Markendefinition
Marken sind Zeichen, die im Handelsverkehr verwendet werden, um Produkte zu kennzeichnen.
Ihre Kunden erkennen Sie an Ihrer Marke und entscheiden sich aufgrund der Marke für Sie. So heben Sie sich von anderen Wettbewerbern ab. Sie können Ihre Marke schützen und darauf aufbauen, wenn Sie sie eintragen lassen.
In einigen Ländern erhalten Sie sogar Schutz, wenn Ihre Marke nicht eingetragen ist, solange sie benutzt wird. Sie sind jedoch gut beraten, Ihre Marke eintragen zu lassen, denn nur so erreichen Sie den bestmöglichen Schutz.
Die einzige Voraussetzung für die Eintragung einer Marke besteht darin, dass sie klar definiert sein muss, andernfalls können weder Sie noch Ihre Mitwettbewerber sicher sein, was genau Ihre Eintragung abdeckt.
Sie können folgende Arten von Marken beim EUIPO eintragen lassen:

Wortmarke
Eine Wortmarke besteht ausschließlich aus Wörtern oder Buchstaben, Ziffern, sonstigen typografischen Zeichen oder einer Kombination daraus, die maschinenschriftlich abgebildet werden können.
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Bildmarke
Dies ist eine Marke, bei der nicht standardisierte Schriftzeichen, Stilisierungen oder Layouts oder eine Farbe verwendet werden. Dazu gehören auch Marken, die ausschließlich aus Bildelementen bestehen.
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Bildmarke mit Wortelementen*
Eine Bildmarke aus einer Kombination von Wort- und Bildelementen.
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Formmarke
Eine Formmarke besteht aus einer dreidimensionalen Form oder erstreckt sich darauf. Sie kann Behälter, Verpackungen, das Produkt selbst oder seine Gestaltung einschließen.
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Positionsmarke
Eine Positionsmarke besteht aus der besonderen Platzierung oder Anbringung der Marke auf dem Produkt.
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Mustermarke
Eine Mustermarke besteht ausschließlich aus einer Reihe von Elementen, die regelmäßig wiederholt werden.
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Farbmarke (aus einer einzigen Farbe)
Eine Farbmarke ist das, was der Name sagt – eine Marke, die ausschließlich aus einer einzigen Farbe (ohne Umrisse) besteht.
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Farbmarke (Farbenkombination)
Eine Marke, die ausschließlich aus einer Farbenkombination (ohne Umrisse) besteht.
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Hörmarke
Eine Hörmarke besteht ausschließlich aus einem Klang oder einer Kombination von Klängen.
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Bewegungsmarke
Eine Marke, die aus einer Bewegung oder einer Positionsänderung der Elemente der Marke besteht oder sich darauf erstreckt.
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Multimediamarke
Eine Multimediamarke besteht aus der Kombination von Bild und Ton oder erstreckt sich darauf.
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Hologrammmarke
Hierbei handelt es sich um eine neue Markenkategorie (seit dem 1. Oktober 2017). Hologrammmarken bestehen aus Elementen mit holografischen Merkmalen.
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*Hinweis: Bei den mit einem Sternchen gekennzeichneten Arten von Marken handelt es sich im Sinne der Durchführungsverordnung zur Unionsmarke nicht um separate Kategorien. Für die Zwecke des E-Filing wird jedoch aus praktischen und technischen Gründen eine Unterscheidung vorgenommen.
Ein wenig Theorie
Geistiges Eigentum
Das dem geistigen Eigentum zugrunde liegende Konzept ist einfach und besteht schon seit langer Zeit. Überall treffen wir auf geistiges Eigentum.
Gedanken und Ideen allein zählen noch nicht als geistiges Eigentum; vielmehr werden Innovationen und Schöpfungen als geistiges Eigentum festgelegt und geschützt.
- Marken signalisieren dem Verbraucher die Herkunft von Erzeugnissen.
- Geschmacksmuster geben an, wie Erzeugnisse aussehen.
- Urheberrechte gelten für künstlerische Werke wie Bücher, Musik, Gemälde, Skulpturen oder Filme.
- Patente schützen technische Erfindungen auf allen Gebieten der Technik.
Rechte an geistigem Eigentum belohnen die Urheber und ermöglichen es jedem, diese Errungenschaften zu nutzen.
Laden Sie diese Karte herunter – zur Unterstützung bei der Eintragung Ihrer Rechte.

Weitere Ressourcen zu geistigem Eigentum