Geistiges Eigentum spielt in beinahe jedem Bereich des modernen Lebens eine Rolle. Durch seine starke Verbindung mit Innovation und Kreativität ist geistiges Eigentum sowohl für Lehrkräfte als auch für Lernende von Bedeutung. Auch dem EUIPO kommt hier durch die Europäische Beobachtungsstelle für Verletzungen von Rechten des geistigen Eigentums eine aktive Rolle zu. Mit dem „Out-of-commerce works portal“ (Portal für vergriffene Werke) und der Datenbank zu verwaisten Werken werden Einrichtungen des Kulturerbes bei der Digitalisierung unterstützt und Rechteinhaber haben die Möglichkeit, nach ihren digitalisierten Werken zu suchen.

Die Zukunft der EU liegt in Innovation und Kreativität und ihre kulturellen Schätze sind ein lebendiger Teil ihrer Geschichte.

Durch das „Out-of-commerce works portal“, die Datenbank zu verwaisten Werken und Projekte mit Lehrkräften in der gesamten EU stellen Kultur und Bildung einen wichtigen Teil der Tätigkeiten der Beobachtungsstelle dar.

Das EUIPO wurde mit dem „Out-of-commerce works portal“ auf Grundlage der Richtlinie über das Urheberrecht und die verwandten Schutzrechte im digitalen Binnenmarkt (EU) 2019/790 betraut, die einen Rechtsrahmen für die Unterstützung von Einrichtungen des Kulturerbes bei der Digitalisierung und Verbreitung vergriffener Werke, einschließlich deren grenzübergreifender Verbreitung, schafft. Das Portal ist die wichtigste Informationsmaßnahme dieser Regelung; es bietet Zugang zu Informationen über laufende und künftige Nutzungen vergriffener Werke und erleichtert den Rechteinhabern dieser Werke die Ausübung ihrer Rechte.

Die Regelung für vergriffene Werke ergänzt die bereits bestehenden Maßnahmen für die Nutzung verwaister Werke auf europäischer Ebene (siehe insbesondere die Datenbank zu verwaisten Werken). Die Datenbank zu verwaisten Werken wurde gemäß Artikel 3 Absatz 6 der Richtlinie 2012/28/EU eingerichtet und wird vom EUIPO verwaltet. Sie bietet Informationen über verwaiste Werken, d. h. durch Urheberrechte geschützte Werke, deren Urheber oder Rechteinhaber jedoch unbekannt oder unauffindbar sind. Diese Werke befinden sich in den Sammlungen von Bibliotheken, Bildungseinrichtungen und Museen, Archiven, im Bereich des Film- und Tonerbes tätigen Institutionen und öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten der Mitgliedstaaten der EU.

Durch seine Arbeit im Bereich geistiges Eigentum in der Bildung kooperiert das EUIPO mit Lehrkräften in der EU, um die Bildung in diesem Bereich in den Schulen zu fördern und die Bildungsgemeinschaft mit Material zu geistigem Eigentum zu unterstützen.