht beansprucht wird.
In den Ansichten der Geschmacksmuster dürfen keine erläuternden Text- oder Wortelemente oder zusätzliche Symbole verwendet werden.
Welche Hauptvorteile bieten ungeschützte Bilder?
- Sie gelten als mit dem Anmeldeformular eingereicht und können daher Teil eines Prioritätsanspruchs einer zukünftigen Anmeldung bilden.
- Sie können zur Erläuterung des Geschmacksmusters dienen, was dem Prüfer die Beurteilung der geschützten Bilder erleichtern kann.
- Der Anmelder kann die Bilder nach dem Hochladen überprüfen und danach eine ungeschützte Ansicht in eine geschützte umwandeln und umgekehrt.
Hinweis: Ungeschützte Ansichten können in eSearch nur von den Inhabern von Geschmacksmustern abgerufen werden.
Dynamische dreidimensionale Ansichten (dynamische 3D-Ansichten)
Das E-Filing-System für GGM akzeptiert jetzt eine neue Wiedergabeart zur Erstellung von Ansichten in der Anmeldung: dynamische 3D-Ansichten. Wenn Sie eine dynamische 3D-Ansicht von Ihrem Computer im OBJ-, STL- oder X3D-Format hochladen, können Sie statische Ansichten von geschützten oder ungeschützten Geschmacksmusterbildern erstellen.Dynamische 3D-Ansichten simulieren 3D-Perspektiven in 2D (am Bildschirm), indem die Ansicht zum Anzeigen der verschiedenen Perspektiven – durch Verschieben oder durch Heran- und Herauszoomen – manipuliert werden kann. Eventuelle aus der 3D-Ansicht gewonnene Ansichten lassen sich dagegen nicht manipulieren (statische Ansichten). Diese werden dem Formular als Ansicht zum entsprechenden Geschmacksmuster hinzugefügt.
Zum Hochladen von 3D-Ansichten Ihres Geschmacksmusters nutzen Sie die Drag-and-Drop-Funktion oder durchsuchen Sie Ihren Computer nach den entsprechenden Dateien.
Dynamische 3D-Ansichten — technische Vorgaben
Wenn Sie Ihre dynamische 3D-Ansicht in das GGM-Anmeldeformular hochgeladen haben, wird sie mit folgenden technischen Merkmalen angezeigt:- grauer abgestufter Hintergrund;
- die dynamische 3D-Ansicht wird in Weiß angezeigt;
- dynamische 3D-Ansichten können in einem der folgenden drei Formate hochgeladen werden: OBJ, STL oder X3D;
- maximal zulässige Größe für 3D-Musteranhänge -OBJ, STL, X3D- (für Geschmacksmusteransichten): 20 MB;
- aus der dynamischen 3D-Ansicht gewonnene statische Ansichten werden monochrom (nur in Schwarz-Weiß) dargestellt;
- Schattierung: Hervorhebung der dynamischen 3D-Ansicht mit der Lichtquelle ausgehend von der Perspektive des Nutzers;
- Größe in Pixel: 490 x 315, fixiert. Innerhalb des Rahmens sehen die Nutzer, dass die für die dynamische 3D-Ansicht verfügbare Fläche fixiert bleibt, wenn sie ihren Browser vergrößern oder verkleinern;
- bei Verwendung der dynamischen 3D-Ansicht müssen alle statischen Ansichten aus der 3D-Ansicht entnommen werden.
Hinweis: Das Dateiformat X3D wird nicht von Internet Explorer 10 unterstützt.
Hinweis: Geschmacksmuster, die aus einer Oberflächenverzierung bestehen oder eine solche enthalten, sollten ohne Verwendung von dynamischen 3D-Ansichten eingereicht werden.
Hinweis: Binäres STL-Format wird nicht unterstützt. Sie können mit Konvertierungs-Tools Ihr binäres STL-Format ins Standard-STL-Format umwandeln.
Welche Hauptvorteile bieten dynamische 3D-Ansichten?
- Bei der Bekanntmachung eines Geschmacksmusters erscheint diese in eSearch und kann somit nicht nur von Prüfern abgerufen werden, sondern von sämtlichen Beteiligten, so z. B. von Dritten und Richtern.
- Es wird deutlich ersichtlich, dass die statischen Bilder von einem einzigen Geschmacksmuster stammen.
- Es erleichtert das Verständnis dessen, wie die verschiedenen statischen Ansichten zueinander in Beziehung stehen.
