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EUIPO
Schützen Sie Ihre Marken und Geschmacksmuster in der Europäischen Union

Schützen Sie Ihr geistiges Eigentum in der Europäischen Union.


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Das Amt

Wir beim EUIPO befassen uns mit Ideen, mit dem Ruf von Unternehmen und mit der Form der Objekte der Zukunft.

Das Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) – bis zum 23. März 2016 „Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (HABM)" – wurde als dezentrale Agentur der Europäischen Union gegründet, um die Rechte an geistigem Eigentum von Unternehmen und Urhebern in der gesamten Europäischen Union (EU) und darüber hinaus zu schützen. Seit seiner Gründung im Jahr 1994 befindet sich der Sitz des Amtes in der spanischen Stadt Alicante; hier wird die Eintragung von Unionsmarken und eingetragenen Gemeinschaftsgeschmacksmustern verwaltet.

Jedes Jahr
nehmen wir die Eintragung von etwa 135 000 Unionsmarken und nahezu 100 000 Geschmacksmustern vor, damit schützen wir die Rechte des geistigen Eigentums von Unternehmen und Einzelpersonen in einem Markt mit mehr als 500 Millionen Verbrauchern.

Ein Treffen mit mehreren Teilnehmern
 

Unserer Kerngeschäft war von Anfang an die Eintragung von Unionsmarken und eingetragenen Gemeinschaftsgeschmacksmustern, die in der gesamten Europäischen Union (EU) gültig sind. Unsere Aufgabe auf EU-Ebene umfasst aber auch die Harmonisierung der Eintragungsverfahren und die Entwicklung gemeinsamer Instrumente in Zusammenarbeit mit unseren Partnern in nationalen und regionalen Ämtern für geistiges Eigentum in den EU-Mitgliedstaaten, mit den Nutzern und anderen institutionellen Partnern. Zusammen bilden wir das Netzwerk der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPN), das gemeinsam an der Vereinheitlichung der Eintragung für Nutzer in ganz Europa – auf nationaler und auf EU-Ebene – arbeitet.

Beim EUIPO ist zudem die Europäische Beobachtungsstelle für Verletzungen von Rechten des geistigen Eigentums angesiedelt. Die Beobachtungsstelle, die dem Amt im Juni 2012 angegliedert wurde, führt öffentliche und private Interessengruppen bei der Bekämpfung von Piraterie und Fälschungen zusammen. Das EUIPO beteiligt sich auf diesem Wege nun auch aktiv am nächsten Stadium der Wahrung von Rechten des geistigen Eigentums, nämlich am Schutz der Ergebnisse von Kreativität und Innovation im Anschluss an ihre Eintragung.

 

Unsere Mitarbeiter

Unsere Mitarbeiter kommen aus allen Teilen Europas und der ganzen Welt. Das Amt hat fünf Arbeitssprachen – Deutsch, Englisch, Französisch, Italienisch und Spanisch – und bearbeitet Anmeldungen in 23 Amtssprachen der EU.

Unser Kernteam besteht aus mehr als 1100 Fachkräften, die rechtlich dem Statut der Beamten der Europäischen Union unterliegen.  

Unser Exekutivdirektor

Unser Exekutivdirektor ist Christian Archambeau; er ist belgischer Staatsangehöriger. Christian Archambeau hat seine Tätigkeit als Exekutivdirektor des EUIPO am 1. Oktober 2018 aufgenommen. Zuvor (seit 2010) war er stellvertretender Exekutivdirektor des EUIPO. Bevor er zu EUIPO kam, hatte er leitende Führungspositionen beim Europäischen Patentamt (EPA) und der Europäischen Weltraumorganisation (ESA) inne.

 

Unser stellvertretender Exekutivdirektor

Unser stellvertretender Exekutivdirektor ist Andrea die Carlo; er ist italienischer Staatsangehöriger. Andrea Di Carlo hat seine Tätigkeit als stellvertretender Exekutivdirektor am 1. November 2019 aufgenommen. Zuvor (seit 2018) war er Direktor der Hauptabteilung Kundendienstleistungen des Amtes. Davor war er stellvertretender Direktor der Beobachtungsstelle und stellvertretender Direktor der Hauptabteilung Internationale Zusammenarbeit und Rechtsangelegenheiten des EUIPO.

 

Organigramm

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* This document is temporarily only available in English.

 

Rechtliche Grundlagen

Die Gründungsverordnung des Amtes wurde im Dezember 1993 vom Rat der Europäischen Union verabschiedet und in den Jahren 2009 und 2015 überarbeitet. Mit ihr wurde die Unionsmarke (früher „Gemeinschaftsmarke") als Rechtsinstrument in das Unionsrecht eingeführt und das EUIPO (früher „HABM") als rechtlich, administrativ und finanziell eigenständiges EU-Organ gegründet. Mit der Verordnung (EG) Nr. 6/2002 des Rates vom 12. Dezember 2001 wurde das eingetragene Gemeinschaftsgeschmacksmuster geschaffen. Mit Inkrafttreten der Verordnung (EU) Nr. 2015/2424 änderte das Amt am 23. März 2016 seinen Namen in Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO).

