Die EU-Plattform zur Verwaltung von Anträgen auf Tätigwerden (AFA)
der Zollbehörden und zur Bearbeitung von Angelegenheiten betreffend die Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums

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Durchsetzungsbehörden: Zugang hier beantragen

eAFA-Toolkit und -Ressourcen

eAFA-Toolkit

Ab dem 13.Dezember 2021 sollten alle Anträge auf Tätigwerden (AFA– Application for Action) der Zollbehörden elektronisch eingereicht und verwaltet werden. AFA können auf dem „IP Enforcement Portal“ (IPEP) eingereicht und verwaltet werden.

Auf das IPEP können Sie über die Schaltfläche „ANMELDEN“ (LOG IN) oben zugreifen, indem Sie entweder Ihre IPEP-Zugangsdaten eingeben oder Ihre TAXUD-Authentifizierungsportal UUM/DS Zugangsdaten eingeben (über Ihre EORI-Nummer)

Ist das Land Ihrer AFA-Einreichung Frankreich, so können Sie auch einen AFA auf der Grundlage des französischen Gesetzes über geistiges Eigentum einreichen, welches den Zollbehörden die Überwachung von Waren auf dem nationalen Hoheitsgebiet ermöglicht. Das heißt, die Behörden können Waren, die bereits abgefertigt wurden und sich nun im freien Verkehr befinden, zurückhalten.

Dieser AFA ergänzt den gemäß der Verordnung (EU) Nr. 608/2013 eingereichten AFA und kann gleichzeitig eingereicht werden; dazu muss dieses Formular ausgefüllt und in das Portfolio der Unternehmensinformationen/Dokumente (Dateikategorie „Sonstige Dokumente“) hochgeladen werden, damit es in Schritt 1 des AFA-Antrags als Anhang hinzugefügt werden kann. Weitere Informationen finden Sie auf der Website des französischen Zolls.

What's new

Join our next demo and Q&A session on the IP Enforcement Portal

Our next live demo and Q&A session for rights holders and legal representatives will take place on 25 April at 15:00 CET.

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07 März 2023

Our next live demo and Q&A session for rights holders and legal representatives will take place on 23 March at 15:00 CET.

 

Eine Kommunikationsplattform für alle an der Durchsetzung beteiligten Parteien

Die Plattform ermöglicht es allen Rechteinhabern und Durchsetzungsbehörden sowie der Europäischen Kommission und ihren EU-Delegationen, über Dropdown-Menüs in ihrer eigenen Sprache Informationen über die Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums einzugeben.

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Rechteinhaber

Originale schützen

Rechteinhaber können ihre Produkte vor Fälschungen schützen, indem sie Informationen über ihre Produkte, Rechte des geistigen Eigentums und Kontaktangaben an die Durchsetzungsbehörden der EU übermitteln. Dadurch wird es für die Durchsetzungsbehörden leichter, Originale von Fälschungen zu unterscheiden (auf der Grundlage von Informationen wie Verpackung, Kennzeichen, Logistik), bei Bedarf die Rechteinhaber zu kontaktieren und Maßnahmen zu ergreifen.

Der EU-Kommission (GD Handel) Verletzungen von Rechten des geistigen Eigentums in Drittländern melden

Dabei sollten auch Informationen über die für die Durchsetzung der Fälle ausgewählten Verfahren übermittelt werden, damit die Kommission über die Lage in Bezug auf Rechte des geistigen Eigentums in diesen Ländern informiert ist und ihre Strategie entsprechend anpassen kann.

Einen Antrag auf Tätigwerden der Zollbehörden elektronisch einreichen und verlängern

Dieses Rechtsdokument ist notwendig, damit die Zollverwaltung in Ihrem Namen Maßnahmen in Bezug auf Produkte ergreifen kann, die Ihre Rechte des geistigen Eigentums verletzen.

Einen Überblick über Verletzungen von Rechten des geistigen Eigentums in Ländern außerhalb der EU erhalten

Dadurch können Sie die Situation in einem bestimmten Land besser verstehen, und Ihre Geschäftsstrategie dort effektiver gestalten.

Mehrsprachiger Austausch

Das Tool ermöglicht es allen Nutzern, Informationen über Dropdown-Menüs in ihrer eigenen Sprache einzugeben. Die Informationen können in allen 23 Sprachen der EU eingesehen werden.

KONTO ALS RECHTEINHABER BEANTRAGEN

Geschäftsbedingungen.

Als Rechteinhaber benötigen Sie eine gültige eingetragene Unionsmarke oder ein gültiges eingetragenes Geschmacksmuster in der Europäischen Union. Gesetzliche Vertreter können für ihre Kunden ein Konto beantragen. Dabei ist eine Marke oder ein Geschmacksmuster (eingetragen auf EU- oder nationaler Ebene) anzugeben. Gesetzliche Vertreter können ein Konto einrichten („Konto für gesetzliche Vertreter“), um mit ihren eigenen Anmeldedaten Zugang zu den Konten ihrer Kunden zu erhalten.

Durchsetzungsbehörden

Informationsaustausch mit Rechteinhabern zu bestimmten Fällen

Das Instrument ermöglicht den Austausch wichtiger Informationen zwischen Rechteinhabern und Durchsetzungsbehörden, um zwischen Originalen und Fälschungen zu unterscheiden. Die Zoll- und Polizeibeamten können die Informationen in dem Instrument nutzen, um Fälschungen zu erkennen und sich mit den Rechteinhabern in Verbindung zu setzen, um einen Fall zu erörtern.

Statistiken zu Beschlagnahmen

Das Tool enthält Daten zu Beschlagnahmen von Artikeln, bei denen der Verdacht besteht, dass sie Rechte geistigen Eigentums verletzen, an den Grenzen und im Binnenmarkt. Damit können Sie über die Tätigkeit Ihrer Behörde Bericht erstatten und die Tätigkeit Ihrer Behörde verfolgen.

Benachrichtigungen zu Trends

Durchsetzungsbehörden können von den Rechteinhabern Benachrichtigungen zu neuen Trends oder zu einem bestimmten Fall erhalten und auf dieser Grundlage tätig werden.

Berichte

Die Daten aller Behörden werden in ein einheitliches Format umgewandelt, so dass sie verglichen und zusammengefasst werden können. Dies ermöglicht die weitere Analyse und die Erstellung individualisierter Berichte. Das Instrument liefert einfache Berichte zur Analyse von Trends. Es werden Ad-hoc-Berichte über die Datenanalyse und Trends in der EU erstellt, um die Durchsetzungsbehörden bei ihrer Arbeit zu unterstützen.

Dokumentationsbereich