- Es ist höchst unwahrscheinlich, dass die Wiedergabe des Geschmacksmusters mangelhaft ist, was sowohl den Anmeldern als auch dem Amt zugutekommt.
Wie kann eine dynamische 3D-Ansicht verschoben werden?
Mit einer dynamischen 3D-Ansicht können Sie Ihr Geschmacksmuster aus verschiedenen Kamerablickwinkeln darstellen.Zum Verschieben einer dynamischen 3D-Ansicht
verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur (nach links, nach rechts, nach oben, nach unten) und/oder die Zoom-Funktion.
oder verwenden Sie Ihre Maus und klicken Sie die Ansicht selbst an.
Um die Änderung des Kamerablickwinkels zu erleichtern, verwenden Sie die Option „Basistastatursteuerung" und wählen Sie eine der Ansichten.
Erstellen von Bildern der gewünschten Ansicht
Hierzu gibt es zwei Möglichkeiten:
- Nachdem Sie die Ansicht aus Ihrer dynamischen 3D-Ansicht ausgewählt haben, klicken Sie auf „Von diesem Blickwinkel aus eine Ansicht erstellen". Daraufhin erscheint das Bild wie unten angezeigt.
- Klicken Sie auf „Vordefinierte Ansichten erstellen"; hierdurch werden alle sieben in der Basistastatursteuerung angezeigten Ansichten automatisch erstellt. Anschließend erscheinen die Bilder unten.
Sie können bis zu sieben geschützte Bilder erstellen; außerdem können Sie mithilfe der Funktion noch drei weitere ungeschützte Bilder erzeugen.
Ein Bild verschieben, löschen oder öffnen
Klicken Sie auf dem Bild auf das Symbol „Verschieben", um die Reihenfolge der Geschmacksmusteransichten zu verändern und ungeschützte Bilder in geschützte umzuwandeln.
Klicken Sie auf dem Bild auf das Symbol „Löschen"
, um die Geschmacksmusteransicht zu löschen.
Klicken Sie auf das hochgeladene Bild und öffnen Sie es in voller Größe.
- Erzeugnisangabe(n)/Locarno-Klassifikation
Erzeugnisangabe
Sie müssen eine Erzeugnisangabe hinzufügen. Der Schutzumfang des eingetragenen Geschmacksmusters wird dadurch nicht beeinträchtigt. Die Erzeugnisangabe ist aber aus rechtlichen Gründen erforderlich. Sie müssen die Erzeugnisangaben der EuroLocarno-Liste für Erzeugnisse entnehmen. Für jedes Geschmacksmuster, das Sie anmelden, müssen Sie eine Erzeugnisangabe einreichen.Klassifizierung
Bei Verwendung der EuroLocarno-Liste für Erzeugnisse wird Ihnen automatisch die Klasse der Locarno-Klassifikation angezeigt, zu der das Erzeugnis gehört. - Wie kann ich eine Erzeugnisangabe hinzufügen?
Bevor das Verfahren zum Hinzufügen einer Erzeugnisangabe erläutert wird, ist Folgendes zu beachten:
- ein Geschmacksmuster darf höchstens fünf Begriffe umfassen;
- in einer Sammelanmeldung müssen alle Begriffe der gleichen Klassen angehören, mit Ausnahme von Klasse 32, die zusätzlich eingetragen werden kann (bedingt dadurch, dass Verzierungen in die Klasse 32 eingeordnet sind).
Die Erzeugnisangaben und die Locarno-Klassifikation können auf zwei verschiedene Arten eingegeben werden:
-
durch Eingabe des Erzeugnisses, das Ihr Geschmacksmuster wiedergibt, und Anklicken der Schaltfläche „Hinzufügen": der Begriff wird automatisch vervollständigt und anhand der EuroLocarno-Liste für Erzeugnisse überprüft.
Erscheint die Erzeugnisangabe in einem grünen Kasten, bedeutet dies, dass die Begriffe korrekt validiert wurden. Die Nummern der Klassen und Unterklassen erscheinen automatisch in der Spalte „Locarno-Klassifikation" auf der linken Seite, wie im Folgenden dargestellt:
-
Wenn Sie den Link „Durchsuchen" anklicken, erscheint die gesamte Liste der Eurolocarno-Erzeugnisangaben in einem Modalfenster.