 

Statistiken

Wir veröffentlichen Statistiken über die Unionsmarke und das Gemeinschaftsgeschmacksmuster, aus denen allgemeine Angaben über die Gesamtzahl der Anmeldungen und Eintragungen hervorgehen; diese werden nach Ländern/Territorien, Waren- und Dienstleistungsklassen sowie den wichtigsten Anmeldern aufgeschlüsselt.

Darüber hinaus geben wir Länder-/Territoriumberichte für die Mitgliedstaaten der EU und andere Länder/Territorien heraus.

Anmeldungen von Unionsmarken


Balkengrafik mit statistischen Daten zu Gemeinschaftsmarken

 

Aktualisiert am: 11/05/2023 Weitere Statistiken

Eingetragene Gemeinschaftsgeschmacksmuster


Balkengrafik mit statistischen Daten zu eingetragenen Gemeinschaftsgeschmacksmustern

 

Aktualisiert am: 11/05/2023 Weitere Statistiken

Länder-/Territoriumstatistiken

 

Die Länder-/Territoriumberichte zum Herunterladen:

Die Vertreter oder Inhaber, die zu den „Top 25" zählen, werden unter ihrer EUIPO-Identifikationsnummer aufgeführt. In einigen Fällen hat derselbe Vertreter oder Inhaber mehr als eine ID-Nummer, sodass er in Wirklichkeit mehr Anmeldungen vorgenommen hat, als in den Tabellen angegeben.

Die statistischen Angaben über Marken und Geschmacksmuster geben den Stand am Tag der Veröffentlichung wieder. Dabei kann es anschließend noch zu sehr geringfügigen Änderungen kommen, die sich aus dem Geschäftsprozess des EUIPO und der Methodik der Datenerhebung ergeben.

 
Beschwerdestatistik Einblenden Ausblenden
 
 

Jahresbericht und Arbeitsprogramm

Neben dem Strategieplan, in dem die langfristige Vision des Amtes dargelegt wird, erstellt das Amt jedes Jahr ein Arbeitsprogramm, in dem die für das jeweilige Jahr festgelegten Aktivitäten und Ergebnisse beschrieben werden. Die Ergebnisse und Erfolge werden daraufhin in unserem Jahresbericht präsentiert.

 

Finanzmanagement  

Das EUIPO ist in rechtlicher, administrativer und finanzieller Hinsicht eigenständig. Es finanziert alle seine Tätigkeiten aus den Eintragungsgebühren, ohne den Haushalt der Europäischen Union und deren Steuerzahler in irgendeiner Weise zu belasten.

Die Verordnung (EU) 2017/1001 (die Unionsmarkenverordnung/UMV) enthält die für die Aufstellung und Ausführung des Haushaltsplans des Amtes sowie für die Rechnungslegung und die Rechnungsprüfung geltenden Bestimmungen. Die Verordnung BC 1 2019 (Haushaltsordnung) legt die für das Amt geltenden Finanzvorschriften fest. Der Haushaltsausschuss ist die Haushalts- und Entlastungsbehörde des Amtes.

Das Amt hält die höchsten Standards in Bezug auf Transparenz und Rechenschaftspflicht ein und erstellt daher eine Reihe offizieller Finanzberichte. Diese Dokumente enthalten Zahlenangaben und Bemerkungen zur Aufstellung und Ausführung des Haushaltsplans sowie zur Finanzlage des Amtes. Die offiziellen Finanzberichte umfassen den Haushaltsplan, die Jahresrechnung und den Bericht über die Haushaltsführung und das Finanzmanagement.

Für jedes Haushaltsjahr überprüft der Europäische Rechnungshof, ob die Jahresrechnung die Einnahmen, Ausgaben und die Finanzlage des Amtes ordnungsgemäß wiedergibt, und er erstellt einen Bericht sowie eine Zuverlässigkeitserklärung zum EUIPO.

Der Haushaltsplan ist das Instrument, mit dem alle Einnahmen und Ausgaben des Amtes für jedes Haushaltsjahr veranschlagt und genehmigt werden. Die Jahresrechnung des Amtes umfasst die Finanzausweise (Vermögensübersicht, Übersicht über das finanzielle Ergebnisse, Cashflow-Tabelle, Übersicht der Kapitalbestandsveränderungen) sowie Berichte über die Ausführung des Haushaltsplans des EUIPO.

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