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EUIPO
Schützen Sie Ihre Marken und Geschmacksmuster in der Europäischen Union

Schützen Sie Ihr geistiges Eigentum in der Europäischen Union.

Was kann als Gemeinschaftsgeschmacksmuster eingetragen werden?

Beispiele für Geschmacksmusteranmeldungen

Ein Staubsauger, ein Beispiel für Geschmacksmusteranmeldungen

Staubsauger

Nummer des Geschmacksmusters: 003305929-0002

Ein Gartenhaus, ein Beispiel für Geschmacksmusteranmeldungen

Gartenhäuser

Nummer des Geschmacksmusters: 002068585-0003


Vor der Anmeldung eines Geschmacksmusters sollten Sie drei Aspekte berücksichtigen:


Erfüllt Ihr Geschmacksmuster die Voraussetzungen für die Eintragung?

Ein Geschmacksmuster dient dem Schutz der Erscheinungsform eines Erzeugnisses und ist untrennbar mit einem Erzeugnis verbunden. Ohne Erzeugnis kann kein Schutz bestehen.

Jeder industrielle oder handwerkliche Gegenstand – einschließlich Verpackungen, grafischer Symbole und Schrifttypen – zählt als Erzeugnis. Teile von Erzeugnissen, die man zerlegen und wieder zusammensetzen kann, können ebenfalls geschützt werden.

Farben an sich, reine Wortelemente und Klänge sind Beispiele für Dinge, die nicht als Geschmacksmuster gelten können, da sie nicht die Erscheinungsform eines Erzeugnisses darstellen. Sie kommen jedoch möglicherweise für den Markenschutz infrage.

Lebende Organismen und Konzepte kommen aus dem gleichen Grund ebenfalls nicht infrage – auch nicht für den Markenschutz.

Zudem sollte Ihr Geschmacksmuster den Regeln der öffentlichen Ordnung und der guten Sitten entsprechen. Geschmacksmuster, die Gewalt oder Diskriminierung auf der Grundlage von Geschlecht, Rasse oder ethnischer Herkunft, Religion oder Glauben, Behinderung, Alter oder sexueller Ausrichtung darstellen oder fördern, werden zurückgewiesen.

Ist Ihr Geschmacksmuster neu?

Laut der Geschmacksmusterverordnung muss ein Geschmacksmuster – unabhängig davon, ob es ein eingetragenes oder ein nicht eingetragenes Gemeinschaftsgeschmacksmuster ist – neu sein und Eigenart aufweisen.

Neuheit

Ein Geschmacksmuster ist neu, wenn kein identisches Geschmacksmuster zuvor offenbart wurde. Wenn sich zwei Geschmacksmuster nur in unwesentlichen Einzelheiten unterscheiden, werden sie trotzdem als identisch angesehen.

Eigenart

Ein Geschmacksmuster weist Eigenart auf, wenn der beim informierten Benutzer erweckte Gesamteindruck sich von dem anderer, älterer Geschmacksmuster unterscheidet.

Ist Ihr Geschmacksmuster richtig und genau dargestellt?

Der Zweck der grafischen Wiedergabe ist die Darstellung aller Merkmale des angemeldeten Geschmacksmusters. Es liegt in Ihrer alleinigen Verantwortung, sicherzustellen, dass die Merkmale Ihres Geschmacksmusters möglichst ausführlich dargestellt sind.

Daher ist es wichtig, die Wiedergabe Ihres Geschmacksmusters sorgfältig zu erstellen. Die Qualität der Wiedergabe ist für den Geschmacksmusterschutz von größter Wichtigkeit.

In der Praxis bedeutet dies, dass die Qualität der grafischen Wiedergabe eine Verkleinerung oder Vergrößerung Ihres Geschmacksmusters auf eine Größe von maximal 8 cm x 16 cm für die Eintragung im Register für Gemeinschaftsgeschmacksmuster und für die Veröffentlichung im Blatt für Gemeinschaftsgeschmacksmuster erlauben muss.

Ansichten

Sie können bis zu zehn verschiedene Ansichten als Wiedergabe Ihres Geschmacksmusters einreichen, sieben geschützte Ansichten und drei nicht geschützte Ansichten. Es können verschiedene Ansichten wie Draufsicht, Vorder-/Seiten-/Rückansicht, Schnittdarstellung, Perspektivansicht oder Explosionsdarstellung hochgeladen werden. Bei unserer Online-Geschmacksmusteranmeldung können Sie zum Herunterladen die „Drag & Drop"-Funktion und sowohl 3-D- als auch statische Bilder verwenden. Achten Sie darauf, dass sich die Ansichten auf das gleiche Geschmacksmuster beziehen und einen sichtbaren Teil des Geschmacksmusters darstellen.

Wenn Sie ein komplexes Erzeugnis anmelden – d. h. ein Erzeugnis, das aus mehreren austauschbaren Bauteilen besteht, die ein Zerlegen und eine Wiedermontage erlauben –, so muss dieses in mindestens einer Ansicht in der montierten Form dargestellt sein. Das Gleiche gilt für einen Satz von Gegenständen, wie z. B. ein Schachbrett mit zugehörigen Schachfiguren oder einen Bestecksatz.

Farben

Die Sätze von Wiedergaben eines Geschmacksmusters können entweder in Schwarz-Weiß oder in Farbe vorgelegt werden. Es ist nicht zulässig, die Farbarten zu mischen, indem beispielsweise für ein und dasselbe Geschmacksmuster drei Ansichten in Schwarz-Weiß und vier in Farbe eingereicht werden.

Hintergrund

Die Wiedergabe auf dem Geschmacksmuster ist auf neutralem Hintergrund darzustellen. Das Geschmacksmuster sollte klar vom Hintergrund unterscheidbar sein.

Identifikatoren

Wenn Sie bestimmte Teile des Geschmacksmusters hervorheben möchten, um zu zeigen, dass Sie nur einen spezifischen Teil beanspruchen oder dass Sie einen bestimmten Teil des Geschmacksmusters ausdrücklich nicht beanspruchen, können Sie einen der folgenden Identifikatoren verwenden:

  • Gestrichelte Linien zur Bezeichnung von Elementen, für die kein Schutz beansprucht wird
  • Abgrenzungen zur Umrandung von Merkmalen des Geschmacksmusters, für die Schutz beansprucht wird
  • Farbschattierungen und unscharfe Bereiche, um mehrere Merkmale vom Schutz auszunehmen
  • Bruchlinien, um anzuzeigen, dass die genaue Länge des Geschmacksmusters nicht beansprucht wird

In den Ansichten der Geschmacksmuster dürfen keine erläuternden Text- oder Wortelemente oder zusätzliche Symbole verwendet werden.

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