Mithilfe dieses Tools können Sie die richtigen Erzeugnisangaben, einschließlich Klassen und Unterklassen, auswählen. Dazu müssen Sie die Erzeugnisangabe in der Suchleiste eingeben und auf „Suchen" klicken oder eine Suche anhand von Klassen/Unterklassen vornehmen.
Daraufhin erscheinen alle Suchergebnisse mit Angabe der jeweiligen Klasse und Unterklasse. Zur Auswahl der richtigen Erzeugnisangabe markieren Sie das Kontrollkästchen auf der linken Seite der Ergebnisliste. Wenn Sie Ihre Auswahl getroffen haben, können Sie die gesamte Liste überprüfen, indem Sie auf „Ihre Auswahl anzeigen" oder auf die Schaltfläche „Weiter" klicken. Klicken anschließend auf „Weiter", um die Begriffe zu Ihrer Geschmacksmusteranmeldung hinzuzufügen.
Wenn der Begriff korrekt validiert wurde, wird die richtige Erzeugnisangabe in grünen gepunkteten Kästen angezeigt. Die Klassen- und Unterklassennummern erscheinen automatisch in der linken Spalte „Locarno-Klassifikation".
- Aufschiebung und Beschreibung
Aufschiebung
Bei Einreichung einer GGM-Anmeldung können Sie beantragen, dass die Bekanntmachung für einen Zeitraum von bis zu 30 Monaten aufgeschoben wird. Das Erzeugnis wird daher vertraulich behandelt, bis Sie zu seiner Offenbarung bereit sind. Falls Sie sich gegen die Bekanntmachung des Gemeinschaftsgeschmacksmusters entscheiden, erlischt die Eintragung nach der 30-monatigen Aufschiebungsfrist.Wenn Sie sich nach einer Aufschiebungsfrist zur Bekanntmachung des Geschmacksmusters entschließen, müssen Sie die geltenden Gebühren für die Bekanntmachung entrichten.
Hinweis: Die Bekanntmachungsgebühr kann bei Einreichung der Anmeldung zusammen mit der Aufschiebungsgebühr entrichtet werden. Sollten Sie sich jedoch letztlich gegen eine Bekanntmachung entscheiden, wird die Bekanntmachungsgebühr nicht zurückerstattet.
Beschreibung
Wenn Sie dies wünschen, können Sie eine Beschreibung der Wiedergabe des Geschmacksmusters beifügen. Dies ist jedoch nicht zwingend.Nach Artikel 1 Absatz 2 GGDV kann eine Anmeldung je Geschmacksmuster eine einzige Beschreibung in höchstens 100 Worten zur Erläuterung der Wiedergabe des oder der Geschmacksmuster oder der Probe enthalten; die Beschreibung darf sich nur auf die Merkmale beziehen, die aus der Wiedergabe des Geschmacksmusters oder der Probe ersichtlich sind; sie darf keine Aussagen über die angebliche Neuheit oder Eigenart des Geschmacksmusters oder seinen technischen Wert enthalten sein.
Stimmt die Beschreibung nicht mit der Verordnung überein, erfolgt jedoch keine Ablehnung. Die Beschreibung wird nicht geprüft. Der Prüfer kann diese jedoch heranziehen, um eventuelle Zweifel auszuräumen. Zeigen beispielsweise zwei Bilder verschiedene Karten, muss der Prüfer eine Beanstandung erheben. Wird in der Beschreibung hingegen angegeben, dass die Bilder zwei verschiedene Seiten der gleichen Karte wiedergeben, braucht keine Beanstandung zu erfolgen.
Hinweis: Nach dem Anmeldetag der Anmeldung eingereichte Beschreibungen werden nicht akzeptiert.
- Angaben zu dem Entwerfer bzw. den Entwerfern
Dieser Bereich ist optional und dient der Zuordnung des Entwerfers zu dem betreffenden Geschmacksmuster. Wenn Sie jedoch „Neu erstellen" wählen, müssen Sie folgende Angaben zu dem/den Entwerfer(n) eintragen:
- entweder den Zu- und Vornamen eines einzelnen Entwerfers;
- oder ggf. den Namen des Entwerferteams.
Wenn das Amt dem Entwerfer bereits eine Identifikationsnummer zugewiesen hat, müssen Sie diese Nummer eingeben; die Daten werden daraufhin aus der Datenbank importiert.
Hat der Entwerfer auf das Recht, genannt zu werden, verzichtet, kreuzen Sie das entsprechende Kästchen „Verzicht" an.
- Ich möchte eine Priorität beanspruchen
Wenn Sie in den vergangenen 6 Monaten dasselbe Geschmacksmuster angemeldet haben, können Sie eine Priorität beanspruchen, indem Sie auf die Schaltfläche „Priorität hinzufügen" klicken:
- Wählen Sie das „Land der ersten Anmeldung" aus der Drop-down-Liste;
- geben Sie die Prioritätsnummer oder Identifikationsnummer des Geschmacksmusters ein (wenn die Geschmacksmusterangaben bereits in DesignView vorliegen, wird das Feld automatisch ausgefüllt) und klicken Sie auf „Importieren"; oder
- geben Sie die Angaben manuell ein, indem Sie auf die Schaltfläche „Manuell anlegen" klicken;
- fügen Sie den Anmeldetag und das Aktenzeichen hinzu. Die erforderlichen Dokumente müssen zwingend zum Zeitpunkt der Anmeldung angehängt werden, außer in Fällen, in denen das Amt selbst das „Land der ersten Anmeldung" ist.
Hinweis: Wurde die Erstanmeldung nicht in einer der Amtssprachen der EU verfasst, ist eine Kopie der Übersetzung beizufügen.
- Das Geschmacksmuster speichern und vom Geschmacksmuster kopieren
Sobald Sie alle geforderten Angaben zum Geschmacksmuster eingegeben haben, speichern Sie diese. Sie können sich dann eine Zusammenfassung der Angaben zu ihrem Geschmacksmuster ansehen und diese bearbeiten.
Zum Hinzufügen eines neuen Geschmacksmusters klicken Sie auf „Neu hinzufügen", oder kopieren Sie Angaben aus dem bereits von Ihnen eingefügten Geschmacksmuster, indem Sie auf „Von Geschmacksmuster kopieren" klicken. Wenn Sie bereits mehrere Geschmacksmuster eingereicht haben, können Sie die Nummer des genauen Geschmacksmusters auswählen, dessen Angaben Sie kopieren möchten.
Schritt 2: Ähnliche Geschmacksmuster
- Was ist DesignView?
DesignView ist ein bedienungsfreundliches mehrsprachiges Online-Abfrageinstrument. Mithilfe dieses Tools kann jeder Internetnutzer kostenlos nach Geschmacksmustern aller teilnehmenden Ämter suchen, u. a. denen des EUIPO und der teilnehmenden nationalen Ämter.
Es bietet über eine zentrale und einzigartige Plattform Zugang zu Geschmacksmusteranmeldungen und -eintragungen der teilnehmenden Ämter. Jedes Amt ist Eigentümer des zur Verfügung gestellten Inhalts und ist für dessen tägliche Aktualisierung zuständig.
- Welche Vorteile bietet Ihnen DesignView?
- Kostenlose europaweite Recherche nach bestehenden Geschmacksmustern und Marktentwicklungen;
- einfacher Zugriff auf nach der Eintragung angebotene Dienstleistungen;
- Hilfe bei der Prüfung der Neuheit eines Geschmacksmusters;
- Unterstützung der Zollbehörden bei zollbehördlichen Verfahren oder beispielsweise von Richtern im Falle von Rechtsstreitigkeiten zwischen verschiedenen Parteien bei verwaltungsrechtlichen und gerichtlichen Verfahren;
- Unterstützung von Ämtern beispielsweise bei der Durchführung von eingehenden Prüfungen oder von Prüfern bei der Prüfung von älteren Prioritätsrechten.
Schritt 3: Ein Konto erstellen/Einloggen
- Ein Konto erstellen/Einloggen
Hier haben Sie zwei Möglichkeiten:
- Wenn Sie noch kein Konto beim Amt haben, klicken Sie auf die Schaltfläche „Konto anlegen";
- wenn Sie bereits ein Konto beim Amt haben, tragen Sie Ihre Daten ein und klicken Sie auf die Schaltfläche „Einloggen".
Ihre Daten werden daraufhin in das Formular importiert.
GGM-Anmeldungen für Personen/Unternehmen aus Nicht-EU-Staaten
Sie können ein GGM auch anmelden, wenn Sie keinen Wohnsitz in der Europäischen Union (EU) haben. In diesem Fall müssen Sie jedoch das erweiterte Formular verwenden und einen Vertreter benennen. - Anmelder und Vertreter
Ein Anmelder und/oder Vertreter kann folgendermaßen hinzugefügt werden:
Einen bestehenden Anmelder/Vertreter hinzufügen
Geben Sie den Namen des Anmelders/Vertreters ein. Es wird eine Liste bestehender Einträge angezeigt. Wählen Sie den gewünschten Eintrag aus, und klicken Sie auf „Importieren". Die Angaben zum Anmelder/Vertreter werden angezeigt. Klicken Sie auf „Hinzufügen", um fortzufahren. Auf diese Weise kann vorgegangen werden, wenn die Angaben bereits zu einem früheren Zeitpunkt gemacht wurden.Hinweis: Sie können einen bestehenden Vertreter nur dann hinzufügen, wenn Sie als Vertreter eingeloggt sind.
Einen neuen Anmelder hinzufügen
- Klicken Sie auf die Schaltfläche „Neu erstellen" und tragen Sie die Daten ein.
- Wählen Sie die Art des Anmelders aus dem Dropdown-Menü aus.
- Füllen Sie das restliche Formular aus (Pflichtfelder sind durch ein Sternchen (*) gekennzeichnet).
- Klicken Sie auf „Hinzufügen", um fortzufahren.
Hinweis: Bei Verwendung des Vier-Schritte-Formulars (Fast Track) können keine neuen Vertreter hinzugefügt werden.
Verbände
Wenn Sie eine Anmeldung im Namen eines Verbands einreichen, geben Sie bitte nur die Identifikationsnummer des Verbands ein. - Entwürfe (meine Anmeldung als Entwurf speichern)
Beim Ausfüllen Ihres Anmeldeformulars können Sie bereits fertiggestellte Abschnitte zu jeder Zeit zwischenspeichern, indem Sie die Anmeldung als Entwurf speichern. Klicken Sie auf die Schaltfläche „Anmeldung speichern" in der rechten Spalte der Anmeldung, die durch dieses Symbol
dargestellt wird. Der Entwurf kann aus dem Abschnitt „Entwürfe" in Ihrem User Area aufgerufen werden.
- Anmeldeformular zurücksetzen
Wenn Sie Ihre Anmeldung wieder von vorne beginnen möchten, klicken Sie auf die Schaltfläche „Anmeldeformular zurücksetzen". Daraufhin werden alle Angaben in den zuvor ausgefüllten Feldern gelöscht.
- Meine Anmeldung drucken
Sie können Ihr Anmeldeformular während des Anmeldevorgangs jederzeit ausdrucken.
Schritt 4: Bestätigen und bezahlen
- Bestätigung
Überprüfen Sie Ihre Daten und Ihre Geschmacksmusterangaben
Jetzt werden Ihnen die Anmeldeangaben angezeigt, die Sie in Kürze absenden wollen. Sie können diese vor dem Absenden der Anmeldung immer noch unter „Angaben zu dem/den Geschmacksmuster(n)" ändern. - Unterschrift
Durch Ausfüllen der Felder „Vorname und Nachname" und „Art des Unterzeichners" bestätigen Sie, dass Sie die Angaben geprüft haben und die Geschmacksmusteranmeldung absenden möchten.
Sie können eine Person als zusätzlichen Unterzeichner hinzufügen.
Hinweis: Beachten Sie bitte, dass nur natürliche Personen zur Unterzeichnung eines Anmeldeformulars berechtigt sind.
Nach Überprüfung des Anmeldeformulars klicken Sie auf die Schaltfläche „Bestätigen und bezahlen".
Im Zahlungsfenster müssen Sie die gewünschte Zahlungsweise auswählen.
Hinweis: Bei Verwendung des Vier-Schritte-Formulars (Fast Track) steht die Möglichkeit der Zahlung per Banküberweisung nicht zur Verfügung.
Wenn Sie auf „Zahlung bestätigen" klicken und über „Weiter" zum nächsten Fenster gehen, wird Ihre Anmeldung abgesendet.
- Was passiert, nachdem ich mein Anmeldeformular abgesendet habe?
Wenn der Absendevorgang abgeschlossen ist, erhalten Sie zusammen mit einer amtlichen Anmeldenummer eine Bestätigung, dass Ihre Anmeldung ordnungsgemäß übermittelt wurde. Sie sind außerdem gehalten, Ihre amtliche Empfangsbescheinigung und Bestätigung in einer einzigen PDF-Datei herunterzuladen. Bitte beachten Sie, dass das Amt keine Kopien von Empfangsbescheinigungen ausstellt.